Sensburg : Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze

Bundesprogramm wird verlängert und verbessert

win­ter­berg-total­lo­kal : Hochsauerlandkreis/​ Ber­lin : Das Bun­des­ka­bi­nett hat heu­te den Coro­na-Schutz­schirm für Aus­bil­dungs­plät­ze ver­län­gert und ver­bes­sert. „Von dem Schutz­schirm haben im ver­gan­ge­nen Jahr auch zahl­rei­che Aus­bil­dungs­be­trie­be im Hoch­sauer­land­kreis pro­fi­tiert. Des­halb ist die Ver­län­ge­rung und Erwei­te­rung des För­der­pro­gramms eine gute Nach­richt für die hei­mi­schen Betrie­be und ihre Aus­zu­bil­den­den“, so der sau­er­län­der CDU-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Patrick Sensburg.

Ziel des nun erwei­ter­ten För­der­pro­gramms ist es, die betrieb­li­che Berufs­aus­bil­dung in der Coro­na-Pan­de­mie zu sta­bi­li­sie­ren und zu stär­ken. Aus­bil­dungs- und Über­nah­me­prä­mi­en wer­den ver­dop­pelt. Die Zuschüs­se zur Ver­mei­dung von Kurz­ar­beit und die För­de­rung von Auf­trags- und Ver­bund­aus­bil­dung wer­den ver­bes­sert. Ein Son­der­zu­schuss hilft Kleinst­un­ter­neh­men. Kos­ten für exter­ne Vor­be­rei­tungs­kur­se wer­den antei­lig über­nom­men. Die För­de­rung einer Auf­trags- oder Ver­bund­aus­bil­dung wird attraktiver.

„Die Berufs­aus­bil­dung von jun­gen Men­schen muss auch in die­ser Kri­se so gut wie mög­lich unter­stützt wer­den. Die­ses Ziel ver­fol­ge ich seit Beginn der Pan­de­mie. Mit die­sem zwei­ten Maß­nah­men­pa­ket schafft der Bund nun die Grund­la­ge, dass jun­ge Frau­en und Män­ner einen Aus­bil­dungs­platz fin­den und auch wei­te­re Unter­stüt­zung bekom­men, um auch in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten gut in den Beruf star­ten kön­nen zu kön­nen. Das hilft auch den Unter­neh­men und der gesam­ten Wirt­schaft, weil wir in den nächs­ten Jah­ren sicher mehr Fach­kräf­te brau­chen wer­den als heu­te“, ist sich Patrick Sen­s­burg sicher.

Für das Bun­des­pro­gramm ste­hen in die­sem Jahr 500 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Wei­te­re 200 Mil­lio­nen Euro sind für Aus­ga­ben im kom­men­den Jahr vorgesehen.

Die wich­tigs­ten Ände­run­gen im Einzelnen

  • Die Aus­bil­dungs­prä­mi­en für von der Coro­na-Kri­se betrof­fe­ne Betrie­be, die durch Neu­ein­stel­lun­gen ihr Aus­bil­dungs­ni­veau hal­ten oder erhö­hen, wer­den – rück­wir­kend zum 16. Febru­ar 2021 – zunächst in bis­he­ri­ger Höhe verlängert.
  • Für das neue Aus­bil­dungs­jahr wer­den die Prä­mi­en zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und 6.000 Euro ver­dop­pelt. Damit wer­den zusätz­li­che Anrei­ze für Aus­bil­dungs­be­trie­be geschaffen.
  • Die Zuschüs­se zur Ver­mei­dung von Kurz­ar­beit wäh­rend einer Aus­bil­dung wer­den attrak­ti­ver : Künf­tig kön­nen auch Zuschüs­se zur Ver­gü­tung der Aus­bil­de­rin oder des Aus­bil­ders gezahlt wer­den. Wie bis­her kann zudem die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung bezu­schusst werden.
  • All die­se Leis­tun­gen kön­nen künf­tig Unter­neh­men mit bis zu 499 Mit­ar­bei­ten­den bezie­hen. Bis­her liegt die Gren­ze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neu­en Son­der­zu­schuss wer­den Kleinst­un­ter­neh­men erreicht, die im zwei­ten Lock­down ihre nor­ma­le Geschäfts­tä­tig­keit weit­ge­hend ein­stel­len muss­ten : Betrie­be mit bis zu vier Mit­ar­bei­tern kön­nen pau­schal 1.000 Euro bekom­men, wenn sie ihre Aus­bil­dungs­tä­tig­keit für min­des­tens 30 Tage fort­ge­setzt haben.
  • Die Über­nah­me­prä­mie wird bis Ende 2021 ver­län­gert und auf 6.000 Euro ver­dop­pelt. Mit ihr wird künf­tig neben der Über­nah­me eines Aus­zu­bil­den­den aus einem Insol­venz­fall auch bei pan­de­mie­be­ding­ter Kün­di­gung oder bei Abschluss eines Auf­lö­sungs­ver­tra­ges unterstützt.
  • Die För­de­rung einer Auf­trags- oder Ver­bund­aus­bil­dung wird attrak­ti­ver. Die Min­dest­lauf­zeit wird auf vier Wochen ver­kürzt, die Höhe der För­de­rung nach der Lauf­zeit bemes­sen. Ins­ge­samt kön­nen bis zu 8.100 Euro gezahlt wer­den. Künf­tig kann auch der Stamm­aus­bil­dungs­be­trieb statt des Inte­rims­aus­bil­dungs­be­triebs die För­de­rung erhal­ten. Für Inte­rims­aus­bil­dungs­be­trie­be ent­fällt die Begren­zung auf bis zu 249 Mit­ar­bei­ten­de ersatzlos.
  • Künf­tig kön­nen für pan­de­mie­be­trof­fe­ne Unter­neh­men die Kos­ten für exter­ne Abschluss­prü­fungs­vor­be­rei­tungs­kur­se für Aus­zu­bil­den­de hälf­tig bezu­schusst wer­den, maxi­mal mit 500 Euro.

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg, MdB

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