Öffnung des Rathauses der Hansestadt Medebach für Publikumsverkehr ab 04. Mai 2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

win­ter­berg-total­lo­kal : nach­dem sei­tens der Bun­des- und Lan­des­po­li­tik ers­te Maß­nah­men der Locke­rung beschlos­sen wor­den sind, wird auch das Rat­haus ab dem 04. Mai 2020 für den Publi­kums­ver­kehr wie­der geöff­net werden.

Die Öff­nung kann natür­lich nur unter strik­ter Ein­hal­tung der auch wei­ter­hin gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen und Schutz­maß­nah­men erfol­gen, wes­halb ich Sie um Beach­tung fol­gen­der Punk­te bitte :

1. Vor einer per­sön­li­chen Vorsprache

Neh­men Sie vor einem per­sön­li­chen Erschei­nen bit­te Kon­takt zu den ent­spre­chen­den  Ansprech­part­nern auf (Tele­fon, Email), um einen Ter­min zu ver­ein­ba­ren bzw. um gemein­sam klä­ren zu kön­nen, ob Ihr Anlie­gen auch unkom­pli­ziert ohne per­sön­li­che Vor­spra­che erle­digt wer­den kann. Denn vie­le Sach­ver­hal­te und Anlie­gen kön­nen, wie die ver­gan­ge­nen Wochen gezeigt haben, auch ohne ein per­sön­li­ches Erschei­nen bear­bei­tet, geklärt und schnell erle­digt werden.

Schau­en Sie hier­zu bit­te auch auf das Bür­ger­por­tal der Stadt­ver­wal­tung, über das Ihnen eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten gebo­ten wird, auch außer­halb der Öff­nungs­zei­ten mit uns in Kon­takt zu tre­ten, Anträ­ge zu stel­len und Auf­ga­ben zu erle­di­gen. Bei­spiels­wei­se kön­nen Sie die Sperr­müll­be­auf­tra­gung bequem von zu Hau­se aus ver­an­las­sen, Urkun­den anfor­dern, Hun­de An- und Abmel­dun­gen vor­neh­men oder einen Wohn­sitz­wech­sel anzeigen.

Bür­ger­por­tal der Han­se­stadt : https://​por​tal​.cit​komm​.de/​m​e​d​e​b​a​ch/#

2. Ein Besuch im Rathaus

Wie in allen Berei­chen des täg­li­chen Lebens, haben wir uns für Ihren Besuch im Rat­haus vor­be­rei­tet, damit wir Ihnen und uns den größt­mög­li­chen Schutz vor einer Anste­ckung bie­ten können.

Aus die­sem Grund sind neben den all­ge­mei­nen Hygie­ne- und Ver­hal­tens­re­geln fol­gen­de Punk­te für einen Besuch im Rat­haus zu beachten :

Hand­hy­gie­ne

    • Jede Besu­che­rin / jeder Besu­cher hat eine Hän­de­des­in­fek­ti­on im Ein­gangs­be­reich vor­zu­neh­men (Spen­der­ein­heit steht zur Verfügung).

Mund-Nasen-Bede­ckung

    • Jede Besu­che­rin / jeder Besu­cher hat, wie z.B. auch in den Ein­zel­han­dels­ge­schäf­ten, wäh­rend des Auf­ent­hal­tes im Rat­haus eine Mund-Nasen-Bede­ckung zu tragen.

Per­so­nen­be­gren­zung

    • Vor­spra­chen dür­fen in der Regel nur als Ein­zel­vor­spra­chen erfol­gen. Nur bei beson­de­rem Erfor­der­nis, wie z.B. Anmel­dung einer Ehe­schlie­ßung oder Dol­met­scher­not­wen­dig­keit, sind Vor­spra­chen mit maxi­mal 2 Per­so­nen mög­lich. Vor­spra­chen in Grup­pen sind nicht erlaubt.

Anmel­dung

    • Zur schnel­le­ren Abwick­lung Ihrer Vor­spra­che und Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen auf den Flu­ren, mel­den Sie sich mit Ihrem Anlie­gen bit­te beim Emp­fang. Der Emp­fang infor­miert dann den ent­spre­chen­den Ansprech­part­ner, um die direk­te Vor­spra­che anzu­kün­di­gen bzw. War­te­zei­ten abzustimmen.

Ver­hal­ten wäh­rend des Aufenthaltes

    • Sofern es zu War­te­zei­ten kommt, sind die Flu­re des Rat­hau­ses nicht als War­te­be­rei­che zu nut­zen, damit die Abstands­vor­schrif­ten ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Nut­zen Sie die im Foy­er mar­kier­ten War­te­punk­te wäh­rend Sie auf die Vor­spra­che warten.

3. Aus­blick

Zum Woh­le eines jeden Ein­zel­nen, erfor­dert die der­zei­ti­ge Situa­ti­on von uns Allen ein beson­ders hohes Maß an Selbst­dis­zi­plin, Rück­sicht­nah­me und Für­sor­ge. Doch ich bin mir sicher, dass wir die­se, wie auch bereits ande­re gro­ße Her­aus­for­de­run­gen, gemein­sam meis­tern und hof­fent­lich in naher Zukunft, zum “nor­ma­len” Mit­ein­an­der zurück­keh­ren können.

Ich dan­ke für Ihr Ver­ständ­nis und Ihren akti­ven Einsatz.

Quel­le : Tho­mas Gro­sche – Bürgermeister

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