IHK-Webinar zum neuen EU-Kaufrecht

Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Deutschland das neue EU-Kaufrecht

win­ter­berg-total­lo­kal : IHK : Seit dem 1. Janu­ar 2022 gilt in Deutsch­land ein neu­es Kauf­recht. Auf Händ­ler kom­men damit neue Anfor­de­run­gen zu. Die IHK Arns­berg ver­an­stal­tet dar­um am 16. März um 15 Uhr ein Web­i­nar für Unter­neh­men. Die Teil­nah­me ist unentgeltlich.

Mit Fokus auf den Ver­brau­cher­schutz wur­de das Kauf­recht inner­halb der EU har­mo­ni­siert. Die Neue­run­gen betref­fen Regeln des all­ge­mei­nen Kauf­rechts und fin­den somit Anwen­dung auf Unter­neh­mer­ver­trä­ge, den Han­del mit Ver­brau­chern als auch auf Pri­vat­ver­käu­fe. Für den Online-Han­del und den sta­tio­nä­ren Han­del gel­ten die Neue­run­gen für Ver­trä­ge, die ab dem 1. Janu­ar 2022 abge­schlos­sen wer­den. Durch die Ände­run­gen wer­den bei­spiels­wei­se der „Sachmangel“-Begriff neu defi­niert, eine „Sache mit digi­ta­lem Inhalt ein­schließ­lich einer Aktua­li­sie­rungs­pflicht“ ein­ge­führt, die Beweis­last ver­schärft und die
Gewähr­leis­tungs­rech­te der Ver­brau­cher gestärkt.

Im Web­i­nar wird Rechts­an­walt Jochen Recht­mann unter ande­rem dar­le­gen, auf wel­che Anfor­de­run­gen sich die Unter­neh­men ein­stel­len müs­sen und für wel­che Pro­duk­te wel­che Rege­lun­gen zu beach­ten sind.

Die Anmel­dung zum Web­i­nar erfolgt online unter www​.ihk​-arns​berg​.de/​w​e​b​i​n​a​r​-​k​a​u​f​r​e​cht. Das Web­i­nar fin­det in Zusam­men­ar­beit mit den IHKs Hagen und Sie­gen statt

Foto­credits : Image by Gerd Alt­mann from Pix­a­bay

Quel­le : Indus­trie- und Han­dels­kam­mer Arns­berg, Hellweg-Sauerland

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