Veterinäramt legt Schwerpunkt aktueller Kontrollen auf schweinehaltende Betriebe

Zehn wichtige Regeln zum Schutz des Tierbestands

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis : Auch wenn bis­lang kei­ne Fäl­le von Afri­ka­ni­scher Schwei­ne­pest im Hoch­sauer­land­kreis auf­ge­tre­ten sind, legt das Vete­ri­när- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungs­amt des Hoch­sauer­land­krei­ses vor­sorg­lich den Schwer­punkt sei­ner aktu­el­len Kon­trol­len auf schwei­ne­hal­ten­de Betriebe.

Hier­bei geht es ins­be­son­de­re um die Umset­zung und Ein­hal­tung der Bio­si­cher­heits­maß­nah­men im Betrieb. Sowohl Schwei­ne­hal­ter, Mit­ar­bei­ter, der behan­deln­de Tier­arzt sowie die Jäger­schaft sind auf­ge­ru­fen, die höchs­te Hygie­ne­stu­fe ein­zu­hal­ten. Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest (ASP) ist kei­ne Zoo­no­se, also zwi­schen Tier und Mensch über­trag­ba­re Infek­ti­ons­krank­heit, und daher für den Men­schen unge­fähr­lich. Ande­re Haus- und Wild­tie­re sind eben­falls nicht emp­fäng­lich für die ASP.

Für Fra­gen zu die­sem The­ma unter­stützt das Vete­ri­när- und Lebens­mit­tel­über­wa­chungs­amt die schwei­ne­hal­ten­den Nutz­tier­hal­ter sowie wei­te­re Betrof­fe­ne und steht ihnen tele­fo­nisch unter 0291 /94 ‑1143 oder 1199 zur Ver­fü­gung. Im Hoch­sauer­land­kreis gibt es 283 schwei­ne­hal­ten­de Betriebe.

Hin­ter­grund : Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest (ASP) ist eine anzei­ge­pflich­ti­ge Tier­seu­che, von der Haus- und Wild­schwei­ne betrof­fen sind. In den afri­ka­ni­schen Ursprungs­län­dern über­tra­gen Leder­ze­cken das Virus der ASP. Die­se spie­len in Mit­tel­eu­ro­pa kei­ne Rol­le. Hier erfolgt eine Über­tra­gung durch direk­ten Kon­takt mit infi­zier­ten Tie­ren oder deren Kada­vern, die Auf­nah­me von Spei­se­ab­fäl­len oder Schwei­ne­fleischerzeug­nis­sen bzw. ‑zube­rei­tun­gen sowie ande­re indi­rek­te Über­tra­gungs­we­ge (Fahr­zeu­ge, kon­ta­mi­nier­te Aus­rüs­tungs­ge­gen­stän­de einschl. Jagd­aus­rüs­tung, land­wirt­schaft­lich genutz­te Gerä­te und Maschi­nen, Klei­dung). Der Kon­takt mit Blut ist der effi­zi­en­tes­te Über­tra­gungs­weg. Nach einer Infek­ti­on ent­wi­ckeln die Tie­re sehr schwe­re, aber unspe­zi­fi­sche All­ge­mein­sym­pto­me. (Quel­le : Friedrich-Loeffler-Institut).

Zehn wichtige Regeln zum Schutz des Tierbestands
  1. Jeg­li­chen Kon­takt mit Wild­schwei­nen verhindern
  2. Kei­ne Spei­se­res­te und Küchen­ab­fäl­le verfüttern
  3. Strik­te Tren­nung zwi­schen Stra­ßen- und Stall­klei­dung beachten
  4. Hän­de waschen, Schu­he desinfizieren
  5. Ein­streu und Fut­ter vor Wild­schwei­nen schützen
  6. Siche­rung vor unbe­fug­tem Betreten
  7. Gerät­schaf­ten und Fahr­zeu­ge rei­ni­gen und desinfizieren
  8. Kada­ver in geschlos­se­nen Behäl­tern lagern
  9. Regel­mä­ßi­ge Schadnagerbekämpfung
  10. 10.Stall für Haus­tie­re, Vögel und Schad­na­ger unzu­gäng­lich machen

 

Foto­credits : Did­ge­man from Pix­a­bay

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

 

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