Zahl der Anzeigen für Kurzarbeit wächst weiter dynamisch

Immer mehr Betriebe melden Kurzarbeit an. Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht weitere Sonderauswertung

win­ter­berg-total­lo­kal : Bis zum 06. April 2020 haben rund 650.000 Betrie­be bei den Agen­tu­ren für Arbeit Kurz­ar­beit ange­mel­det. Damit ist die Zahl der Betrie­be, die Kurz­ar­beit pla­nen, gegen­über dem letz­ten Ver­gleichs­wert von vor einer Woche noch­mals um knapp 40 Pro­zent gestie­gen. Bis zum 27. März 2020 waren im Zuge der Coro­na-Kri­se ins­ge­samt Kurz­ar­beits­an­zei­gen von rund 470.000 Betrie­ben ein­ge­gan­gen. Für wie vie­le Per­so­nen ins­ge­samt die Betrie­be Kurz­ar­beit ange­mel­det haben, lässt sich anhand der Daten der­zeit nicht ermit­teln. Die BA geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurz­ar­bei­ter deut­lich über dem Niveau der Wirt­schafts- und Finanz­kri­se lie­gen wird. Damals haben in der Spit­ze bis zu 1,4 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te kurzgearbeitet.

Die Anzei­gen kom­men aus nahe­zu allen Bran­chen. Schwer­punk­te sind unter ande­rem der Ein­zel­han­del und das Gast­ge­wer­be. Die Daten basie­ren auf Son­der­aus­wer­tun­gen der Bun­des­agen­turf für Arbeit und bil­den nicht die amt­li­che Sta­tis­tik ab.

“Wie vie­le Betrie­be am Ende tat­säch­lich Kurz­ar­beit rea­li­sie­ren und in wel­chem Umfang sie das tun, kön­nen wir erst genau sagen, wenn die Kurz­ar­beit abge­rech­net wird. Die Lis­ten dafür rei­chen die Arbeit­ge­ber zum gro­ßen Teil erst in eini­gen Wochen ein. Wir rich­ten zur­zeit so gut wie alle unse­re Akti­vi­tä­ten dar­auf aus, die betrof­fe­nen Betrie­be zu bera­ten, die Anzei­gen schnell auf­zu­neh­men und Kurz­ar­beit zügig abzu­rech­nen. Unse­re zustän­di­gen Teams sto­cken wir per­so­nell wei­ter auf”, sagt Det­lef Schee­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der BA. Inzwi­schen bear­bei­ten knapp 8.000 BA-Beschäf­tig­te Kurz­ar­beits­an­zei­gen und rech­nen Kurz­ar­beit ab. Das sind zehn Mal so vie­le wie in nor­ma­len Zeiten

Der BA-Chef betont : “Es gibt in der Poli­tik eine Dis­kus­si­on, das Kurz­ar­bei­ter­geld zu erhö­hen oder aus­zu­wei­ten. Für uns als Ver­wal­tung ist ent­schei­dend, dass wir den Anstieg der Anzei­gen nur bewäl­ti­gen kön­nen, wenn das Ver­fah­ren wei­ter so unbü­ro­kra­tisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht kom­pli­zier­ter werden.”

Kurz­ar­beit ver­hin­dert Arbeits­lo­sig­keit – kei­ne schnel­le Liqui­di­täts­hil­fe Schee­le wies noch­mals dar­auf hin, dass Kurz­ar­bei­ter­geld der­zeit das bes­te Instru­ment sei, um Arbeits­lo­sig­keit zu ver­hin­dern. “Wer zusätz­lich schnel­le Liqui­di­täts­hil­fen benö­tigt, soll­te die viel­fäl­ti­gen Mög­lich­kei­ten aus dem Sozi­al­schutz­pa­ket wie Zuschüs­se oder Kre­di­te nutzen.”

Betrie­be müs­sen in jedem Fall Kurz­ar­beit anmel­den – selbst, wenn sie spä­ter nicht rea­li­siert wird Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurz­ar­beit anzei­gen. Damit signa­li­siert der Betrieb, dass er Kurz­ar­beit plant. Nicht immer wird Kurz­ar­beit auch rea­li­siert : Wenn sich zum Bei­spiel die Auf­trags­la­ge kurz­fris­tig ver­bes­sert oder behörd­li­che Maß­nah­men auf­ge­ho­ben wer­den, kann der Betrieb mög­li­cher­wei­se wie­der nor­mal arbei­ten. Dann wur­de zwar Kurz­ar­beit ange­zeigt, aber nie rea­li­siert. Wenn ein Betrieb in einem Monat tat­säch­lich Kurz­ar­beit durch­führt, zahlt er neben dem Lohn für geleis­te­te Arbeit auch das Kurz­ar­bei­ter­geld an die Beschäf­tig­ten aus. Er sen­det anschlie­ßend eine Abrech­nungs­lis­te mit den Namen aller Kurz­ar­bei­ten­den und dem kon­kre­ten Arbeits­aus­fall für jeden Beschäf­tig­ten an die Arbeits­agen­tur. Dafür hat er gesetz­lich bis zu drei Mona­te Zeit. Nach­dem die Unter­la­gen ein­ge­gan­gen sind, wer­den die­se geprüft und das Kurz­ar­bei­ter­geld an das Unter­neh­men ausgezahlt.

Die BA bit­tet Arbeit­ge­ber, ver­stärkt ihre Online-Ange­bo­te zu nut­zen. Sowohl die Anzei­ge als auch die Bean­tra­gung von Kurz­ar­bei­ter­geld sind schnell, sicher und jeder­zeit online mög­lich. Infor­ma­tio­nen zum The­ma Kurz­ar­beit und zu den erleich­ter­ten Rege­lun­gen fin­den Arbeitgeberinnen/​Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/​Arbeitnehmer auf den Inter­net­sei­ten der BA unter www​.arbeits​agen​tur​.de.

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Ori­gi­nal-Con­tent von : Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), über­mit­telt durch news aktuell

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