HSK untersagt Entnahmen von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und/​oder Saugvorrichtungen aus Oberflächengewässern

Die Allgemeinverfügung aufgrund der anhaltende Trockenheit gilt ab 28.07.2022

win­ter­berg-total­lo­kal: Hoch­sauer­land­kreis: Auf­grund der anhal­ten­den Tro­cken­heit haben sich auch in den Gewäs­sern im Hoch­sauer­land­kreis extrem nied­ri­ge Was­ser­stän­de ein­ge­stellt. Auch die Nie­der­schlä­ge der ver­gan­ge­nen Wochen haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situa­ti­on entspannt.

Aus die­sem Grund erlässt der Hoch­sauer­land­kreis am 25.07.2022, eine All­ge­mein­ver­fü­gung, die es im gesam­ten Kreis­ge­biet mit Aus­nah­me der Gewäs­ser Ruhr und Len­ne unter­sagt, Was­ser aus Ober­flä­chen­ge­wäs­sern zu ent­neh­men. Die Ver­fü­gung tritt am 28.07.2022 in Kraft und bleibt bis zum 31.10.2022 bestehen.

Das Ver­bot gilt für Was­ser­ent­nah­men im Rah­men des Gemein‑, Eigen­tü­mer- und Anlie­ger­ge­brauchs. Ver­bo­ten ist es damit nicht nur, grö­ße­re Was­ser­men­gen (bei­spiels­wei­se mit fahr­ba­ren Behält­nis­sen), son­dern auch klei­ne­re Men­gen für die Bewäs­se­rung von Pri­vat­gär­ten zu ent­neh­men. Aus­ge­nom­men davon sind das Trän­ken von Vieh über an den Gewäs­sern ange­ord­ne­ten Vieh­trän­ken und das Schöp­fen mit Hand­ge­fä­ßen. Die Unte­re Was­ser­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses hat die Mög­lich­keit, Ver­stö­ße gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung im Ein­zel­fall mit Buß­gel­dern in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu ahnden.

Zum Hin­ter­grund: Durch die unter­durch­schnitt­li­chen Nie­der­schlä­ge in den ver­gan­ge­nen Wochen befin­den sich die Pegel­stän­de der Ober­flä­chen­ge­wäs­ser im Hoch­sauer­land­kreis unter­halb des mitt­le­ren Nied­rig­was­sers und damit teil­wei­se häu­fig auf einem sehr kri­ti­schen Niveau. Der für Fische, Kleinst­le­be­we­sen und Pflan­zen lebens­not­wen­di­ge Was­ser­zu- und ‑abfluss ist in vie­len Tei­len des Krei­ses nicht mehr flä­chen­de­ckend gewähr­leis­tet. Um einem wei­te­ren Absin­ken der Was­ser­stän­de – auch unter Berück­sich­ti­gung der für die nächs­ten Wochen gemel­de­ten Wet­ter­la­ge – ent­ge­gen­zu­wir­ken, erlässt der Hoch­sauer­land­kreis die Allgemeinverfügung.

Die­se ist auch unter dem nach­fol­gen­den Link einzsehen:
https://​www​.hoch​sauer​land​kreis​.de/​h​o​c​h​s​a​u​e​r​l​a​n​d​k​r​e​i​s​/​b​u​e​r​g​e​r​s​e​r​v​i​c​e​/​u​m​w​e​l​t​/​w​a​s​s​e​r​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​e​r​l​a​u​b​n​i​s​s​e​-​z​u​r​-​g​e​w​a​e​s​s​e​r​b​e​n​u​t​z​ung

 

Foto­credits: stri­kers auf Pix­a­bay

Quel­le: J. Uhl – Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis