Neue EU-Vorgaben treten zum 6. Juli in Kraft
winterberg-totallokal: Hochsauerlandkreis/Europa: Zum 6. Juli treten neue EU-Vorschriften in Kraft: Viele Fahrzeugmodelle, die ab diesem Stichtag neu in Verkehr gebracht werden, müssen bestimmte moderne Fahrerassistenzsysteme an Bord haben. Ziel ist es, die Zahl der Verkehrstoten in der Europäischen Union durch technische Unterstützung weiter zu senken. „Moderne Fahrerassistenzsysteme haben großes Potenzial, Unfälle zu vermeiden“, sagt Ulrike Hetzel, Vorstandsmitglied und Chief Technology Officer der Expertenorganisation DEKRA. „Wichtig ist aber auch, sich klarzumachen, wo ihre Grenzen liegen.“
Entscheidend ist aus ihrer Sicht der Hinweis, dass es sich bei den jetzt neu vorgeschriebenen Technologien um Assistenzsysteme handelt – nicht weniger, aber auch nicht mehr: „Diese Systeme unterstützen Fahrerinnen und Fahrer, nehmen ihnen aber nicht die Verantwortung ab. Wir sprechen hier also nicht von automatisierten Fahrfunktionen. Wer am Steuer sitzt, muss auch weiterhin die Kontrolle behalten“, so Ulrike Hetzel.
Notbrems- und Spurhalteassistenten auch im Pkw
Unter anderem kommt, was für bestimmte Lkw und Busse schon Vorschrift war, jetzt auch in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge: hoch entwickelte Notbremsassistenten, die mindestens stehende und bewegte Fahrzeuge erkennen und selbstständig bremsen müssen. Ab 2024 müssen Notbremsassistenten auch auf Fußgänger und Radfahrer reagieren können.
Auch mit Notfall-Spurhalteassistenten müssen neue Pkw-Typen jetzt ausgestattet sein. Sie warnen, wenn das Fahrzeug droht, den Fahrstreifen zu verlassen. Wenn der Fahrer nicht reagiert und das Fahrzeug die Spur verlässt, greifen die Systeme aktiv ein.
Notbrems- und Spurhalteassistent sind Beispiele für Systeme, die direkt in kritischen Situationen bzw. vor einer drohenden Kollision eingreifen. Sie helfen konkret und situationsorientiert Unfälle zu vermeiden, die ansonsten sehr wahrscheinlich wären. Andere Systeme adressieren potenziell kritische Ereignisse, arbeiten präventiv und sind von konkreten Situationen eher unabhängig.
Totwinkelassistent, Müdigkeitswarner, Reifendruckkontrollsystem
Ein Beispiel dafür ist das so genannte Toter-Winkel-Informationssystem, das die Fahrerin oder den Fahrer warnt, wenn sich ein Fahrzeug im nicht durch den Rückspiegel einsehbaren Bereich, also im toten Winkel, befindet und ein Spurwechsel deshalb gefährlich wäre.
Auch ein Müdigkeitswarnsystem, das die Aufmerksamkeit des Fahrers analysiert und ihn gegebenenfalls zu einer Pause auffordert, muss in neuen Pkw- und Lkw-Modellen künftig verbaut sein. Dasselbe gilt für Vorrichtungen zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre, die Trunkenheitsfahrten verhindern helfen soll, ebenso wie für so genannte Intelligente Geschwindigkeits-Assistenten (Intelligent Speed Assistant, ISA).
„ISA ist ein Beispiel, an dem man gut auch die Grenzen einiger der jetzt neu vorgeschriebenen Systeme beschreiben kann“, sagt die DEKRA Expertin. „Das System warnt die Fahrerin oder den Fahrer, wenn die auf dem jeweiligen Streckenabschnitt zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Viele Unfälle passieren aber, weil zwar im Rahmen des generell Zulässigen, aber für die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse oder Wetterbedingungen zu schnell gefahren wird. Unfallexperten sprechen dann von ‚nicht angepasster Geschwindigkeit‘ – und dagegen ist ISA leider wirkungslos.“
Dauerhafte zuverlässige Funktion muss gesichert sein und geprüft werden
Assistenzsysteme wie die jetzt neu vorgeschriebenen können ihr Potenzial für die Verbesserung der Verkehrssicherheit nur dann ausspielen, wenn sie über den gesamten Lebenszyklus des Fahrzeugs zuverlässig funktionieren. „Das muss gesichert sein – und das muss auch im Rahmen der Fahrzeugüberwachung unabhängig geprüft werden können“, sagt Ulrike Hetzel.
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Quelle: DEKRA e. V. Stuttgart