Wiese : Wichtige Änderungen im Vereinsrecht

„Der Deutsche Bundestag hat einige wichtige Änderungen für die heimischen Vereine vor dem Hintergrund der fortbestehenden Corona-Einschränkungen auf den Weg gebracht.

win­ter­berg-total­lo­kal : Denn vie­le klei­ne Ver­ei­ne ver­fü­gen nicht über aus­rei­chen­de Mit­tel, um die Mit­glie­der­ver­samm­lung zum Bei­spiel als vir­tu­el­le Mit­glie­der­ver­samm­lung durch­zu­füh­ren. Zudem gibt es auch Ver­ei­ne, die über­wie­gend älte­re Mit­glie­der haben, die nicht bereit oder in der Lage sind, an einer vir­tu­el­len Mit­glie­der­ver­samm­lung teil­zu­neh­men. Vie­le Vor­stän­de sind der­zeit unsi­cher, wie sie sich in die­sen Fäl­len ver­hal­ten müssen.

Des­halb hat der Deut­sche Bun­des­tag hier nun durch eine gesetz­li­che Ergän­zung Rechts­si­cher­heit geschaf­fen. Für Vor­stands­mit­glie­der soll klar­ge­stellt wer­den, dass sie die ordent­li­che Mit­glie­der­ver­samm­lung auf­schie­ben kön­nen, solan­ge Prä­senz­ver­samm­lun­gen nicht mög­lich sind und eine vir­tu­el­le Mit­glie­der­ver­samm­lung nicht mit zumut­ba­rem Auf­wand für den Ver­ein und die Mit­glie­der durch­ge­führt wer­den kann.

Des Wei­te­ren wird klar­ge­stellt, dass auch für den Vor­stand von Ver­ei­nen und Stif­tun­gen sowie für ande­re Ver­eins- und Stif­tungs­or­ga­ne gilt, dass deren Sit­zun­gen im Wege der elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on durch­ge­führt und Beschlüs­se außer­halb der Ver­samm­lun­gen gefasst wer­den können.“

Foto­credits : @ Mar­co Urban

Quel­le : Dirk Wie­se, MdB

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