Der Bund der Steuerzahler (BdSt) NRW fordert den Landtag auf, Privilegien für Bürgermeister und Landräte nicht zu beschließen.

Landtag NRW will u.a. steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhöhen und „Wiederwahlprämie“ zustimmen

win­ter­berg-total­lo­kal : Am Mitt­woch, 1. April, wird der Land­tag NRW über die Ände­rung des Lan­des­be­sol­dungs­ge­set­zes und des Lan­des­be­am­ten­ver­sor­gungs­ge­set­zes ent­schei­den. Was die­se Ände­rung beinhal­ten wird, hat der Bund der Steu­er­zah­ler (BdSt) NRW bereits in der März-Aus­ga­be sei­nes Wirt­schafts­ma­ga­zins „NRW Nach­rich­ten“ erklärt :

  1. Alters­vor­sor­ge ab 45 Jah­ren bleibt
    Nach wie vor sol­len ehe­ma­li­ge Haupt­ver­wal­tungs­be­am­te bereits mit Voll­endung des 45. Lebens­jah­res eine Pen­si­on bean­spru­chen können.
  2. Kra­wat­ten­geld erhöht
    Das so genann­te „Kra­wat­ten­geld“ ist eine zusätz­lich zum Grund­ge­halt gezahl­te steu­er­freie Auf­wands­ent­schä­di­gung. Für (Ober-)Bürgermeister soll sie – je nach Ein­woh­ner­zahl – monat­lich 223 bis 542 Euro auf 787 bis 1.411 Euro ver­viel­facht werden.
  3. Neu : Wiederwahlprämie
    Ab der zwei­ten Wahl­pe­ri­ode sol­len die kom­mu­na­len Ver­wal­tungs­chefs – zusätz­lich zu den in regel­mä­ßi­gen Abstän­den ohne­hin für alle Beam­ten erfol­gen­den nor­ma­len Besol­dungs­an­pas­sun­gen – acht Pro­zent Zuschlag auf ihre Grund­be­zü­ge erhalten.

„Die­se Lis­te an Pri­vi­le­gi­en ist über­zo­gen und unzeit­ge­mäß. Auch ein Bür­ger­meis­ter soll­te erst mit Voll­endung des gesetz­li­chen Ren­ten­ein­tritts­al­ters sei­ne Pen­si­on erhal­ten“ so Rik Stein­heu­er, Vor­sit­zen­der des Bun­des der Steu­er­zah­ler NRW : „Auch der Zeit­punkt des Beschlus­ses lässt jede Sen­si­bi­li­tät ver­mis­sen. Im Wind­schat­ten von Coro­na wird die Geset­zes­än­de­rung durchs Par­la­ment gebracht.“

Der Bund der Steu­er­zah­ler NRW for­dert, die Geset­zes­än­de­rung nicht zu beschlie­ßen, um die bereits gro­ßen Pri­vi­le­gi­en der haupt­amt­li­chen Bür­ger­meis­ter, Ober­bür­ger­meis­ter, Land­rä­te und Spit­zen der Kom­mu­nal­ver­bän­de in NRW nicht noch wei­ter aus­zu­bau­en. „Die Besol­dung die­ser Grup­pen in Nord­rhein-West­fa­len liegt bereits deut­lich höher als im bun­des­wei­ten Durch­schnitt“, so Steinheuer.

 

Quel­le : Bund der Steu­er­zah­ler NRW

 

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