Piraten Niedersachsen mahnen zum Schutz der Grundrechte auch in Coronazeiten

Die Einschränkungen unserer Grundrechte gehen zu weit

win­ter­berg-total­lo­kal : Die Anwäl­tin Bea­te Bah­ner aus Hei­del­berg hat­te am 08.04. Eil-Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gestellt. Ziel war die Aus­set­zung aller die Grund­rech­te ein­schrän­ken­den Coro­na-Rege­lun­gen der Bun­des­län­der [1]. Durch die Staats­an­walt­schaft Hei­del­berg und das Poli­zei­prä­si­di­um Mann­heim wur­de dar­auf­hin ihre Web­sei­te [2] still­ge­legt [3], weil ihr dort ver­link­ter Antrag beinhal­te­te, am 11.04. an Demons­tra­tio­nen gegen die Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten teil­neh­men zu dür­fen. Daher wird gegen sie wegen Auf­rufs zu einer Straf­tat ermit­telt [4].

“Es ist ein unglaub­li­cher Ein­griff in die anwalt­li­chen Rech­te, nicht über die im eige­nen Namen getä­tig­te Arbeit öffent­lich berich­ten zu dür­fen. Auch wenn dies nur kurz­zei­tig der Fall ist, so wirft es doch einen dunk­len Schat­ten auf das Grund­rechts­be­wusst­sein der Staats­ge­walt. Denn es han­delt sich bei dem Vor­wurf schlimms­ten­falls um eine min­der­schwe­re Tat, die einen der­ar­ti­gen Ein­griff in die Grund­rech­te in keins­ter Wei­se recht­fer­tigt [5]. Allein das Ansin­nen der Ermitt­lungs­be­hör­den in die­sem Fall auf Löschung der Sei­te lässt an deren rechts­staat­li­cher Ein­stel­lung zwei­feln”, erklärt Tho­mas Gans­kow, Vor­sit­zen­der der Pira­ten Nie­der­sach­sen. “Ganz unab­hän­gig vom Inhalt die­ses zwi­schen­zeit­lich abge­lehn­ten Antrags [6] und der Per­son Frau Bah­ner an sich, es darf doch nicht sein, dass jemand mund­tot gemacht wird, nur weil des­sen Ansich­ten den Regie­ren­den miss­fal­len. Das wenigs­te wäre gewe­sen, sie dazu auf­zu­for­dern, die ent­spre­chen­den Inhal­te bin­nen einer ange­mes­se­nen Zeit zu ent­fer­nen. Aber so etwas ist nicht vor­ge­se­hen, nur die Pro­vi­der wer­den zu Gehil­fen der Behör­den gemacht. Damit sind wir offen­bar längst über die Anfän­ge von Zen­sur der übels­ten Sor­te hin­aus, wie wir sie mit der Schaf­fung des NetzDG bereits vor­aus­ge­sagt haben [7].”

Der Anwäl­tin wird vor­ge­wor­fen, bun­des­weit zu Kund­ge­bun­gen auf­ge­ru­fen zu haben, die nach den Coro­na-Regeln der meis­ten Bun­des­län­der (bis auf Bre­men) [8] wei­test­ge­hend [9] unter­sagt sind.

“Auch wenn klar ist, dass die­se Zei­len Teil des Antrags waren, so muss man doch die Fra­ge stel­len, war­um die­se Rege­lung über­haupt exis­tiert. Denn nach wie vor gilt die­ses gene­rel­le Demons­tra­ti­ons­ver­bot nicht bun­des­weit und ist ohne­hin nicht zu recht­fer­ti­gen. Mit den ent­spre­chen­den Auf­la­gen, kön­nen selbst dann, wie vor kur­zem in Lüne­burg, Demons­tra­tio­nen statt­fin­den [10]”, erklärt Ull­rich Slus­arz­cyk, 2. Stell­ver­tre­ten­der Vor­sit­zen­der der Pira­ten Nie­der­sach­sen. “Hier drängt sich also der Ver­dacht auf, dass es nicht um die Demons­tra­ti­on an sich, son­dern um deren Inhalt ging, der nicht gefal­len hat. Und das darf es nicht geben, Mei­nungs­frei­heit muss auch in Zei­ten von Coro­na gel­ten. Zumal selbst die Poli­zei sagt, dass die Teil­nah­me an einer Demons­tra­ti­on nicht ein­mal zwin­gend eine Straf­tat sein muss.”

Quel­len :

[1] https://​dri​ve​.goog​le​.com/​f​i​l​e​/​d​/​1​H​Z​4​N​E​M​n​Y​l​U​N​L​u​N​i​l​l​H​R​U​x​W​l​R​i​y​s​r​d​a​b​o​/​v​iew

[2] http://​bea​tebah​ner​.de/

[3] http://​ots​.de/​g​c​D​hsi

[4] https://​www​.pres​se​por​tal​.de/​b​l​a​u​l​i​c​h​t​/​p​m​/​1​4​9​1​5​/​4​5​6​7​699

[5] https://​deju​re​.org/​g​e​s​e​t​z​e​/​V​e​r​s​G​/​2​6​.​h​tml

[6] http://​ots​.de/​p​1​Z​1HT

[7] http://​ots​.de/​C​G​q​hQN

[8] https://​bit​.ly/​3​4​F​u​nTz

[9] http://​ots​.de/​U​S​H​RVP

[10] http://​ots​.de/​1​H​c​mVX

Ori­gi­nal-Con­tent von : Pira­ten­par­tei Deutsch­land, über­mit­telt durch news aktuell

Print Friendly, PDF & Email