Stadt Winterberg sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für 18 Wahllokale und 3 Briefwahlvorstände gesucht

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : Für die am 15. Mai 2022 statt­fin­den­de Land­tags­wahl sucht die Stadt Win­ter­berg wie­der eine Viel­zahl an frei­wil­li­gen Wahl­hel­fe­rin­nen und Wahl­hel­fern zur tat­kräf­ti­gen Unter­stüt­zung in den ins­ge­samt 18 Wahl­lo­ka­len und den drei Briefwahlvorständen.

Ohne die tat­kräf­ti­ge Mit­hil­fe ehren­amt­li­cher Wahl­hel­fer kann die Land­tags­wahl nicht bewäl­tigt wer­den. Daher wür­de sich das Wahl­amt der Stadt Win­ter­berg über zahl­rei­che Mel­dun­gen freuen.

Die Wahl­hel­fer küm­mern sich um die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der Wahl im Wahl­lo­kal, prü­fen die Wahl­be­rech­ti­gung, hän­di­gen die Stimm­zet­tel aus, zäh­len abends alle abge­ge­be­nen Stim­men und stel­len letzt­lich das Wahl­er­geb­nis des Wahl­be­zir­kes fest.

Als Wahl­hel­fer in einem Wahl­vor­stand muss man weder beson­de­re Vor­kennt­nis­se besit­zen noch bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Man muss ledig­lich zur Land­tags­wahl wahl­be­rech­tigt sein, d.h. am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet und min­des­tens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nord­rhein-West­fa­len sei­ne Woh­nung haben sowie Deut­scher sein. Soll­ten Sie vom Wahl­recht aus­ge­schlos­sen sein, kön­nen Sie nicht Wahl­hel­fe­rin oder Wahl­hel­fer werden.

Der Wahl­vor­stand trifft sich am Wahl­tag um 7.30 Uhr und rich­tet das Wahl­lo­kal ein. Als Wahl­hel­fer müs­sen Sie sich nicht den gan­zen Tag über im Wahl­raum auf­hal­ten. Es wer­den für jeden Wahl­raum so vie­le Wahl­hel­fer ein­ge­setzt, dass eine Vor­mit­tags- und eine Nach­mit­tags­schicht gebil­det wer­den kann. Der Schicht­wech­sel ist mit­tags gegen 13.00 Uhr. Nur zur Aus­zäh­lung ab 18.00 Uhr müs­sen alle Mit­glie­der des Wahl­vor­stan­des anwe­send sein.

Mit einer Mel­dung als Wahl­hel­fer ist aus­drück­lich kei­ne Ver­pflich­tung ver­bun­den, auch bei zukünf­ti­gen Wah­len mit­wir­ken zu müs­sen. Der Ein­satz erfolgt frei­wil­lig und in der Regel wohn­ort­nah im Wahl­raum des eige­nen Orts­teils bzw. Wahl­be­zirks. Ent­spre­chen­de Wün­sche wer­den berück­sich­tigt. Jedes Mit­glied eines Wahl­vor­stan­des erhält ein Erfri­schungs­geld in Höhe von 45,00 € (Mit­glie­der eines Brief­wahl­vor­stan­des in Höhe von 35,00 €).

Inter­es­sen­tin­nen und Inter­es­sen­ten, die im Wahl­vor­stand oder Brief­wahl­vor­stand mit­ar­bei­ten möch­ten, kön­nen sich unter Anga­be der per­sön­li­chen Daten (Name, Vor­na­me, Anschrift, Geburts­da­tum und Tele­fon­num­mer) beim Wahl­bü­ro, Fich­ten­weg 10 in 59955 Win­ter­berg oder unter Tele­fon­num­mer 02981 800122 oder per Email : wahlen@​winterberg.​de melden.

Ins­be­son­de­re im Zusam­men­hang mit dem Coro­na-Virus (COVID-19) möch­ten wir dar­auf auf­merk­sam machen, dass wir alle not­wen­di­gen Schutz­maß­nah­men ergrei­fen wer­den, um einen best­mög­li­chen Schutz für die Wahl­hel­fer und auch die Wäh­ler zu gewährleisten.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

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