Handy nicht bei Fahrt nutzen

Wer ein Fahrzeug steuert, darf während der Fahrt im Straßenverkehr kein Handy in der Hand halten.

win­ter­berg-total­lo­kal : Wie die Würt­tem­ber­gi­sche Ver­si­che­rung, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, mit­teilt, ist es nach einer aktu­el­len Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Köln (1 RBs 347/20) auch ver­bo­ten, das Han­dy zwi­schen Ohr und Schul­ter einzuklemmen.

Eine Auto­fah­re­rin wur­de wegen über­höh­ter Geschwin­dig­keit geblitzt. Auf dem Mess­fo­to stell­te man fest, dass sie ein Han­dy zwi­schen Ohr und Schul­ter ein­ge­klemmt hat­te. Sie wur­de zu einer Geld­bu­ße von 115 Euro ver­ur­teilt, weil sie zu schnell gefah­ren und ver­bots­wid­rig ein Mobil­ge­rät wäh­rend der Fahrt genutzt hat­te. Dage­gen wehr­te sich die Auto­fah­re­rin mit dem Argu­ment, dass sie das Han­dy bereits bei Fahrt­an­tritt zwi­schen Ohr und Schul­ter ein­ge­klemmt und somit wäh­rend der Fahrt nie in der Hand gehabt habe. Damit kam sie jedoch vor Gericht nicht durch.

Laut der Ent­schei­dung liegt das Hal­ten eines elek­tro­ni­schen Gerä­tes auch dann vor, wenn es nicht mit den Hän­den, son­dern mit ande­ren Kör­per­tei­len fixiert wird. Mit die­ser Vor­schrift sol­le ver­hin­dert wer­den, dass der Fah­rer oder die Fah­re­rin sich wäh­rend der Fahrt mit dem Han­dy beschäf­tigt und damit die Auf­merk­sam­keit nicht voll auf den Stra­ßen­ver­kehr rich­tet. Es bestehe zudem das Risi­ko, dass sich das Mobil­te­le­fon aus sei­ner Posi­ti­on löst und dies den Fah­rer oder die Fah­re­rin zu unkon­trol­lier­ten, gefähr­li­chen Reak­tio­nen ver­lei­tet. Somit sei die Fah­re­rin im vor­lie­gen­den Fall mehr abge­lenkt gewe­sen, als wenn sie von einer zuläs­si­gen Frei­sprech­ein­rich­tung Gebrauch gemacht hät­te. Auto­fah­rer dürf­ten daher ein Han­dy nur nut­zen, wenn das Fahr­zeug steht und abge­schal­tet ist.

Die W&W-Gruppe
1999 aus dem Zusammenschluss der beiden Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, entwickelt und vermittelt die W&W-Gruppe heute die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Sie verbindet die Geschäftsfelder Wohnen, Versichern und brandpool als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Dabei setzt die W&W-Gruppe auf den Omnikanalvertrieb, der von eigenen Außendiensten über Kooperations- und Partnervertriebe sowie Makleraktivitäten bis hin zu digitalen Initiativen reicht. Für den börsennotierten Konzern mit Sitz in Stuttgart arbeiten derzeit rund 13.000 Menschen im Innen- und Außendienst.

Quel­le : Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG

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