POL-HSK : “Rasen” in der Probezeit

 

Für Fahranfänger gibt es die zweijährige Probezeit

 

win­ter­berg-total­lo­kal : Die­se Bewäh­rungs­zeit soll mit stren­ge­ren Regeln fest­stel­len, ob die Füh­rer­schein­neu­lin­ge für die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr geeig­net sind. Bei zwei Fahr­an­fän­gern aus Hes­sen bestehen seit Mon­tag Zwei­fel an der Geeig­ne­t­heit. Die bei­den 19-Jäh­ri­gen wur­den bei einer Geschwin­dig­keits­kon­trol­le durch den Ver­kehrs­dienst auf der Land­stra­ße 740 in Mede­bach-Schloss­berg gemessen.

Ein Fran­ken­ber­ger wur­de mit 106 km/​h gemes­sen. Bei erlaub­ten 70 Km/​h bedeu­tet das eine Über­schrei­tung von 36km/​h. Den jun­gen Mann erwar­ten ein drei­stel­li­ges Buß­geld, eine Nach­schu­lung sowie die Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit um wei­te­re zwei Jah­re. Eben­falls auf eine Nach­schu­lung und die Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit muss sich eine Auto­fah­re­rin aus Lich­ten­fels ein­stel­len. Die Fahr­an­fän­ge­rin ras­te sogar mit 130 km/​h über die Stra­ße. Mit einer Über­schrei­tung von 60 km/​h kom­men zudem ein Fahr­ver­bot, ein drei­stel­li­ges Buß­geld sowie zwei Punk­te in Flens­burg hin­zu. Ins­ge­samt wur­den wäh­rend der Mes­sung am Mon­tag­nach­mit­tag zwölf Ver­stö­ße durch die Poli­zei geahndet.

Ori­gi­nal-Con­tent von : Kreis­po­li­zei­be­hör­de Hoch­sauer­land­kreis, über­mit­telt durch news aktuell

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