Oftmals hakt der Reißverschluss

Stolpersteine bei Fahrstreifenwechsel & Co.
  • Wer stän­dig wech­selt, ver­län­gert den Stau
  • Ohne Schul­ter­blick geht es nicht
  • Mit­tel­spur­schlei­chern droht Bußgeld

win­ter­berg-total­lo­kal : Mit Marot­ten wie stän­di­gem Fahr­strei­fen­wech­sel, zu frü­hem Ein­fä­deln beim Reiß­ver­schluss-Ver­fah­ren oder Schlei­chen auf dem mitt­le­ren Fahr­strei­fen macht man­cher Auto­fah­rer sich und ande­ren das Leben schwer. Zugleich stei­gen die Unfall­ri­si­ken, und das voll­kom­men unnö­tig, war­nen die Exper­ten von DEKRA.

Wer auf vol­len Auto­bah­nen schnel­ler vor­an­kom­men will, wech­selt oft zwi­schen den Fahr­strei­fen hin und her. „Stu­di­en von Stau­for­schern zei­gen aber, dass stän­di­ger Fahr­strei­fen­wech­sel, wenn über­haupt, nur einen mini­ma­len Zeit­ge­winn bringt, aber den Ver­kehrs­fluss behin­dert und noch län­ge­re Staus pro­du­ziert“, erklärt DEKRA Unfall­for­scher Lui­gi Ancona.

Gleich­mä­ßig geht’s schneller 

Alle Betei­lig­ten wür­den am schnells­ten ans Ziel kom­men, wenn bei Stau jeder auf sei­nem Fahr­strei­fen bleibt. „Wich­tig ist eine gleich­mä­ßi­ge Fahr­wei­se, die die Kolon­ne ins­ge­samt in Bewe­gung hält. Des­halb ist es bes­ser, ent­ste­hen­de Lücken eher lang­sam und nicht abrupt zu schlie­ßen, auch mit der gebo­te­nen Rück­sicht in der Ret­tungs­gas­se“, sagt Ancona.

Mehr Cool­ness im Stau beugt auch der Unfall­ge­fahr vor. Feh­ler beim Neben­ein­an­der­fah­ren gehö­ren zu den Top 4 der Unfall­ur­sa­chen auf Auto­bah­nen, warnt der Unfall­for­scher. Bri­sant wird es auch oft an Auto­bahn-Bau­stel­len. „Wegen der hohen Gefahr von Streif­kol­li­sio­nen soll­te man in beeng­ten Bau­stel­len­be­rei­chen auf Fahr­strei­fen­wech­sel und Über­hol­vor­gän­ge mög­lichst ver­zich­ten und ver­setzt fah­ren, zumal die Geschwin­dig­keit ohne­hin begrenzt ist. Hier ist auch die tat­säch­li­che Fahr­zeug­brei­te inklu­si­ve Spie­gel zu beachten.“

Schul­ter­blick automatisieren 

Ist ein Fahr­strei­fen­wech­sel not­wen­dig, heißt das Mot­to : „Wenn schon, dann rich­tig!“ Dazu gehört neben dem recht­zei­ti­gen Blin­ken unbe­dingt auch der in der Fahr­schu­le geüb­te Schul­ter­blick, mit dem sich der Fah­rer ver­ge­wis­sert, dass der Neben­fahr­strei­fen frei ist.

„Die klas­si­sche Rei­hen­fol­ge sieht so aus : Innen­spie­gel, Außen­spie­gel, Blin­ken, Schul­ter­blick und dann erst Len­ken. Die­ser Ablauf muss durch Übung und Wie­der­ho­len auto­ma­ti­siert wer­den“, betont Anco­na. Kommt es zum Unfall, weil der Fah­rer sich den Schul­ter­blick gespart hat, haf­tet der Fah­rer nach der rele­van­ten Recht­spre­chung bis zu 100 Pro­zent für den Scha­den[1].

Schlei­chen auf dem mitt­le­ren Fahrstreifen 

Nicht ohne Risi­ken ist auch das Schlei­chen auf dem mitt­le­ren Fahr­strei­fen der Auto­bahn. „In Deutsch­land gilt das Rechts­fahr­ge­bot“, betont der Unfall­for­scher.   „Wer grund­los den mitt­le­ren Fahr­strei­fen befährt, obwohl der rech­te Fahr­strei­fen dau­er­haft frei ist, bringt sich und ande­re in Gefahr, etwa wenn er den nach­fol­gen­den Ver­kehr zwingt, zum Über­ho­len meh­re­re Fahr­strei­fen zu wech­seln. Außer­dem ris­kiert er ein Buß­geld in Höhe von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.“

Es gibt aller­dings Aus­nah­men vom Gebot der Stra­ßen­ver­kehrs-Ord­nung, „mög­lichst weit rechts zu fah­ren“. So ist es erlaubt, den Mit­tel­strei­fen durch­gän­gig zu befah­ren, wenn rechts hin und wie­der, das heißt im Abstand von etwa 300 bis 500 Metern, ein Fahr­zeug fährt. Anco­na : „Das darf aber nicht als Frei­brief fürs Schlei­chen auf dem mitt­le­ren Fahr­strei­fen miss­ver­stan­den werden“.

Man­che Fah­rer ord­nen sich nicht auf den rech­ten Fahr­strei­fen ein, weil sie fürch­ten, dass sie der schnel­le­re Ver­kehr danach nicht wie­der nach links wech­seln lässt. Des­halb soll­ten „schnel­le­re“ Fah­rer durch vor­aus­schau­en­des Ver­hal­ten den rechts Fah­ren­den auch wie­der die Mög­lich­keit zum Aus­sche­ren geben.

Oft­mals hakt der Reißverschluss 

Endet ein Fahr­strei­fen oder muss man einem Fahr­zeug mit Pan­ne aus­wei­chen, gilt das Reiß­ver­schluss-Ver­fah­ren. Doch dabei hakt es häu­fig. Man­cher Fah­rer ärgert sich, wenn er sich schon weit vor der Eng­stel­le rechts ein­ord­net, aber ande­re ganz nach vorn fah­ren. Dass Auto­fah­rer bis zum Hin­der­nis vor­fah­ren, ist aller­dings kor­rekt und genau im Sin­ne der StVO. „Sich früh ein­zu­fä­deln, ist natür­lich erlaubt, aber wenig sinn­voll“, erklärt Anco­na. „Dabei wird viel Platz ver­schenkt und je nach Ver­kehrs­auf­kom­men kann ein Rück­stau ent­ste­hen oder sich verlängern.“

Nur direkt vor der Ver­en­gung haben Auto­fah­rer Anspruch auf das Ein­fä­deln. Der Fahr­strei­fen, der endet, soll und kann bis zum Schluss aus­ge­nutzt wer­den. Aber Ach­tung : Das Reiß­ver­schluss-Ver­fah­ren gilt nicht an Auto­bahn-Ein­fahr­ten beim Wech­sel vom Beschleu­ni­gungs­strei­fen auf die durch­ge­hen­de Fahr­bahn. Hier hat der Ver­kehr auf der durch­ge­hen­den Fahr­bahn Vorrang.

Bild : Das Reiß­ver­schluss­ver­fah­ren bedeu­tet : Erst unmit­tel­bar vor der Eng­stel­le den Fahr­strei­fen wechseln.

Foto­credits : DEKRA

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

Print Friendly, PDF & Email