Der Brexit hat Folgen für den deutschen Chemiehandel

 

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ende des Übergangszeitraums voraussichtlich am 31. Dezember 2020 endet auch die Gültigkeit der EU-Verordnung Nr. 1907/2006 („REACH“) in Großbritannien.

 

bri­lon-total­lo­kal : Dann soll ein ent­spre­chen­des bri­ti­sches Gesetz („UK-REACH“) in Kraft tre­ten. Unter­neh­men, die grenz­über­schrei­tend mit Che­mi­ka­li­en han­deln, soll­ten sich schnell auf die neu­en Regeln ein­stel­len, raten die Exper­ten von DEKRA.

Die bri­ti­sche Regie­rung hat das „REACH etc. (Amend­ment etc.) (EU Exit) Regu­la­ti­ons 2019“ (UK-REACH) erlas­sen, das nach Ende des Über­gangs­zeit­raums in Kraft tre­ten soll. Es ist weit­ge­hend mit dem EU-REACH (EU-VO Nr. 1907/2006) deckungs­gleich, aber auf Groß­bri­tan­ni­en beschränkt. EU-REACH-Regis­trie­run­gen haben kei­ne Gül­tig­keit in Groß­bri­tan­ni­en mehr, erin­nern die Exper­ten von DEKRA. Nord­ir­land hin­ge­gen zählt wei­ter­hin zum Wirt­schafts­raum der EU, dort gilt das EU-REACH weiter.

Somit sind einer­seits Unter­neh­men in Groß­bri­tan­ni­en betrof­fen, die von ihrer EU-Lie­fer­ket­te abge­schnit­ten wer­den und zum Export in die EU kei­ne EU-REACH-Regis­trie­rung mehr haben. Ande­rer­seits sind Unter­neh­men in der EU betrof­fen, die kei­nen direk­ten Zugang mehr zum bri­ti­schen Markt haben oder von ihren bri­ti­schen Lie­fe­ran­ten abge­schnit­ten sind.

Im UK-REACH sind zwei Rege­lun­gen für bri­ti­sche Unter­neh­men enthalten :

  • Her­stel­ler, die eine EU-REACH-Regis­trie­rung haben, bekom­men über das soge­nann­te „Grand­fa­the­ring“ eine UK-REACH-Regis­trie­rung zugeteilt.
  • Nach­ge­schal­te­te Anwen­der, die ihre Pro­duk­te aus der EU bezie­hen, kön­nen über eine DUIN-Mel­dung Über­gangs­fris­ten von zwei bis sechs Jah­ren erhal­ten, bis sie eine UK-REACH-Regis­trie­rung ein­rei­chen müssen.

Für EU-Unter­neh­men, die wei­ter­hin den bri­ti­schen Markt belie­fern wol­len, gibt es kei­ne Rege­lun­gen im UK-REACH. Sie haben die Mög­lich­keit, einen bri­ti­schen Allein­ver­tre­ter zu beauf­tra­gen, der die DUIN-Mel­dung für die Emp­fän­ger über­nimmt und damit exis­tie­ren­de Lie­fer­be­zie­hun­gen schützt. Auf die­sem Weg muss der Lie­fe­rant auch nicht die Zusam­men­set­zung sei­ner Pro­duk­te gegen­über sei­nen Kun­den offen­le­gen. Die Akqui­si­ti­on neu­er Kun­den ist aller­dings erst nach Abschluss einer voll­stän­di­gen UK-REACH-Regis­trie­rung möglich.

DEKRA unter­stützt Unter­neh­men bei der Umset­zung die­ser neu­en Anfor­de­run­gen. EU-Lie­fe­ran­ten kön­nen DEKRA UK zum Allein­ver­tre­ter ernen­nen und somit ihre exis­tie­ren­den Lie­fer­be­zie­hun­gen sicher­stel­len. DEKRA ist Grün­dungs­mit­glied des Ver­ban­des der Allein­ver­tre­ter (ORO) und unter­stützt seit 2010 Unter­neh­men in vie­len Tei­len der Welt bei ihren REACH-Pflichten.

 

Über DEKRA 
Seit 95 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2020 hat DEKRA einen Umsatz von voraussichtlich 3,2 Milliarden Euro erzielt. Mehr als 43.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

 

Quel­le : DEKRA e. V. Stuttgart

 

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