Sensburg : Thomas-Cook-Geschädigte sollten Ansprüche jetzt schnell anmelden

Der heimische Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg weist darauf hin, dass geschädigte Kunden des im vergangenen Jahr in die Insolvenz gegangenen Reiseveranstalters Thomas Cook nur noch rund fünf Wochen haben, um ihre Ansprüche anzumelden.

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Bun­des­re­gie­rung hat im Dezem­ber 2019 beschlos­sen, die von der Insol­venz des Tho­mas-Cook-Kon­zerns betrof­fe­nen Kun­den frei­wil­lig zu ent­schä­di­gen, weil durch die bis­he­ri­ge Umset­zung der Pau­schal­rei­se- Richt­li­nie staats­haf­tungs­recht­li­che Ansprü­che im Raum stan­den. Seit dem 6. Mai gibt es dafür das kos­ten­freie, online-basier­te Anmel­de­ver­fah­ren. Die Anmel­de­frist für die Ein­lei­tung des Ent­schä­di­gungs­ver­fah­rens läuft jedoch bald aus. „Nur noch bis zum 15. Novem­ber 2020 kön­nen Geschä­dig­te, die von der Tho­mas-Cook- Insol­venz betrof­fen sind, ihre Ansprü­che anmel­den. Des­halb ist es wich­tig, dass alle Betrof­fe­nen, die sich noch nicht ange­mel­det haben, dies nun zeit­nah nach­ho­len“, so Sensburg.

Auf der Home­page des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) fin­det sich hier­zu ein Weg­wei­ser, der alle zen­tra­len Infor­ma­tio­nen ent­hält und Hil­fe­stel­lung gibt : https://​www​.bmjv​.de/​S​h​a​r​e​d​D​o​c​s​/​A​r​t​i​k​e​l​/​D​E​/​2​0​1​9​/​T​C​/​1​2​1​1​1​9​_​T​h​o​m​a​s​C​o​o​k​.​h​tml

Die Inter­net­sei­te soll dazu bei­tra­gen, die Anmel­dung zu erleich­tern. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die über kei­nen Inter­net­zu­gang ver­fü­gen, wer­den unter der Ruf­num­mer 0361 606 670 12 bei der Antrag­stel­lung unterstützt.

Quel­le : Prof. Dr. Patrick Sen­s­burg, MdB

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