Fristverlängerung für Baukindergeld hilft bauwilligen Familien

Die Bundesregierung plant, den Förderzeitraum für das Baukindergeld um weitere drei Monate bis zum 31. März 2021 zu verlängern.

win­ter­berg-total­lo­kal : Damit ent­spricht das Kabi­nett der For­de­rung der SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on, die eine Ver­län­ge­rung zur Über­brü­ckung Coro­na beding­ter Ver­zö­ge­run­gen ange­regt hat. Die Ver­län­ge­rung ermög­licht bau­wil­li­gen Fami­li­en grö­ße­re Pla­nungs­si­cher­heit und Klarheit.

Der hei­mi­sche SPD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Frak­ti­ons­vi­ze, Dirk Wie­se unter­streicht dazu die Aus­füh­run­gen sei­nes Kol­le­gen, dem bau- und woh­nungs­po­li­ti­schen Spre­cher der SPD, Bern­hard Dal­drup MdB : „Vie­le Fami­li­en hat­ten wegen Coro­na beding­ter Ver­zö­ge­run­gen bei der Bean­tra­gung von Bau­an­trä­gen, Schwie­rig­kei­ten recht­zei­tig zum Jah­res­en­de 2020 eine Bau­ge­neh­mi­gung oder einen Kauf­ver­trag vor­zu­le­gen. Des­halb will die Bun­des­re­gie­rung den Zeit­raum für die Gewäh­rung die­ser staat­li­chen För­de­rung bis zum 31. März 2021 ver­län­gern. Die SPD-Bun­des­tags­frak­ti­on begrüßt die Ent­schei­dung, da sie Fami­li­en hilft, trotz der Fol­ge­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie, das Bau­kin­der­geld frist­ge­recht zu bean­tra­gen. Die Ver­län­ge­rung ist ein wich­ti­ger Bau­stein für eine wei­ter­hin wirk­sa­me Fami­li­en­för­de­rung und sichert in wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Zei­ten auch nach­hal­ti­ge Impul­se für die Bau­wirt­schaft. Die Ver­län­ge­rung des För­der­zeit­raums muss noch vom Haus­halts­aus­schuss des Bun­des­ta­ges beschlos­sen wer­den und wird mit dem Inkraft­tre­ten des Bun­des­haus­halts 2021 wirksam.

Das Bau­kin­der­geld för­dert seit Sep­tem­ber 2018 den Bau oder den Kauf von selbst­ge­nutz­ten Woh­nun­gen oder Häu­sern für Fami­li­en mit Kin­dern in Deutsch­land. Für jedes Kind wer­den 12.000 Euro in zehn Jah­res­ra­ten zu je 1.200 Euro aus­ge­zahlt. Bis Ende August 2020 hat­ten bereits mehr als 260.000 Fami­li­en das Bau­kin­der­geld bean­tragt. Vor allem Fami­li­en mit gerin­ge­rem oder mitt­le­rem Ein­kom­men haben bis­lang von dem staat­li­chen Zuschuss pro­fi­tiert. Nach Anga­ben der KfW-Ban­ken­grup­pe haben mehr als 60 Pro­zent der Bezie­her ein durch­schnitt­li­ches zu ver­steu­ern­des Haus­halts­ein­kom­men von maxi­mal 40.000 Euro jährlich.“

Wie­se ergänzt : „ Über die Frist­ver­län­ge­rung für das Bau­kin­der­geld freue ich mich beson­ders für die im Hoch­sauer­land betrof­fe­nen Fami­li­en, die nun eine ech­te Chan­ce haben ihren Antrag frist­ge­recht einzureichen.“

Quel­le : Dirk Wie­se MdB

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