Gute Nachricht: Baugewerbe begrüßt Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Gute Nachricht: Baugewerbe begrüßt Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Das vom Bun­des­tag beschlos­se­ne Geneh­mi­gungs­be­schleu­ni­gungs­ge­setz ist ein Schritt zur schnel­le­ren Pla­nung, Geneh­mi­gung und Umset­zung von Ver­kehrs­in­fra­struk­tur­pro­jek­ten, so Felix Pak­leppa, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Zen­tral­ver­bands des Deut­schen Bau­ge­wer­be, in Berlin.

„Vor dem Hin­ter­grund brö­ckeln­der Brü­cken, einer in die Jah­re gekom­me­nen Stra­ßen­in­fra­struk­tur und rie­si­ger Auf­ga­ben bei der Bahn begrü­ßen wir das ver­ab­schie­de­te Gesetz. Ins­be­son­de­re die Befrei­ung von der Plan­fest­stel­lung, wenn Brü­cken durch einen Ersatz­neu­bau auch mit Kapa­zi­täts­er­wei­te­run­gen ersetzt wer­den, ist ein ent­schei­den­der Schritt. Andern­falls wäre das Ziel, 4.000 Auto­bahn­brü­cken bis zum Ende des Jahr­zehnts zu moder­ni­sie­ren, nicht zu erreichen.

Auch die Aus­wahl der 138 Auto­bahn­pro­jek­te des vor­dring­li­chen Bedarfs, in denen gesetz­lich ein über­ra­gen­des öffent­li­ches Inter­es­se fest­ge­legt wur­de, geht aus Sicht der Bau­wirt­schaft in die rich­ti­ge Rich­tung. Hier­bei bleibt jedoch abzu­war­ten, wie die über Infra­struk­tur­vor­ha­ben zu ent­schei­den­den Gerich­te das „über­ra­gen­de öffent­li­che Inter­es­se“ bewer­ten werden.

Eben­so die Digi­ta­li­sie­rung der Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren sowie die Ver­ein­heit­li­chung der Geneh­mi­gungs­frist (wenn auch von vier Jah­ren) für die trans­eu­ro­päi­schen Net­ze begrü­ßen wir.“

Pak­leppa abschlie­ßend: „Aus Sicht der Bau­wirt­schaft wird das ver­ab­schie­de­te Gesetz die Pla­nungs- und Geneh­mi­gungs­be­schleu­ni­gung vor­an­brin­gen, wobei wir uns gewünscht hät­ten, dass der Gesetz­ge­ber das Ziel zum Bei­spiel durch die Ein­füh­rung einer gesetz­li­chen Stich­tags­re­ge­lung ener­gi­scher ange­gan­gen wäre.“

Der­zeit müs­sen Pla­nun­gen gemäß den neu­es­ten fach­li­chen Erkennt­nis­sen und Geset­zen wäh­rend des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens ange­passt wer­den. Dadurch kommt es häu­fig zu lang­wie­ri­gen Über­ar­bei­tun­gen, weil sich tech­ni­sche oder recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen ändern. Eine gesetz­li­che Stich­tags­re­ge­lung wür­de es ermög­li­chen, dass Ände­run­gen nach einem bestimm­ten Stich­tag nicht mehr berück­sich­tigt wer­den müs­sen. So könn­te die Pla­nungs­pha­se deut­lich ver­kürzt werden.

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Quel­le: Iris Rabe, Lei­te­rin Abtei­lung Kom­mu­ni­ka­ti­on und Pres­se, Zen­tral­ver­band Deut­sches Baugewerbe
Ori­gi­nal-Con­tent von: ZDB Zen­tral­ver­band Dt. Bau­ge­wer­be, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit: Ado­be­Stock 634951800 / Brisystem

 

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