Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
winterberg-totallokal : nachdem seitens der Bundes- und Landespolitik erste Maßnahmen der Lockerung beschlossen worden sind, wird auch das Rathaus ab dem 04. Mai 2020 für den Publikumsverkehr wieder geöffnet werden.
Die Öffnung kann natürlich nur unter strikter Einhaltung der auch weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen erfolgen, weshalb ich Sie um Beachtung folgender Punkte bitte :
1. Vor einer persönlichen Vorsprache
Nehmen Sie vor einem persönlichen Erscheinen bitte Kontakt zu den entsprechenden Ansprechpartnern auf (Telefon, Email), um einen Termin zu vereinbaren bzw. um gemeinsam klären zu können, ob Ihr Anliegen auch unkompliziert ohne persönliche Vorsprache erledigt werden kann. Denn viele Sachverhalte und Anliegen können, wie die vergangenen Wochen gezeigt haben, auch ohne ein persönliches Erscheinen bearbeitet, geklärt und schnell erledigt werden.
Schauen Sie hierzu bitte auch auf das Bürgerportal der Stadtverwaltung, über das Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten geboten wird, auch außerhalb der Öffnungszeiten mit uns in Kontakt zu treten, Anträge zu stellen und Aufgaben zu erledigen. Beispielsweise können Sie die Sperrmüllbeauftragung bequem von zu Hause aus veranlassen, Urkunden anfordern, Hunde An- und Abmeldungen vornehmen oder einen Wohnsitzwechsel anzeigen.
Bürgerportal der Hansestadt : https://portal.citkomm.de/medebach/#
2. Ein Besuch im Rathaus
Wie in allen Bereichen des täglichen Lebens, haben wir uns für Ihren Besuch im Rathaus vorbereitet, damit wir Ihnen und uns den größtmöglichen Schutz vor einer Ansteckung bieten können.
Aus diesem Grund sind neben den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln folgende Punkte für einen Besuch im Rathaus zu beachten :
Handhygiene
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- Jede Besucherin / jeder Besucher hat eine Händedesinfektion im Eingangsbereich vorzunehmen (Spendereinheit steht zur Verfügung).
Mund-Nasen-Bedeckung
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- Jede Besucherin / jeder Besucher hat, wie z.B. auch in den Einzelhandelsgeschäften, während des Aufenthaltes im Rathaus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Personenbegrenzung
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- Vorsprachen dürfen in der Regel nur als Einzelvorsprachen erfolgen. Nur bei besonderem Erfordernis, wie z.B. Anmeldung einer Eheschließung oder Dolmetschernotwendigkeit, sind Vorsprachen mit maximal 2 Personen möglich. Vorsprachen in Gruppen sind nicht erlaubt.
Anmeldung
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- Zur schnelleren Abwicklung Ihrer Vorsprache und Vermeidung von Warteschlangen auf den Fluren, melden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte beim Empfang. Der Empfang informiert dann den entsprechenden Ansprechpartner, um die direkte Vorsprache anzukündigen bzw. Wartezeiten abzustimmen.
Verhalten während des Aufenthaltes
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- Sofern es zu Wartezeiten kommt, sind die Flure des Rathauses nicht als Wartebereiche zu nutzen, damit die Abstandsvorschriften eingehalten werden können. Nutzen Sie die im Foyer markierten Wartepunkte während Sie auf die Vorsprache warten.
3. Ausblick
Zum Wohle eines jeden Einzelnen, erfordert die derzeitige Situation von uns Allen ein besonders hohes Maß an Selbstdisziplin, Rücksichtnahme und Fürsorge. Doch ich bin mir sicher, dass wir diese, wie auch bereits andere große Herausforderungen, gemeinsam meistern und hoffentlich in naher Zukunft, zum “normalen” Miteinander zurückkehren können.
Ich danke für Ihr Verständnis und Ihren aktiven Einsatz.
Quelle : Thomas Grosche – Bürgermeister