DEKRA Labor prüft FFP-Atemschutzmasken

Corona-Schutz mit CE-Kennzeichnung
  • DEKRA bie­tet für FFP2 und FFP3 kom­plet­tes Zulassungsverfahren
  • Schnell­test nach CPA-Stan­dard seit 1. Okto­ber 2020 nicht mehr möglich
  • Bereits getes­te­te Mas­ken sind wei­ter­hin marktfähig

win­ter­berg-total­lo­kal : Seit 1. Okto­ber 2020 sind nur noch FFP2- und FFP3-Atem­schutz­mas­ken markt­fä­hig, die das kom­plet­te Prüf­ver­fah­ren nach PSA-Ver­ord­nung durch­lau­fen und eine CE-Kenn­zeich­nung erhal­ten haben. Dar­auf wei­sen die Pro­dukt­prüf­ex­per­ten von DEKRA hin. Coro­na-Pan­de­mie-Atem­schutz­mas­ken (CPA), die vor die­sem Stich­tag auf den Markt kamen, dür­fen aber wei­ter­hin ver­trie­ben und ein­ge­setzt werden.

Die Prü­fung von Coro­na-Pan­de­mie-Atem­schutz­mas­ken (CPA) auf Basis des CPA-Schnell­tests ist im DEKRA Labor nicht mehr mög­lich. Der ver­ein­fach­te Prüf­grund­satz lief laut Beschluss der Markt­über­wa­chungs­be­hör­den aus. Der Schnell­test soll­te es Her­stel­lern und Impor­teu­ren wäh­rend des Ver­sor­gungs­eng­pas­ses in der ers­ten Pha­se der Coro­na-Pan­de­mie ermög­li­chen, Schutz­mas­ken mit einem Min­dest­maß an Sicher­heit gemäß § 9 MedBVSV auch für pro­fes­sio­nel­le Anwen­der zur Ver­fü­gung zu stellen.

Ab sofort sind nur noch FFP-Mas­ken markt­fä­hig, die das seit vie­len Jah­ren eta­blier­te EU-Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren gemäß PSA-VO (EU 2016/425) durch­lau­fen haben und damit die Anfor­de­run­gen der EU-Norm EN 149 erfül­len. Die­se Mas­ken tra­gen die erfor­der­li­che CE-Kenn­zeich­nung mit der vier­stel­li­gen Num­mer des über­wa­chen­den Prüf­in­sti­tuts. Bei DEKRA ist dies bei­spiels­wei­se­CE 0158.

DEKRA Test­ing & Cer­ti­fi­ca­ti­on ist mit dem Spe­zi­al­la­bor in Essen als noti­fi­zier­te Stel­le für fil­trie­ren­de Atem­schutz­mas­ken aner­kannt und bie­tet wie schon vor und wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie für Atem­schutz­mas­ken den kom­plet­ten Ser­vice rund um Bau­mus­ter­prü­fung und Zer­ti­fi­zie­rung für die CE-Kennzeichnung.

Mehr Infor­ma­tio­nen :

www​.dekra​.de/​d​e​/​z​e​r​t​i​f​i​z​i​e​r​u​n​g​-​v​o​n​-​p​e​r​s​o​e​n​l​i​c​h​e​n​-​s​c​h​u​t​z​a​u​s​r​u​e​s​t​u​n​gen

DEKRA FAQ „Coro­na-Schutz­mas­ken“ 

Wor­an erkennt man eine markt­fä­hi­ge FFP2- oder FFP3-Schutzmaske ? 

FFP2 und FFP3-Schutz­mas­ken tra­gen eine CE-Kenn­zeich­nung mit vier­stel­li­ger Kenn­num­mer. Bei DEKRA ist es zum Bei­spiel „CE 0158“.

Wie kann ein Arbeit­ge­ber sicher­stel­len, dass FFP2- oder FFP3-Mas­ken für sei­ne Mit­ar­bei­ter den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen ? 

Der Händ­ler, Impor­teur oder Her­stel­ler muss den Nach­weis erbrin­gen, dass das FFP-Mas­ken­mo­dell erfolg­reich das EU-Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren durch­lau­fen hat – also CE-Kenn­zeich­nung und EU-Kon­for­mi­täts­er­klä­rung. Im Ide­al­fall kann er die EU-Bau­mus­ter­prüf­be­schei­ni­gung des aner­kann­ten Prüf­in­sti­tuts vorweisen.

Wie ver­hält es sich mit den so genann­ten CPA-Schutz­mas­ken, die durch das beschleu­nig­te Test­ver­fah­ren nach § 9 MedBVSV zwi­schen März und Ende Sep­tem­ber 2020 auf den Markt gelangt sind ? 

CPA-Mas­ken sind nach wie vor bis zum Ende des Ablauf­da­tums für den genann­ten Ein­satz­zweck – auch für Arbeit­ge­ber – sicher und gemäß Zen­tral­stel­le der Län­der für Sicher­heits­tech­nik (ZLS) markt­fä­hig. Der Händ­ler weist dies mit einem Prüf­be­richt des aner­kann­ten Test­in­sti­tuts und einer Beschei­ni­gung der Markt­fä­hig­keit durch die Markt­auf­sichts­be­hör­de nach.

www​.zls​-muen​chen​.de/​C​o​r​o​n​a​/​A​t​e​m​s​c​h​u​t​z​m​a​s​ken

Wo erlan­gen pri­va­te End­an­wen­der Aus­kunft über die Sicher­heit einer Atemschutzmaske ? 

End­ver­brau­cher müs­sen sich an ihren jewei­li­gen Händ­ler wen­den, zum Bei­spiel die Apo­the­ke oder den Inter­net-Shop. Die­ser ist zur Aus­kunft und zum Nach­weis über die EU-Kon­for­mi­tät ver­pflich­tet. Ein Prüf­in­sti­tut wie DEKRA kann End­an­wen­dern kei­ne Aus­künf­te geben, ob eine indi­vi­du­ell erwor­be­ne Mas­ke oder eine Mas­ken­char­ge den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht.

Über DEKRA 
Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro erzielt. Fast 44.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt.

Quel­le : DEKRA e.V.

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