Sind wir denn alle Verbrecher ?

PIRATEN zum neuen Personalausweis – Sind wir denn alle Verbrecher ?

win­ter­berg-total­lo­kal : Im August 2021 kommt der neue Per­so­nal­aus­weis. Ab die­sem Zeit­punkt dür­fen nur noch Per­so­nal­aus­wei­se aus­ge­ge­ben wer­den, wenn vor­her von der jewei­li­gen Per­son Fin­ger­ab­drü­cke zur Spei­che­rung auf dem Chip des Aus­wei­ses abge­nom­men wur­den. Als digi­ta­le Fin­ger­ab­drü­cke sol­len ver­pflich­tend bei­de Zei­ge­fin­ger erfasst wer­den. Zudem darf das Pass­bild aus­schließ­lich digi­tal erstellt und durch eine siche­re Über­mitt­lung an die Pass­be­hör­de gesen­det wer­den. Bereits im April 2019 hat­te der Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te der Pira­ten­par­tei, Dr. Patrick Brey­er, kri­ti­siert, dass mit die­sem Sys­tem die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Gene­ral­ver­dacht gestellt wer­den und so das Ver­trau­en in den Staat erschüt­tert wür­de. Doch kri­ti­sche Stim­men waren und sind bis heu­te nicht erwünscht.

Ein aktu­el­les Gut­ach­ten des Netz­wer­kes Daten­schutz­ex­per­ti­se wirft nun ein neu­es Licht auf den Sach­ver­halt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grund­sät­ze der Daten­mi­ni­mie­rung, Zweck­bin­dung, Trans­pa­renz und ande­re Vor­keh­run­gen zum Absi­chern der Grund­rech­te man­gel­haft berück­sich­tigt wor­den sind. So sei es völ­lig aus­rei­chend, nur den Abdruck eines Fin­gers zu erfas­sen, dies müs­se auch nicht zwangs­läu­fig der Zei­ge­fin­ger sein. Die Spei­che­rung der Minu­tien (Haut­ril­len auf der Ober­haut) eines Ring­fin­gers oder klei­nen Fin­gers sei­en genau­so geeig­net. Es wird vor allem dar­in eine Gefahr gese­hen, dass bei der jet­zi­gen Aus­ge­stal­tung ein unbe­grenz­tes Zugriffs­recht für Geheim­diens­te auf Licht­bil­der von Deut­schen Staats­bür­gern im Pass- und Per­so­nal­aus­weis­re­gis­ter ein­ge­räumt wird. Dies unter­streicht ein­mal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zen­tral­re­gis­ters und nicht um den Schutz der Per­so­nen­da­ten oder gar die Wah­rung von Grund­rech­ten geht. Noch dazu kön­nen bei zen­tra­ler Daten­hal­tung die bio­me­tri­schen Daten bei­spiels­wei­se durch Dritt­staa­ten leicht abge­grif­fen und für eige­ne Zwe­cke miss­braucht wer­den. Die dezen­tra­le Spei­che­rung der Daten schützt dem­nach wesent­lich bes­ser vor Miss­brauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Aus­weis vor­han­den und dies genügt völ­lig für den Zweck der Iden­ti­fi­ka­ti­on einer Per­son.

„Die­ses Gut­ach­ten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier ein­deu­tig etwas schief läuft. Was die Bun­des­re­gie­rung durch­set­zen will, kommt einem Über­wa­chungs­wahn gleich. Das hat nichts mehr mit Daten­schutz zu tun, son­dern ist eine digi­ta­le Ent­blö­ßung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Als Mit­glied der Pira­ten­par­tei ist dies für mich untrag­bar. Mit den Erkennt­nis­sen aus dem Gut­ach­ten muss der Staat hier drin­gend nachbessern,“

Im August 2021 kommt der neue Per­so­nal­aus­weis. Ab die­sem Zeit­punkt dür­fen nur noch Per­so­nal­aus­wei­se aus­ge­ge­ben wer­den, wenn vor­her von der jewei­li­gen Per­son Fin­ger­ab­drü­cke zur Spei­che­rung auf dem Chip des Aus­wei­ses abge­nom­men wur­den. Als digi­ta­le Fin­ger­ab­drü­cke sol­len ver­pflich­tend bei­de Zei­ge­fin­ger erfasst wer­den. Zudem darf das Pass­bild aus­schließ­lich digi­tal erstellt und durch eine siche­re Über­mitt­lung an die Pass­be­hör­de gesen­det wer­den. Bereits im April 2019 hat­te der Euro­pa­ab­ge­ord­ne­te der Pira­ten­par­tei, Dr. Patrick Brey­er, kri­ti­siert, dass mit die­sem Sys­tem die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger unter Gene­ral­ver­dacht gestellt wer­den und so das Ver­trau­en in den Staat erschüt­tert wür­de. Doch kri­ti­sche Stim­men waren und sind bis heu­te nicht erwünscht.

Ein aktu­el­les Gut­ach­ten des Netz­wer­kes Daten­schutz­ex­per­ti­se wirft nun ein neu­es Licht auf den Sach­ver­halt. Es kommt zu dem Schluss, dass die Grund­sät­ze der Daten­mi­ni­mie­rung, Zweck­bin­dung, Trans­pa­renz und ande­re Vor­keh­run­gen zum Absi­chern der Grund­rech­te man­gel­haft berück­sich­tigt wor­den sind. So sei es völ­lig aus­rei­chend, nur den Abdruck eines Fin­gers zu erfas­sen, dies müs­se auch nicht zwangs­läu­fig der Zei­ge­fin­ger sein. Die Spei­che­rung der Minu­tien (Haut­ril­len auf der Ober­haut) eines Ring­fin­gers oder klei­nen Fin­gers sei­en genau­so geeig­net. Es wird vor allem dar­in eine Gefahr gese­hen, dass bei der jet­zi­gen Aus­ge­stal­tung ein unbe­grenz­tes Zugriffs­recht für Geheim­diens­te auf Licht­bil­der von Deut­schen Staats­bür­gern im Pass- und Per­so­nal­aus­weis­re­gis­ter ein­ge­räumt wird. Dies unter­streicht ein­mal mehr, dass es hier eher um den Wunsch eines Zen­tral­re­gis­ters und nicht um den Schutz der Per­so­nen­da­ten oder gar die Wah­rung von Grund­rech­ten geht. Noch dazu kön­nen bei zen­tra­ler Daten­hal­tung die bio­me­tri­schen Daten bei­spiels­wei­se durch Dritt­staa­ten leicht abge­grif­fen und für eige­ne Zwe­cke miss­braucht wer­den. Die dezen­tra­le Spei­che­rung der Daten schützt dem­nach wesent­lich bes­ser vor Miss­brauch. Denn die Daten sind bereits auf dem Aus­weis vor­han­den und dies genügt völ­lig für den Zweck der Iden­ti­fi­ka­ti­on einer Per­son.

„Die­ses Gut­ach­ten ist mehr als genug Beweis dafür, dass hier ein­deu­tig etwas schief läuft. Was die Bun­des­re­gie­rung durch­set­zen will, kommt einem Über­wa­chungs­wahn gleich. Das hat nichts mehr mit Daten­schutz zu tun, son­dern ist eine digi­ta­le Ent­blö­ßung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger. Als Mit­glied der Pira­ten­par­tei ist dies für mich untrag­bar. Mit den Erkennt­nis­sen aus dem Gut­ach­ten muss der Staat hier drin­gend nach­bes­sern,“ so Borys Sobie­ski, Gene­ral­se­kre­tär der Pira­ten­par­tei Deutschland.

Quel­le : Pira­ten­par­tei Deutschland

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