Justitia siegt über unternehmerische Willkür

Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in Waldeck-Frankenberg begrüßt Urteilsspruch

win­ter­berg-total­lo­kal : Bad Arol­sen : Die Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen im SPD-Unter­be­zirk Wal­deck-Fran­ken­berg, begrüßt die arbeits­ge­richt­li­che Ent­schei­dung des zustän­di­gen Arbeits­ge­richts Kas­sel hin­sicht­lich der Kün­di­gung gleich meh­re­rer Betriebsratsmitglieder.

Arbeits­ge­richt kas­siert unge­recht­fer­tig­te Kündigungen

Es bestehen zu Recht hohe gesetz­li­che Hür­den, die nun auch die in Bad Arol­sen ansäs­si­ge Fir­ma BM Logi­stic Solu­ti­ons GmbH zu spü­ren bekam. Das Unter­neh­men woll­te ganz nach Guts­her­ren­art gleich drei Kol­le­gen wegen der Grün­dung eines Betriebs­ra­tes los­wer­den und hat­te ihnen frist­los gekündigt.

Der Unter­be­zirks­vor­sit­zen­de der Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen in Wal­deck-Fran­ken­berg, Ralf Wie­gel­mann, begrüßt den Aus­gang der arbeits­ge­richt­li­chen Ver­hand­lung am Arbeits­ge­richt Kas­sel, das am Diens­tag, dem 18. Mai, tag­te und zuguns­ten der gekün­dig­ten Mit­ar­bei­ter ent­schied. Der zustän­di­ge Rich­ter befand in sei­nem Urteils­spruch, dass das Arbeits­ver­hält­nis unver­än­dert fort bestehe und kas­sier­te damit die Kün­di­gung von zwei der Mit­ar­bei­ter. Bei dem drit­ten Mit­ar­bei­ter wer­de sich das Arbeits­ge­richt Kas­sel in einem wei­te­ren Ter­min beschäftigen.

Recht­staat­lich­keit siegt über Guts­her­ren­art und unter­mee­ri­sche Willkür

Schon früh­zei­tig stand die Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen (AfA) im engen Aus­tausch mit der zustän­di­gen Gewerk­schaft, der IG Metall Nord­hes­sen, über­mit­tel­te ihre unein­ge­schränk­te Soli­da­ri­tät im Kampf um die sofor­ti­ge Wie­der­ein­stel­lung der gekün­dig­ten Kol­le­gen und for­der­te in die­sem Zusam­men­hang wei­ter die Ein­rich­tung eines Wahlvorstands.

Nach Rechts­auf­fas­sung der AfA Wal­deck-Fran­ken­berg war schon früh­zei­tig klar, dass die Betriebs­rats­grün­dung kei­nen Kün­di­gungs­grund dar­stellt, so Wiegelmann.

Viel­mehr sei die Aus­ein­an­der­set­zung ein Kampf um Gerech­tig­keit, Respekt, Wür­de und Aner­ken­nung aller Beschäf­tig­ten gewe­sen. Es erfül­le ihn per­sön­lich mit gro­ßer Freu­de, dass die Kol­le­gen im Kampf stand­haft geblie­ben sind und sich nicht ein­schüch­tern ließen.

Gekün­dig­te lei­ten sofort Betriebs­rats­wahl ein

Nur einen Tag, nach­dem das Arbeits­ge­richt Kas­sel ihre Kün­di­gun­gen für unwirk­sam erklärt hat, haben zwei Kol­le­gen von BM Logi­stics am 19. Mai erneut per Aus­hang zur Bestim­mung eines Wahl­vor­stands eingeladen.

Nach einem wei­te­ren Arbeits­tag ließ die Fir­ma BM Logi­stic Solu­ti­ons GmbH mit­tei­len, dass der Betrieb nicht Betriebs­rats fähig und somit kei­ne Betriebs­rats­wahl mög­lich sei. Die­se Auf­fas­sung kön­nen wir als Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen (AfA) in Wal­deck-Fran­ken­berg in keins­ter Wei­se nach­voll­zie­hen. Es ist ein per­fi­des und durch­sich­ti­ges Spiel sei­tens der Geschäfts­füh­rung der BM Logi­stic Solu­ti­ons GmbH, so Wiegelmann.

Die Kol­le­gen vor Ort bit­te ich ein­dring­lich durch­zu­hal­ten und sich nicht Lagern spal­ten zulas­sen, denn die­ses wer­de ver­sucht ist sich Wie­gel­mann sicher.

Wie­gel­mann abschlie­ßend : „Es wur­de uns ein­mal wie­der exem­pla­risch vor Augen geführt, dass Betriebs­rä­te unver­zicht­bar für ein gutes Mit­ein­an­der, bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und siche­re Arbeits­plät­ze sind. Nur dann kann ein Betrieb gut funk­tio­nie­ren und sei­ne Mit­ar­bei­ter zu Höchst­leis­tun­gen motivieren.“

Quel­le : Arbeits­ge­mein­schaft für Arbeit­neh­mer­fra­gen (AfA) im SPD-Unter­be­zirk Waldeck-Frankenberg

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