Zehn wichtige Regeln zum Schutz des Tierbestands
winterberg-totallokal: Hochsauerlandkreis: Auch wenn bislang keine Fälle von Afrikanischer Schweinepest im Hochsauerlandkreis aufgetreten sind, legt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Hochsauerlandkreises vorsorglich den Schwerpunkt seiner aktuellen Kontrollen auf schweinehaltende Betriebe.
Hierbei geht es insbesondere um die Umsetzung und Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb. Sowohl Schweinehalter, Mitarbeiter, der behandelnde Tierarzt sowie die Jägerschaft sind aufgerufen, die höchste Hygienestufe einzuhalten. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Andere Haus- und Wildtiere sind ebenfalls nicht empfänglich für die ASP.
Für Fragen zu diesem Thema unterstützt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die schweinehaltenden Nutztierhalter sowie weitere Betroffene und steht ihnen telefonisch unter 0291⁄94 ‑1143 oder 1199 zur Verfügung. Im Hochsauerlandkreis gibt es 283 schweinehaltende Betriebe.
Hintergrund: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. In den afrikanischen Ursprungsländern übertragen Lederzecken das Virus der ASP. Diese spielen in Mitteleuropa keine Rolle. Hier erfolgt eine Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. ‑zubereitungen sowie andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Der Kontakt mit Blut ist der effizienteste Übertragungsweg. Nach einer Infektion entwickeln die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).
Zehn wichtige Regeln zum Schutz des Tierbestands
- Jeglichen Kontakt mit Wildschweinen verhindern
- Keine Speisereste und Küchenabfälle verfüttern
- Strikte Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung beachten
- Hände waschen, Schuhe desinfizieren
- Einstreu und Futter vor Wildschweinen schützen
- Sicherung vor unbefugtem Betreten
- Gerätschaften und Fahrzeuge reinigen und desinfizieren
- Kadaver in geschlossenen Behältern lagern
- Regelmäßige Schadnagerbekämpfung
- 10.Stall für Haustiere, Vögel und Schadnager unzugänglich machen
Fotocredits: Didgeman from Pixabay
Quelle: Pressestelle Hochsauerlandkreis