Systemausfall IT im Hochsauerlandkreis: Zahlungen von Elterngeld und BAföG wie bisher – Hinweise Ausländerbehörde, KitaPortal

Systemausfall SIT – Hinweise zu Ausländerbehörde, KitaPortal, Elterngeld und BAföG

Hoch­sauer­land­kreis. Die Aus­län­der­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses wird ab sofort ihre Arbeit ein­ge­schränkt wie­der auf­neh­men.Mög­lich sind die Ver­län­ge­run­gen von Dul­dun­gen und Auf­ent­halts­ge­stat­tun­gen. Bei der Ver­län­ge­rung von sons­ti­gen Auf­ent­halts­ti­teln kann eine soge­nann­te „Fik­ti­ons­be­schei­ni­gung“ aus­ge­stellt wer­den. Mit den Fik­ti­ons­be­schei­ni­gun­gen wird das Bestehen eines vor­läu­fi­gen Auf­ent­halts­rechts im Bun­des­ge­biet nach­ge­wie­sen. Ein Zugriff auf das Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ter ist noch immer nicht mög­lich, so dass Visa­ver­fah­ren und die erst­ma­li­ge Aus­stel­lung eines Auf­ent­halts­ti­tels nicht bear­bei­tet wer­den kön­nen. Die Auf­nah­me von Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen ist wie­der mög­lich. Die tele­fo­ni­sche Erreich­bar­keit der Sach­be­ar­bei­te­rin­nen und Sach­be­ar­bei­ter ist zu den bekann­ten Zei­ten gege­ben. Die Aus­län­der­be­hör­de bit­tet um Ver­ständ­nis, dass sich die Bear­bei­tungs­zei­ten durch den Sys­tem­aus­fall bei der SIT verlängern.

Das HSK KiT­aPor­tal ist wei­ter­hin über die Sei­te www​.kita​pla​ner​.de erreich­bar, der im Vor­feld ver­öf­fent­lich­te QR-Code funk­tio­niert wegen der IT-Pro­ble­ma­tik lei­der nicht. Ab dem 15. Novem­ber wer­den wie geplant die Zusa­gen für die Plät­ze von den Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen ver­sen­det. Im Bereich der Kin­der­ta­ges­pfle­ge sind die Fach­be­ra­tun­gen pos­ta­lisch und tele­fo­nisch wie gewohnt erreichbar.

Die bereits bewil­lig­ten Zah­lun­gen beim Eltern­geld wer­den um den ers­ten eines Kalen­der­mo­nats in der gewohn­ten Wei­se gezahlt.

Erst- und Ände­rungs­an­trä­ge kön­nen wei­ter­hin schrift­lich gestellt wer­den. Etwa­ige feh­len­de Unter­la­gen wer­den tele­fo­nisch von den Mit­ar­bei­te­rin­nen ange­for­dert. Daher ist es hilf­reich, wenn die Antrag­stel­le­rin­nen und Antrag­stel­ler ihre Tele­fon­num­mer ange­ben. Es muss mit län­ge­ren War­te­zei­ten bis zur Ertei­lung des Beschei­des und zur Zah­lungs­an­wei­sung gerech­net werden.

Beim BAföG wer­den die bereits bewil­lig­ten Zah­lun­gen wie bis­her am letz­ten Werk­tag des Monats aus­ge­zahlt. Neu- und Ände­rungs­an­trä­ge kön­nen gestellt wer­den. Auch hier kann es zu zeit­li­chen Ver­zö­ge­run­gen kommen.

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Quel­le: Mar­tin Reu­ther (V.i.S.d.P.), Pres­se­stel­le Hoch­sauer­land­kreis, Meschede
Foto­credit: Ado­be­Stock 618316159 / Brisystem

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