Keuchhustenimpfung in der Schwangerschaft – AOK empfiehlt Impfung zum Schutz des ungeborenen Kindes

Durch die Impfung werden Mutter und Kind vor Keuchhusten geschützt. „Das Neugeborene kann in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden und ist daher besonders gefährdet“

Hoch­sauer­land­kreis : Keuch­hus­ten ist eine hoch­an­ste­cken­de Krank­heit und in der Bevöl­ke­rung weit ver­brei­tet. Säug­lin­ge haben das höchs­te Risi­ko für schwe­re und in sel­te­nen Fäl­len sogar töd­li­che Erkran­kun­gen. Mit einer Keuch­hus­ten-Imp­fung in der Schwan­ger­schaft kön­nen wer­den­de Müt­ter ihr Baby schüt­zen. Schwan­ge­re aus dem Hoch­sauer­land­kreis soll­ten sich ab der 28. Schwan­ger­schafts­wo­che bis spä­tes­tens vier Wochen vor der Geburt gegen Keuch­hus­ten (Per­tus­sis) imp­fen las­sen. Das emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on am Robert-Koch-Insti­tut (RKI) in Ber­lin. Durch die Imp­fung wer­den Mut­ter und Kind vor Keuch­hus­ten geschützt. Sie soll unab­hän­gig vom Abstand zu vor­her ver­ab­reich­ten Per­tus­sis­imp­fun­gen und in jeder Schwan­ger­schaft erfol­gen. „Das Neu­ge­bo­re­ne kann in den ers­ten Lebens­wo­chen selbst noch nicht geimpft wer­den und ist daher beson­ders gefähr­det. Wer­den­den Müt­tern raten wir des­halb zur Imp­fung. Selbst­ver­ständ­lich zah­len die gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen die Keuch­hus­ten-Imp­fung für ihre Ver­si­cher­ten“, sagt AOK-Ser­vice­re­gi­ons­lei­ter Dirk Schneider.

Keuch­hus­ten ist eine weit­ver­brei­te­te Infek­ti­ons­krank­heit, die durch das Bak­te­ri­um Bor­detel­la per­tus­sis aus­ge­löst wird. 

Nach Anga­ben des Robert Koch-Insti­tuts tritt sie welt­weit bei Kin­dern am häu­figs­ten auf. In Deutsch­land ste­cken sich jähr­lich rund 200 Säug­lin­ge im Alter von bis zu drei Mona­ten mit Keuch­hus­ten an. Das geht aus den For­schungs­er­geb­nis­sen des RKI her­vor. So ver­zeich­ne­te das RKI in den Jah­ren 2014 bis 2018 50 Keuch­hus­ten­fäl­le pro 100.000 Kin­dern unter einem Jahr. Bei den unter drei Mona­te alten Säug­lin­gen waren es sogar 80 von 100.000. Bei Säug­lin­gen kann eine Anste­ckung mit Keuch­hus­ten unter ande­rem zu Lun­gen­ent­zün­dun­gen, Ohren­ent­zün­dun­gen, Atem­still­stän­den und sogar zum Tod füh­ren. Ins­be­son­de­re in den ers­ten sechs Lebens­mo­na­ten ver­läuft die Erkran­kung oft schwer und muss im Kran­ken­haus behan­delt werden.

Bevor das Neu­ge­bo­re­ne mit zwei Mona­ten selbst geimpft wer­den kann, ist es den Viren schutz­los ausgeliefert. 

Um Kin­der bes­ser vor Keuch­hus­ten zu schüt­zen, emp­fiehlt die Stän­di­ge Impf­kom­mis­si­on (STI­KO) seit 2020 Schwan­ge­ren, sich recht­zei­tig gegen Keuch­hus­ten zu imp­fen. Bei einer Imp­fung in der Schwan­ger­schaft über­tra­gen sich die von der Mut­ter gebil­de­ten Anti­kör­per auf den Fötus.

Emp­foh­len wird die Imp­fung gegen Keuch­hus­ten zu Beginn des letz­ten Schwan-ger­schafts­drit­tels ab der 28. Schwan­ger­schafts­wo­che. Besteht eine erhöh­te Wahr­schein­lich­keit für eine Früh­ge­burt, soll­te die Imp­fung ins zwei­te Schwan­ger­schafts­drit­tel vor­ge­zo­gen wer­den. Die Keuch­hus­ten-Imp­fung in der Schwan­ger­schaft wird unab­hän­gig vom Abstand der letz­ten Auf­fri­schungs­imp­fung ange­ra­ten. Wur­de die Keuch­hus­ten-Imp­fung wäh­rend der Schwan­ger­schaft nicht durch­ge­führt, kann die Imp­fung bei der Mut­ter auch in den ers­ten Tagen nach der Geburt nach­ge­holt werden.

Aber nicht nur die Schwan­ge­re soll­te sich imp­fen lassen : 

Auch die Ange­hö­ri­gen der wer­den­den Mut­ter, die mit ihr in einem Haus­halt leben oder häu­fig Kon­takt zu ihr haben, soll­ten sich schüt­zen. Dazu zäh­len vor allem die Eltern und die Fami­lie, aber auch Freun­de der Schwan­ge­ren, wenn sie in engem Kon­takt zu ihr ste­hen. Eben­falls soll­ten auch die Betreu­en­den des Neu­ge­bo­re­nen, wie zum Bei­spiel Tages­müt­ter, Baby­sit­ter oder Groß­el­tern, gegen Keuch­hus­ten geimpft sein. Die Imp­fung der Kon­takt­per­so­nen soll­te mög­lichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kin­des erfol­gen. Sind die Per­so­nen gesetz­lich ver­si­chert und haben in den letz­ten zehn Jah­ren kei­ne Keuch­hus­ten-Imp­fung erhal­ten, über­nimmt die Kran­ken­kas­se die Kos­ten für die Impfung.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Schutz­imp­fun­gen und ein Über­blick über alle wich­ti­gen Fak­ten zum Impf­schutz sowie eine Hil­fe­stel­lung bei der Ent­schei­dung „Imp­fen ja oder nein“ sind abruf­bar im Inter­net unter aok​.de/nw Rubrik Leis­tun­gen & Ser­vices > Leis­tun­gen von A bis Z oder unter Gesund­heits­ma­ga­zin > Familie.

BU1 : Auch im Hoch­sauer­land­kreis soll­ten sich Schwan­ge­re recht­zei­tig vor der Geburt gegen Keuch­hus­ten imp­fen las­sen. Die Kran­ken­kas­sen über­neh­men dafür die Kos­ten.  Foto : AOK/​hfr.

BU2 : Imp­fung im letz­ten Schwan­ger­schafts­drit­tel : Zum Schutz von Mut­ter und Kind rät die AOK Nord­West wer­den­den Müt­tern im Hoch­sauer­land­kreis zur Imp­fung gegen Keuch­hus­ten.  Foto : AOK/​hfr.

Quel­le : Jörg Lewe, Spe­zia­list Pres­se Ser­vice­re­gi­on, AOK Nord­West, Die Gesundheitskasse.

 

 

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