Landtagswahl am 15. Mai 2022 – auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei

Die Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen ist auch für Sehbehinderte gewährleistet

win­ter­berg-total­lo­kal : Hoch­sauer­land­kreis : Das Recht auf Teil­nah­me an frei­en, glei­chen und gehei­men Wah­len gehört zu den Grund­pfei­lern unse­rer Demo­kra­tie. Aber wäh­len dür­fen heißt nicht in jedem Fall auch wäh­len kön­nen. Wie geben blin­de und hoch­gra­dig seh­be­hin­der­te Wahl­be­rech­tig­te ihre Stim­me ab ? Woher wis­sen sie, was auf den Stimm­zet­teln steht und wo sie ihre Kreu­ze machen müs­sen, um bestimm­te Per­so­nen oder Par­tei­en zu wählen ?

Wahl­scha­blo­nen hel­fen dabei, geheim zu wäh­len. Eine abge­schnit­te­ne Ecke ermög­licht es, den Stimm­zet­tel rich­tig in eine mit Löchern ver­se­he­ne Map­pe ein­zu­le­gen. Über die in Groß­druck und Punkt­schrift ange­brach­te Num­me­rie­rung der Löcher kön­nen blin­de und seh­be­hin­der­te Wahl­be­rech­tig­te ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möch­ten. Aber woher wis­sen sie, wel­che Kan­di­da­ten oder Par­tei­en sich hin­ter wel­chem Loch verbergen ?

Zur kom­men­den Land­tags­wahl wird in NRW die­se Infor­ma­ti­on wie­der akus­tisch zur Ver­fü­gung gestellt. Die Inhal­te der Stimm­zet­tel wer­den über eine Tele­fon­an­sa­ge vor­ge­le­sen und auch im Inter­net zur Ver­fü­gung gestellt. Mit der Ein­ga­be der Wahl­kreis­num­mer, die auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gung steht, kön­nen sich Anru­fen­de aus dem Hoch­sauer­land­kreis unter der Ruf­num­mer 0800 000 9671 0 den voll­stän­di­gen Inhalt ihres Stimm­zet­tels vor­le­sen las­sen – so oft sie wol­len und kos­ten­los. Über das Han­dy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.

Orga­ni­siert wer­den Her­stel­lung und Ver­tei­lung der Wahl­hil­fe­pa­ke­te mit je einer Wahl­scha­blo­ne und einer akus­ti­schen Gebrauchs­an­wei­sung auf CD, als auch der tele­fo­ni­sche Ansa­ge­dienst von der Arbeits­ge­mein­schaft der Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ei­ne in Nord­rhein-West­fa­len (BSVNRW). Für Wahl­be­rech­tig­te mit Seh­ver­lust ist die­se Wahl­hil­fe kos­ten­los. Finan­ziert wird sie vom Innen­mi­nis­te­ri­um des Lan­des NRW.

Men­schen, die in den ört­li­chen Bezirks­grup­pen und Mit­glieds­ver­ei­nen der BSVNRW orga­ni­siert sind, erhal­ten ihre Wahl­hil­fen auto­ma­tisch. Blin­de und seh­be­hin­der­te Wahl­be­rech­tig­te, die nicht in die­sen Ver­ei­nen Mit­glied sind, kön­nen sie tele­fo­nisch bei den Lan­des­ge­schäfts­stel­len der BSVNRW anfor­dern (für den Bereich West­fa­len unter 02 31/ 55 75 90 0).Wählerinnen und Wäh­ler, die die Wahl­hil­fen nut­zen möch­ten, soll­ten die­se mög­lichst früh­zei­tig anfor­dern, damit sie recht­zei­tig zur Wahl gelie­fert wer­den können.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Inter­es­sier­te beim Blin­den und Seh­be­hin­der­ten­ver­ein West­fa­len e.V. unter : www​.bsvw​.org/​w​a​h​len.

Bild : Wahl­scha­blo­nen hel­fen dabei, geheim zu wählen.

Foto­credits : Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­ein West­fa­len e.V. (BSVW)

Quel­le : Pres­se­stel­le Hochsauerlandkreis

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