Sachspenden wegen Corona-Krise erleichtert – Umsatzsteuer entfällt bis Jahresende bei Spenden

Unternehmen, die wegen Corona unverkäufliche Saisonware spenden möchten, können dies jetzt billiger tun : Die Umsatzsteuer auf Sachspenden entfällt bis zum Jahresende. Davon profitieren auch Hilfsorganisationen. Der Bund der Steuerzahler NRW erklärt die Regelung und ihren Hintergrund.

win­ter­berg-total­lo­kal : Düs­sel­dorf : Vie­le Ein­zel­händ­ler blei­ben wegen des Lock­downs aktu­ell auf ihrer Sai­son­wa­re sit­zen. Eini­ge Unter­neh­mer wür­de ihre teils unver­käuf­li­che Ware gern spen­den. Doch das ist oft teu­rer als sie zu ver­nich­ten. Nach brei­ter Kri­tik hat die Poli­tik nun reagiert : Auf gespen­de­te Sai­son­wa­re wird vor­über­ge­hend kei­ne Umsatz­steu­er erho­ben. Die neu­en Rege­lun­gen erklärt der Bund der Steuerzahler.

Zum Hin­ter­grund : Händ­ler, die Sach­wer­te aus ihrem Unter­neh­men spen­den, müs­sen dar­auf grund­sätz­lich Umsatz­steu­er zah­len, wenn das Spen­den­gut mit Vor­steu­er­ab­zug ein­ge­kauft wur­de. Damit bewer­tet der Fis­kus Spen­den wie einen Umsatz. Die Fol­ge ist, dass Weg­wer­fen häu­fig bil­li­ger ist als zu spen­den. Denn auf Ware, die den End­ver­brau­cher nicht erreicht, weil sie ver­nich­tet wird, fällt kei­ne Umsatz­steu­er an. Vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Situa­ti­on hat das für viel Unmut gesorgt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um kommt Händ­lern und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen nun ent­ge­gen : Der Fis­kus ver­zich­tet vor­über­ge­hend auf die Umsatz­steu­er für gespen­de­te Sai­son­wa­re, so ein neu­er Erlass vom 18. März 2021. Dem­nach kön­nen Unter­neh­men Sai­son­klei­dung, die auf­grund von Coro­na nicht ver­kauft wer­den kann, an gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen spen­den, ohne dass dar­auf Umsatz­steu­er anfällt. Zunächst gilt die so genann­te Bil­lig­keits­re­ge­lung bis zum Jah­res­en­de und kann bereits für Spen­den seit dem 1. März 2020 rück­wir­kend ange­wen­det werden.

Bereits seit 2012 gilt eine sol­che Aus­nah­me auch für Lebens­mit­tel, die das Min­dest­halt­bar­keits­da­tum bald errei­chen, sowie für Frisch­wa­ren wie Obst und Back­wa­ren. Eben­falls kei­ne Umsatz­steu­er müs­sen Händ­ler zah­len, wenn sie Kos­me­ti­ka, Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Tier­fut­ter, Medi­ka­men­te oder Blu­men an wohl­tä­ti­ge Orga­ni­sa­tio­nen spen­den, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Bild : Sai­son­wa­re kön­nen Unter­neh­mer jetzt leich­ter spenden.

Foto­credits : Bär­bel Hil­de­brand / BdSt NRW

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

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