Ab 22.12. gilt die Winter-Verkehrsbeschilderung im Stadtgebiet Winterberg

Der Bauhof hat in der Winterberger Kernstadt sowie in einigen Ortsteilen besondere Verkehrsregelungen eingerichtet, die sich über Jahre bewährt haben und der Verbesserung des Verkehrsflusses unter den winterlichen Bedingungen dienen.

win­ter­berg-total­lo­kal : Heu­te wur­den die Beschil­de­rungs­ar­bei­ten abge­schlos­sen. Die­se geän­der­ten Rege­lun­gen gel­ten für den flie­ßen­den, aber auch ins­be­son­de­re den ruhen­den Verkehr.

Beson­ders erwäh­nens­wert sind die abso­lu­ten bzw. ein­ge­schränk­ten Halt­ver­bo­te, die in der Kern­stadt in den Stra­ßen „Am Wal­ten­berg“ sowie auch „Hagen‑, Haupt- und Markt­stra­ße“ in der Zeit von 2 bis 8 Uhr gel­ten und ent­spre­chend beschil­dert sind.

Dadurch wird es dem Bau­hof ermög­licht, den Win­ter­dienst durch­zu­füh­ren und den Schnee bei Bedarf nachts aus der Innen­stadt abzu­fah­ren und so die Stra­ßen und Park­buch­ten so gut wie mög­lich frei zu halten.

Die Fahr­zeu­ge, die wider­recht­lich par­ken und die Schnee­ab­fuhr mit Bag­ger und LKW behin-dern, müss­ten dann kos­ten­pflich­tig abge­schleppt wer­den. Dies ver­ur­sacht Kos­ten von der-zeit rd. 200 € und wird auch wegen Ver­stoß gegen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung mit einer Ver­war­nung bedacht. Es wird daher drin­gend emp­foh­len, die ent­spre­chen­den nächt­li­chen Halt­ver­bo­te zu beachten.

Die­ses gilt auch in meh­re­ren Stadt­tei­len, wo in eini­gen Stra­ßen­zü­gen zur Durch­füh­rung der erfor­der­li­chen Schnee­räu­mung zusätz­li­che Halt­ver­bo­te, teil­wei­se auf eine Nacht je Woche beschränkt, eben­falls beschil­dert sind.

Bei lang­an­hal­ten­den Schnee­fäl­len liegt die Prio­ri­tät des Bau­ho­fes und der beauf­trag­ten Un-ter­neh­mer natür­lich zunächst auf dem Frei­hal­ten der Stra­ßen, die Abfuhr von Schnee kann dann erst nach Wet­ter­be­ru­hi­gung erfol­gen. Die Schneeabfuhr

Wie in den Vor­jah­ren wird jeweils eine Ein­bahn­stra­ßen­füh­rung in der Hel­len­stra­ße (zwi­schen der Ein­mün­dung der Kirch­stra­ße in Rich­tung Obe­re Pfor­te), und in der Nuh­ne­stra­ße (vom Wal­ten­berg kom­mend Rich­tung Am Ring/​Innenstadt) für die Win­ter­sai­son eingerichtet.

Wei­ter­hin ist für alle Stra­ßen eine Durch­fahrt­brei­te von min­des­tens 3,05 Metern erfor­der­lich, um den Win­ter­dienst, aber auch die Anfahrt von gro­ßen Fahr­zeu­gen des Ret­tungs­diens­tes und der Feu­er­wehr jeder­zeit zu ermög­li­chen. Wenn durch par­ken­de Autos die Stra­ße für den Schnee­pflug zu schmal wer­den soll­te, müss­te der Win­ter­dienst an die­ser Stel­le abge­bro­chen werden.

Abschlie­ßend wird auf die Räum- und Streu­pflicht ent­spre­chend der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung ver­wie­sen. Bei Eis und Schnee sind die Anlie­ger ver­pflich­tet, die Geh­we­ge in einer für den Fuß­gän­ger­ver­kehr erfor­der­li­chen Brei­te von Schnee frei­zu­hal­ten und ent­ste­hen­de Glät­te zu beseitigen.

In der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr sind gefal­le­ner Schnee und ent­stan­de­ne Glät­te un-ver­züg­lich nach Been­di­gung des Schnee­falls bzw. nach dem Ent­ste­hen der Glät­te zu besei­ti­gen. Nach 20.00 Uhr gefal­le­ner Schnee und ent­stan­de­ne Glät­te sind werk­tags bis 07.00 Uhr, sonn- und fei­er­tags bis 08.00 Uhr des fol­gen­den Tages zu beseitigen.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterber

Print Friendly, PDF & Email