NGG fordert Mindestlohn für U18-Ferienjobber im Hochsauerlandkreis

U18-Ferienjobber im Hochsauerlandkreis nicht länger mit U12-Euro-Lohn abspeisen / NGG fordert Ende einer „vom Geburtsdatum diktierten Unterbezahlung“ für Jugendliche 

Jugend­li­che sind kei­ne „Beschäf­tig­ten zwei­ter Klas­se“: Wer im Hoch­sauer­land­kreis in Hotels, Bier­gär­ten, Restau­rants oder ande­ren Betrie­ben in den Feri­en jobbt, soll künf­tig wenigs­tens den gesetz­li­chen Min­dest­lohn ver­die­nen. „Bis­lang kön­nen Betrie­be Jugend­li­che unter 18 Jah­ren auch für weni­ger als 12 Euro beschäf­ti­gen. Mit die­ser Aus­nah­me beim gesetz­li­chen Min­dest­lohn muss Schluss sein – in der Gas­tro­no­mie genau­so wie in allen ande­ren Bran­chen. Dass im Moment eine Art ‚Alters-Lohn-Dis­kri­mi­nie­rung‘ für Unter-18-Jäh­ri­ge über­haupt mög­lich ist, ist schon ein Unding“, sagt die Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on Süd­west­fa­len, Isa­bell Mura.

Die Gewerk­schaft sträubt sich gegen eine „vom Geburts­da­tum dik­tier­te Unter­be­zah­lung“: „Es soll­te eigent­lich eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein, dass Beschäf­tig­te, die exakt die glei­che Arbeit machen, auch gleich bezahlt wer­den – egal, ob sie über oder unter 18 Jah­re alt sind. Auch ein 17-jäh­ri­ger Schü­ler, der in den Feri­en bei­spiels­wei­se als Som­mer­ver­stär­kung im Restau­rant kell­nert, soll­te dem Chef min­des­tens 12 Euro pro Stun­de wert sein“, so Mura.

Es sei unge­recht, wenn für jugend­li­che Feri­en­job­ber auf­grund ihres Alters der gesetz­li­che Min­dest­lohn nicht gel­te, zumal vie­le von ihnen auf Geld ange­wie­sen sei­en. Ange­sichts der Per­so­nal­knapp­heit gera­de in der Gas­tro-Bran­che könn­ten jugend­li­che Feri­en­job­ber für vie­le Betrie­be sogar eine wich­ti­ge Arbeits­un­ter­stüt­zung auf Zeit sein – aller­dings nicht zu Nied­rig­löh­nen unter 12 Euro, so die NGG Südwestfalen.

Isa­bell Mura hofft, dass der „Feri­en­job­ber-Som­mer 23“ die letz­te Sai­son war, in der die Unter-18-Jäh­ri­gen im Hoch­sauer­land­kreis kei­nen Anspruch auf den Min­dest­lohn haben. Das The­ma sei mitt­ler­wei­le in der Bun­des­po­li­tik ange­kom­men. Die Geschäfts­füh­re­rin der NGG-Regi­on ver­weist hier­zu auf Äuße­run­gen des Gene­ral­se­kre­tärs der SPD, Kevin Küh­nert, der eben­falls eine Abschaf­fung der Aus­nah­me beim gesetz­li­chen Min­dest­lohn für Feri­en­job­ber gefor­dert hat.

Im Fokus der Kri­tik der NGG, auf deren Initia­ti­ve die Ein­füh­rung des gesetz­li­chen Min­dest­lohns im Jahr 2015 mit zurück­geht, steht aller­dings nicht nur die U‑18-Aus­nah­me, son­dern auch die vor kur­zem beschlos­se­ne Erhö­hung der gesetz­li­chen Lohn­un­ter­gren­ze. Mura: „Dass der Min­dest­lohn zum 1. Janu­ar 2024 ledig­lich auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro ange­ho­ben wer­den soll, geht völ­lig an der Lebens­rea­li­tät von Mil­lio­nen von Men­schen vor­bei und passt ange­sichts der hohen Infla­ti­on über­haupt nicht in die Welt“.

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Quel­le: Isa­bell Mura, Geschäfts­füh­re­rin, Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG), Regi­on Südwestfalen
Foto­credit: Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG)