Unterhaltsrecht: Verantwortung für die Kindeserziehung aufteilen. Und zwar im Sinne der Kinder!

Mitteldeutsche Zeitung zum Unterhaltsrecht

Vie­le Väter – und zuneh­mend auch die Müt­ter – wol­len, dass die Ver­ant­wor­tung für die Kin­des­er­zie­hung auf­ge­teilt wird. Und zwar im Sin­ne der Kin­der, für die es nur von Vor­teil sein kann, regel­mä­ßig Kon­takt mit bei­den Eltern zu haben. Des­halb gibt es das Wech­sel­mo­dell, bei dem ein Kind in regel­mä­ßi­gem Rhyth­mus bei Mut­ter und Vater lebt. Jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann (FDP) geht es mit sei­nem neus­ten Vor­stoß um eine gerech­te Ver­tei­lung der Las­ten, nicht um eine Kür­zung des Unter­halts. Das ist auch des­halb enorm wich­tig, um das Wech­sel­mo­dell ins­ge­samt zu fördern.

Kin­der haben einen Anspruch auf einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zu bei­den Eltern­tei­len – auch wenn die getrennt leben. Dabei kann die Reform des Unter­halts­rech­tes nur der ers­te Schritt sein. Nötig ist, das Wech­sel­mo­dell auch im Sor­ge- und Umgangs­recht zu verankern.

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Mit­tel­deut­sche Zei­tung, Marc Rath
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