400 Millionen Twitter-Nutzer von Datenleck betroffen Hacker rät Twitter-Boss Elon Musk zum Kauf der Datensätze

Der nächste Social-Media-Gigant ist von einem Datenleck betroffen.

Nach unter­schied­li­chen Medi­en­be­rich­ten sol­len in einem Hacker­fo­rum rund 400 Mil­lio­nen Daten­sät­ze von Twit­ter-Nut­zern zum Ver­kauf ange­bo­ten wer­den. Ein Hacker mit dem Namen „Ryu­shi“ hat Twit­ter-Boss Elon Musk in dem Forum dazu auf­ge­for­dert, die Daten­sät­ze selbst auf­zu­kau­fen. Auf die­se Wei­se kön­ne Musk even­tu­ell eine mög­li­che Straf­zah­lung auf­grund von Ver­stö­ßen gegen den Daten­schutz ver­mei­den. Eine Veri­fi­zie­rung der Daten steht bis­her aus. Aller­dings spricht vie­les für die Echt­heit. Den Twit­ter-Kun­den ist aus Sicht der Kanz­lei Dr. Stoll & Sau­er ein Scha­den ent­stan­den, weil das Unter­neh­men die Daten nicht bes­ser geschützt hat. Bis­her kön­nen Twit­ter-Kun­den noch nicht über­prü­fen, ob sie vom Daten­leck betrof­fen sind. Die Kanz­lei bie­tet eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung im Online-Check an. Zur Erst­be­ra­tung gehört ein Betrof­fen­heits-Check für ande­re Daten­lecks wie bei Face­book. Mehr Infos zum The­ma Twit­ter gibt es auf unse­rer spe­zi­el­len Website.

Twit­ter-Daten­sät­ze könn­ten aus einem Leck aus dem Jahr 2021 stammen

Mit Twit­ter hat es nach Face­book, Lin­ke­dIn und Whats­App den nächs­ten Social-Media-Gigan­ten erwischt. 400 Mil­lio­nen Nut­zer­da­ten wer­den von einem Hacker in einem ent­spre­chen­den Forum ange­bo­ten. Was ist im Detail über das Daten­leck bekannt ?

  • Nach Medi­en­be­rich­ten hat Twit­ter-Eig­ner Elon Musk zu Weih­nach­ten 2022 ganz beson­de­re Post bekom­men. In einem Hacker-Forum hat Musk indi­rekt ein Kauf­an­ge­bot erhal­ten. Mehr als 400 Mil­lio­nen Daten­sät­ze von Twit­ter-Nut­zern – dar­un­ter E‑Mail-Adres­sen und Tele­fon­num­mern – ste­hen zum Ver­kauf an.
  • Das Online-Maga­zin “ Blee­ping Com­pu­ter“ berich­tet, dass die Daten­sät­ze für 200.000 US-Dol­lar zum Ver­kauf stün­den. Vie­le Kon­tak­te von Pro­mi­nen­ten sol­len sich dar­un­ter befin­den. In einem ers­ten Aus­zug ver­öf­fent­lich­te der Hacker Daten von Poli­ti­ker-Sohn Donald Trump Juni­or, Model Cara Dele­vi­gne, Sän­ger Shawn Men­des und Bas­ket­ball-Star Ste­phen Curry.
  • Nach Anga­ben des Hackers – der sich den Inter­net-Namen Ryu­shi gege­ben hat – sol­len die Daten aus einem Daten­leck aus dem Jahr 2021 stammen.
  • Ryushis Ange­bot rich­tet sich zwar an jeden poten­zi­el­len Käu­fer, aber auch direkt an Twit­ter-Eig­ner Elon Musk : „Um zu ver­mei­den, dass Sie in der EU 276 Mil­lio­nen US-Dol­lar Stra­fe zah­len müs­sen, wie Face­book es getan hat, ist Ihre bes­te Opti­on der exklu­si­ve Kauf die­ser Daten.“
  • Der Hacker spielt auf eine Geld­bu­ße an, die Face­book-Mut­ter­kon­zern Meta Ende Novem­ber von der iri­schen Daten­schutz­be­hör­de auf­ge­brummt bekom­men hat. Meta soll 265 Mil­lio­nen Euro bezah­len, weil bei einem Daten­leck auf­grund von eige­nen Ver­säum­nis­sen 533 Mil­lio­nen Daten­sät­ze an die Öffent­lich­keit gelangt waren. Face­book hat aller­dings die Stra­fe noch nicht bezahlt und geht gegen die Geld­bu­ße gericht­lich vor.
  • Hacker „Ryu­shi“ emp­fiehlt Elon Musk süf­fi­sant, falls er sich nicht ent­schei­den kön­ne, ob er die Daten­sät­ze kau­fen möch­te, eine Twitter-Umfrage.
  • Hacker „Ryu­shi“ geht kal­ku­liert vor : Denn Twit­ter ist bereits ins Visier der iri­schen Daten­schüt­zer gera­ten. Dar­aus ver­sucht der Hacker für sich Kapi­tal her­aus­zu­schla­gen. Einen Tag vor Hei­lig­abend mel­de­te die iri­sche Daten­schutz­be­hör­de DPC, dass man damit begon­nen habe, einen Vor­fall bei Twit­ter zu unter­su­chen, bei dem 5,4 Mil­lio­nen Daten­sät­ze gestoh­len wor­den sind. Offen­sicht­lich ist das die glei­che Quel­le, aus der auch „Ryu­shi“ sei­ne Daten hat. Die Behör­de ermit­telt, ob die Daten auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die euro­päi­sche Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) gestoh­len wor­den sind. Bei Face­book stell­te die iri­sche Behör­de fest, dass Meta die Daten bes­ser hät­te schüt­zen müs­sen und ver­hängt eine Geldbuße.
  • Das gigan­ti­sche Daten­leck kommt für Twit­ter daher zum schlech­tes­ten Zeit­punkt. Das ist auch dem Hacker bewusst. Wenn Musk die Daten kau­fe, ver­spricht der Hacker, wer­de er nach Geld­ein­gang die Spu­ren im Netz löschen und nie­man­dem sonst die Daten­bank anbieten.
  • Die iri­sche Daten­schutz­be­hör­de ist für die Inter­net-Gigan­ten wie Meta, Insta­gram, Face­book, Whats­App, Goog­le und Twit­ter zustän­dig, weil aus steu­er­recht­li­chen Grün­den die Unter­neh­men ihren Euro­pa­sitz in Irland haben.

Fazit : Das Daten­leck bei Twit­ter ent­wi­ckelt sich so zu einem ech­ten Kri­mi­nal­fall. Für die betrof­fe­nen Ver­brau­chern stellt das Leck jedoch eine Daten­ka­ta­stro­phe und kla­ren Ver­stoß gegen den Daten­schutz dar.

Wel­che Fol­gen hat das Daten­leck bei Twitter ?

Auf den ers­ten Blick ist für Kun­den von Twit­ter noch nicht viel pas­siert. Doch die nächs­te Spam- und Phis­hing-Wel­le rollt bereits auf die Ver­brau­cher zu. Das kann mehr als ner­vig sein. Die Gefahr ist groß, dass es mit Hil­fe von SMS, E‑Mail oder Mal­wa­re zu Betrugs­ver­su­chen kommt. Da es auch zum gro­ßen Daten­klau bei ande­ren Social-Media-Accounts wie Face­book gekom­men ist, wächst das Risi­ko, dass Kri­mi­nel­le wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten mit­ein­an­der ver­knüp­fen und zum Schluss die Iden­ti­tät von Ver­brau­chern über­neh­men und im Namen der Geschä­dig­ten Geschäf­te abschlie­ßen. Bereits jetzt wer­den die Mails von Ban­ken täu­schend echt kopiert. Wer da im Eifer des Tages­ge­schäft die fal­sche Tas­te drückt, kann gro­ße Pro­ble­me bekom­men. Die Gefahr eines Daten­lecks liegt in dem Kon­troll­ver­lust über die eige­nen Daten. Sind die­se Daten ein­mal weg, sind sie für Kri­mi­nel­le jeder­zeit benutz­bar. Die Gefahr liegt also in der Zukunft.

Twit­ter-Kun­den ist ein Scha­den durch das Daten­leck entstanden

Twit­ter-Nut­zer haben ein Recht dar­auf zu erfah­ren, ob sie vom Daten­leck betrof­fen sind. Das Unter­neh­men muss ihnen nach Arti­kel 15 der euro­päi­schen Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) dar­über Aus­kunft ertei­len. Inner­halb eines Monats muss das Unter­neh­men Aus­kunft ertei­len. So sieht es Arti­kel 12 DSGVO vor. Letzt­lich ist aus Sicht der Kanz­lei Dr. Stoll & Sau­er den Betrof­fe­nen ein soge­nann­ter imma­te­ri­el­ler Scha­den ent­stan­den. Die Gefahr, Opfer von Kri­mi­nel­len zu wer­den, ist enorm gestie­gen. Auch ein Iden­ti­täts­dieb­stahl ist im Bereich des Mög­li­chen. Ers­te Gerich­te haben bei­spiels­wei­se Face­book zur Zah­lung von Schmer­zens­geld in ers­ter Instanz ver­ur­teilt, weil der Social-Media-Rie­se die Daten sei­ner Kun­den bes­ser hät­te schüt­zen müs­sen. Grund­la­ge dafür ist Arti­kel 82 DSGVO. Die Ver­ord­nung sieht bei schuld­haf­ten Ver­stö­ßen bei den Geschä­dig­ten einen Anspruch auf ein „ange­mes­se­ne Schmer­zens­geld“. Dr. Stoll & Sau­er bie­tet für Twit­ter-Kun­den eine kos­ten­lo­se anwalt­li­che Erst­be­ra­tung im Online-Check an. Hier kann zwar noch nicht die Betrof­fen­heit vom Daten­leck gecheckt wer­den. Wir zei­gen jedoch die Mög­lich­kei­ten auf, gegen Twit­ter juris­tisch vorzugehen.

Dr. Stoll & Sau­er gehört zu den füh­ren­den Kanzleien

Bei der Kanz­lei Dr. Stoll & Sau­er Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH han­delt es sich um eine der füh­ren­den Kanz­lei­en in Deutsch­land. Mit der Exper­ti­se von 37 Anwäl­ten und Fach­an­wäl­ten steht die Kanz­lei in allen wich­ti­gen Rechts­ge­bie­ten den Man­dan­ten in den Stand­or­ten Lahr, Stutt­gart, Ken­zin­gen und Etten­heim zur Ver­fü­gung. Die Kanz­lei ist unter ande­rem auf Bank- und Kapi­tal­markt­recht sowie den Abgas­skan­dal spe­zia­li­siert. Hin­zu kom­men die The­men Arbeits‑, IT‑, Versicherungs‑, Rei­se- und Ver­wal­tungs­recht. Die Gesell­schaf­ter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sau­er führ­ten die Mus­ter­fest­stel­lungs­kla­ge gegen die Volks­wa­gen AG, han­del­ten für 260.000 Ver­brau­cher einen 830-Mil­lio­nen-Ver­gleich aus. Aktu­ell füh­ren die Inha­ber in einer Spe­zi­al­ge­sell­schaft die Mus­ter­kla­ge gegen die Mer­ce­des-Benz Group AG.

Quel­le : Dr. Stoll & Sau­er Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH
Ori­gi­nal-Con­tent von : Dr. Stoll & Sau­er Rechts­an­walts­ge­sell­schaft mbH, über­mit­telt durch news aktuell

Foto­credit : Ado­be­Stock 288465703

 

 

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