Bund darf sich Finanzierungsverantwortung für Pandemie nicht entziehen

Zur Beratung des “Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege” (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) im Bundesrat erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer :

win­ter­berg-total­lo­kal : “Die geplan­ten höhe­ren Zusatz­bei­trä­ge und der mil­li­ar­den­schwe­re Griff in die Bei­trags­re­ser­ven der Kas­sen las­sen unschwer erken­nen, dass die Kos­ten der Pan­de­mie vor allem auf dem Rücken GKV-Bei­trags­zah­len­den lan­den sollen.

Das ist weder ange­mes­sen noch sozi­al gerecht. Denn die Bekämp­fung der Pan­de­mie ist eine gesamt­ge­sell­schaft­li­che Kraft­an­stren­gung. Für die Kos­ten muss des­halb in aller­ers­ter Linie der Bund aufkommen.

Der im Gesetz­ent­wurf vor­ge­se­he­ne Bun­des­zu­schuss in Höhe von fünf Mil­li­ar­den ist nicht ansatz­wei­se aus­rei­chend, um das erwart­ba­re Defi­zit von über 16 Mil­li­ar­den Euro im Jahr 2021 aus­zu­glei­chen. Der Bund darf sich sei­ner eigent­li­chen Finan­zie­rungs­ver­ant­wor­tung nicht ein­fach ent­zie­hen. Außer­dem ist die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ange­mes­sen an den Pan­de­mie­kos­ten zu beteiligen.

Hintergrund:
Im GPVG sind Regelungen zur "Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)" vor allem in Folge der Coronakrise enthalten. Demnach zahlt der Bund 2021 fünf Milliarden Euro zusätzlich in den Gesundheitsfonds ein. Acht Milliarden sollen die Kassen aus ihren Rücklagen beisteuern. Weitere drei Milliarden Euro müssen die GKV-Mitglieder durch höhere Zusatzbeiträge aufbringen. So will die Bundesregierung das für 2021 erwartete GKV-Defizit von rund 16,6 Milliarden Euro ausgleichen.

Ori­gi­nal-Con­tent von : SoVD Sozi­al­ver­band Deutsch­land, über­mit­telt durch news aktuell

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