Sensburg : Unterstützungen aus dem Corona-Teilhabe-Fonds weiterhin möglich

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Sozialunternehmen Mittel aus dem Corona-Teilhabe-Fonds weiter beantragen werden können.

win­ter­berg-total­lo­kal : Hochsauerlandkreis/​ Ber­lin : Die För­de­rung erfolgt in Form einer Liqui­di­täts­bei­hil­fe. Sie kann bis zum 31. Mai 2021 für die Mona­te Sep­tem­ber 2020 bis Mai 2021 beim Inte­gra­ti­ons­amt des jewei­li­gen Bun­des­lan­des bean­tragt wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Ein­nah­men nicht aus­rei­chen, um betrieb­li­che Fix­kos­ten zu decken und die bestehen­den finan­zi­el­len Eng­päs­se im För­der­zeit­raum nicht bereits durch ande­re Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen aus­ge­gli­chen werden.

Vie­le Inklu­si­ons­be­trie­be und Ein­rich­tun­gen der Behin­der­ten­hil­fe sind von Umsatz­ein­bu­ßen in der Coro­na-Pan­de­mie eben­so betrof­fen wie ande­re Betrie­be auch, haben jedoch nicht die glei­chen Zugangs­mög­lich­kei­ten zu den Corona-Unternehmenshilfen.

“Wir dür­fen in der Pan­de­mie nicht die Men­schen aus den Augen ver­lie­ren, deren beruf­li­che und gesell­schaft­li­che Teil­ha­be beson­ders vor­aus­set­zungs­voll ist und die auf Unter­stüt­zung ange­wie­sen sind.”, so der hei­mi­sche CDU Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sensburg.

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg, MdB

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