Inzwischen schneller: Asylverfahren in Deutschland wieder schneller abgewickelt

Linken-Abgeordnete: Schnelligkeit darf nicht vor Qualität gehen / Asylprüfung verlaufe in bestimmten Fällen zu schnell und oberflächlich

Trotz der deut­lich gestie­ge­nen Flücht­lings­zah­len bekom­men Asyl­be­wer­ber in Deutsch­land inzwi­schen schnel­ler einen Bescheid als noch vor einem Jahr. Das geht aus einer Ant­wort des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums auf eine Klei­ne Anfra­ge der Lin­ken-Abge­ord­ne­ten Cla­ra Bün­ger her­vor, die der „Neu­en Osna­brü­cker Zei­tung“ (NOZ) vor­liegt. Im ers­ten Halb­jahr die­ses Jah­res betrug die durch­schnitt­li­che Dau­er von Asyl­ver­fah­ren dem­nach 6,6 Mona­te – einen Monat weni­ger als 2022.

Damit ist die Län­ge der Ver­fah­ren wie­der auf dem glei­chen Stand wie 2021. 2020 hat­te die Dau­er noch bei 8,3 Mona­ten gele­gen, weil das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge (BAMF) wegen der Coro­na-Pan­de­mie lang­sa­mer arbei­te­te und zeit­wei­lig gar kei­ne Beschei­de zustell­te. Inzwi­schen schafft das BAMF fast die Vor­ga­ben des EU-Rechts, wonach Asyl­ver­fah­ren in der Regel inner­halb von sechs Mona­ten been­det wer­den sollen.

Nach Ein­schät­zung der Lin­ken-Frak­ti­on, die die Anfra­ge gestellt hat­te, erklärt sich der Rück­gang in der Bear­bei­tungs­zeit aber wohl zum Teil auch durch einen rein rech­ne­ri­schen Effekt. Seit Anfang 2023 wird erst gerech­net, wenn die Zustän­dig­keit Deutsch­lands fest­ge­stellt wur­de – zuvor wur­de auch die Zeit mit­ein­be­zo­gen, die zur Klä­rung der Zustän­dig­keit nach der EU-Dub­lin-Ver­ord­nung benö­tigt wur­de. Dies sei in etwa einem Drit­tel aller Ver­fah­ren der Fall.

Wie lan­ge Bewer­ber auf eine Ent­schei­dung war­ten müs­sen, hängt auch mit ihrem Her­kunfts­land zusam­men. Asyl­su­chen­de aus Afgha­ni­stan müs­sen etwas län­ger als neun Mona­te auf ihre Asy­l­ent­schei­dung war­ten, obwohl sie am Ende fast aus­nahms­los einen Schutz­sta­tus erhal­ten. Am längs­ten dau­er­ten die Ver­fah­ren im Durch­schnitt bei Asyl­su­chen­den aus Nige­ria (16,2 Mona­te), dem Sene­gal (12,8) und Iran (10,5).

Auch wenn sich Asyl­su­chen­de juris­tisch gegen eine Ableh­nung weh­ren und kla­gen, dau­ern Asyl­ge­richts­ver­fah­ren wie­der kür­zer. Im ers­ten Halb­jahr lag die Dau­er im Schnitt bei 22 Mona­ten – deut­lich unter dem Schnitt des Vor­jah­res 2022 mit 26 Monaten.

Die Exper­tin der Lin­ken für Flucht und Asyl, Cla­ra Bün­ger, erklär­te zu den Zah­len: „Schnel­le Asyl­ver­fah­ren sind im Inter­es­se der Asyl­su­chen­den, die in ihrer gro­ßen Mehr­heit einen Schutz­sta­tus erhal­ten.“ Die Abge­ord­ne­te warn­te aber: „Schnel­lig­keit darf nicht zulas­ten der Qua­li­tät der Ver­fah­ren gehen. Eine gute per­so­nel­le Aus­stat­tung des BAMF und der Ver­wal­tungs­ge­rich­te ist des­halb beson­ders wich­tig.“ Die Asyl­prü­fung ver­lau­fe in bestimm­ten Fäl­len zu schnell und oberflächlich.

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Neue Osna­brü­cker Zei­tung, Redaktion
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