In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete den Minister aufgefordert, die gemeinnützigen Vereine bei den Gebühren für das Transparenzregister zu entlasten.
winterberg-totallokal: „Was die Vereine hier an Arbeit auf sich nehmen sollen um eine Gebührenbefreiung zu erreichen, ist nicht nachvollziehbar. Hier muss es eine einfachere Lösung geben“, so Sensburg, der in jüngster Zeit nach längerer Pause wieder mehrfach auf das Thema angesprochen worden war.
Ende 2019 hatte sich Sensburg gemeinsam mit der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag erfolgreich dafür eingesetzt, dass gemeinnützige Vereine sich nun von den Gebühren des Transparenzregisters befreien lassen können. „Damit hätte das Thema eigentlich erledigt sein sollen. Umso mehr ärgert es mich daher, dass das Bundesfinanzministerium die Umsetzung so dermaßen bürokratisch ausgestaltet hat, dass nun die Vereinsverantwortlichen wieder vor der Frage stehen, ob sie nicht lieber die vergleichsweise geringen Gebühren einfach zahlen sollen, statt sich dem komplizierten Befreiungsverfahren zu stellen. Für ein geringes Gebührenaufkommen werden hier bundesweit unsere Ehrenamtlichen vor den Kopf gestoßen. Das kann so einfach nicht sein. Respekt vor dem großen Engagement der Ehrenamtler sollte mehr beinhalten, als nur ein paar nette Sätze im Wahlprogramm“, so Sensburg.
Hintergrund ist das Transparenzregister, das zu den Instrumenten im Kampf gegen Geldwäsche zählt. Da Kriminelle oftmals auch Vereine nutzen, oder gar extra gründen um Gelder zu waschen, hatte der Bundestag bereits vor einigen Jahren entschieden, dass auch Vereine in das Transparenzregister aufgenommen werden sollen. Nicht bekannt war hingegen lange, dass sich die Vereine nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums über Gebühren an den Kosten des Transparenzregisters beteiligen sollten.
Ende 2019 hatte sich deshalb erste Vereine aus dem Hochsauerlandkreis bei Patrick Sensburg gemeldet und auf die – für die Vereine ärgerliche – Praxis hingewiesen. Patrick Sensburg hatte sich daraufhin an die Finanzexperten der CDU/CSU-Fraktion gewandt und angeregt, die gemeinnützigen Vereine von den Gebühren zu befreien. Dies wurde dann auch kurze Zeit später im Rahmen der damaligen Neufassung des Geldwäschegesetzes beschlossen.
Quelle: Prof. Dr. Patrick Sensburg, MdB