Lieferengpässe: Die Nichtverfügbarkeit wird eines der drängendsten Probleme der nächsten Jahre

Arzneimittellieferengpässe: Neues Gesetz nutzt Chancen nicht

Zum Abschluss der Bera­tun­gen des Bun­des­ge­sund­heits­aus­schus­ses zum ALBVVG kom­men­tiert der Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bun­des­ver­ban­des der Phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie e.V. (BPI) Dr. Kai Joa­chim­sen: „Wir haben es mit der Öko­no­mi­sie­rung über­trie­ben. Die Kran­ken­kas­sen haben die Preis­spi­ra­le über­dreht und dafür gesorgt, dass immer nur die aller­bil­ligs­ten Her­stel­lerberück­sich­tigt wur­den.“ Die­se wich­ti­ge Erkennt­nis Karl Lau­ter­bachs ging dem Gesetz­ge­bungs­pro­zess beim ALBVVG vor­aus. „Wir brau­chen eine gesun­de Preis­po­li­tik für alle Arz­nei­mit­tel der Grund­ver­sor­gung. Doch der Bun­des­tag wird ein Gesetz gegen Lie­fer­eng­päs­se beschlie­ßen, das eigent­lich ein Gesetz­chen gegen Ein­zel­lie­fer­eng­päs­se ist und den Her­stel­lern wei­te­re büro­kra­ti­sche und finan­zi­el­le Belas­tun­gen wie sank­ti­ons­be­wehr­te Lager- und Mel­de­pflich­ten auf­er­legt, die kei­nen ein­zi­gen Lie­fer­eng­pass verhindern!“

„Denn wenn die betref­fen­den Arz­nei­mit­tel, Wirk­stof­fe sowie Vor­pro­duk­te – häu­fig aus Fern-Ost als ein­zi­ger Pro­du­zent – nicht lie­fer­bar sind, kann man auch nichts ein­la­gern. Und für den Fall, dass Ware ver­füg­bar ist, muss sie in aku­ten Eng­pass-Situa­tio­nen sofort Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten in der Ver­sor­gung errei­chen. Zudem ste­hen kur­ze Halt­bar­kei­ten einer Bevor­ra­tung ent­ge­gen.Auch eine Mehr­pro­duk­ti­on ist oft­mals nicht ohne wei­te­res mög­lich. Neue Pro­duk­ti­ons­an­la­gen las­sen sich nicht adhoc auf­bau­en und bestehen­de nicht immer umrüs­ten. All das war in der Fach­welt schon lan­ge bekannt, aber Bevor­ra­tung klingt erst ein­mal poli­tisch gut.“

„Erwei­ter­te Mel­de­pflich­ten sug­ge­rie­ren fälsch­li­cher­wei­se den Ein­druck, dass Lie­fer­eng­päs­se admi­nis­tra­tiv zu behe­ben wären. Doch ein schär­fe­res Früh­warn­sys­tem ist meist gar nicht umsetz­bar und löst kei­nen ein­zi­gen Eng­pass. Zudem gibt es heu­te schon umfang­rei­che, teils über­bor­den­de Mel­de­pflich­ten. Der BfArM-Bei­rat befasst sich bereits im Bei­sein von Ver­tre­tern der phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie mit dem Lie­fer­eng­pass­ma­nage­ment. Viel­mehr brau­chen wir Rah­men­be­din­gun­gen, die den Kos­ten­druck auf Sei­ten phar­ma­zeu­ti­scher Unter­neh­men sen­ken und somit lang­fris­tig mehr Anbie­ter­viel­falt am Stand­ort Euro­pa för­dern. Es ist nicht unwahr­schein­lich, dass durch über­bor­den­de Pflich­ten künf­tig noch weni­ger Anbie­ter bereit sind, sich über­haupt noch an Aus­schrei­bun­gen für Arz­nei­mit­tel der Grund­ver­sor­gung zu betei­li­gen. Denn noch mehr Pflich­ten bedeu­ten mehr Büro­kra­tie und Kos­ten bei ohne­hin knap­pen Ressourcen.“

„Wir haben daher immer wie­der gefor­dert, dass man den immensen Preis­druck bei allen Arz­nei­mit­teln der Grund­ver­sor­gung sen­ken muss, ins­be­son­de­re bei den ver­sor­gungs­kri­ti­schen. Wir haben kon­kre­te Vor­schlä­ge gemacht, wie sich Rabatt­ver­trä­ge in der Brei­te neu­ge­stal­ten las­sen, um den Phar­ma­st­and­ort zu stär­ken, Anbie­ter­viel­falt zu schaf­fen und Pro­duk­ti­on in Euro­pa zu hal­ten. Ein biss­chen davon fin­det sich jetzt im Gesetz wie­der, aber ein biss­chen genügt bei wei­tem nicht. Bei fast allen Indi­ka­tio­nen, zum Bei­spiel auch bei den Onko­lo­gi­ka, bleibt alles so wie es ist, es gibt kei­ne ver­pflich­ten­de Mehr­fach­ver­ga­be. Das alles sind kei­ne nach­hal­ti­gen Lösun­gen, weder für die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten noch für die Stär­kung der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung in unse­rem Lan­de. Wir haben es mit der Öko­no­mi­sie­rung über­trie­ben. Aber dann viel zu spät und viel zu zag­haft dar­auf reagiert! Das Arz­nei­mit­tel­lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (ALBVVG) reizt bei lan­gem nicht das aus, was es an Chan­cen für eine bes­se­re Ver­sor­gung hät­te nut­zen kön­nen. Wei­te­re Maß­nah­men wer­den schon bald not­wen­dig sein, die jetzt hät­ten ergrif­fen wer­den müssen.“

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Quel­le: Andre­as Aumann (Pres­se­spre­cher) BPI Bun­des­ver­band der Phar­ma­zeu­ti­schen Industrie
Ori­gi­nal-Con­tent von: BPI Bun­des­ver­band der Phar­ma­zeu­ti­schen Indus­trie, über­mit­telt durch news aktuell

Bild­un­ter­schrift: Heu­te berät sich der Gesund­heits­aus­schuss im Bun­des­tag abschlie­ßend zum ALBVVG. Der BPI e.V. hält das geplan­te Gesetz für unzu­rei­chend und geht davon aus, dass sich Lie­fer­eng­pass­pro­ble­me in den nächs­ten Jah­ren verschärfen.

Bild­rech­te: Shutterstock
Fotograf:©Halawi
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