Seit 1. Januar 2020 : Steuerklasse kann mehrmals im Jahr gewechselt werden

 

Ehegatten und Lebenspartner konnten bislang einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Nur in Ausnahmefällen war es möglich, die Steuerklassenkombination im gleichen Jahr ein zweites Mal zu wechseln.

 

win­ter­berg-total­lo­kal : Neu : Ab sofort kön­nen Ehe- und Lebens­part­ner mehr­mals im Jahr ihre Steu­er­klas­se ändern und damit die für sie steu­er­güns­tigs­te Kom­bi­na­ti­on wäh­len. Der Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e. V. (VLH) mit den wich­tigs­ten Details im Kurz-Überblick.

Steu­er­klas­sen­wech­sel : Das ist neu ab 1. Janu­ar 2020

  • Ehe­part­ner und Lebens­part­ner kön­nen ihre Steu­er­klas­sen mehr­fach pro Jahr wechseln.
  • Das geht über den zwei­sei­ti­gen “Antrag auf Steu­er­klas­sen­wech­sel bei Ehegatten/​Lebenspartnern”, den es in Papier­form bei jedem Finanz­amt gibt oder online auf den Inter­net­sei­ten des Bundesfinanzministerium.
  • Die geän­der­te Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on gilt mit Beginn des nächs­ten Monats, der auf die Antrag­stel­lung folgt. Bei­spiel : Wer sei­ne Steu­er­klas­sen am 14. März ändert, für den gilt die neue Kom­bi­na­ti­on ab dem 1. April. – Wich­tig : Ehe­paa­re und Lebens­part­ner, die möch­ten, dass eine bestimm­te Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on noch für das lau­fen­de Jahr gilt, müs­sen sie nach wie vor bis spä­tes­tens zum 30. Novem­ber geän­dert haben. Damit sind die­je­ni­gen gemeint, die im Lau­fe eines Kalen­der­jah­res ihre Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on nicht geän­dert haben, aber für die eine ande­re Kom­bi­na­ti­on vor­teil­haft wäre.

Steu­er­klas­sen­wech­sel : So war es früher

  • Ehe­paa­re und Lebens­part­ner konn­ten ein­mal im Jahr ihre Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on wech­seln, näm­lich 3 und 5 oder 4 und 4 (mit oder ohne Faktor).
  • Ein zwei­ter Wech­sel war nur in fol­gen­den Aus­nah­me­fäl­len möglich : 
    • bei einer dau­er­haf­ten Tren­nung oder
    • wenn ein Ehe­part­ner bzw. Lebens­part­ner arbeits­los wur­de oder nach einer Arbeits­lo­sig­keit wie­der eine Beschäf­ti­gung auf­ge­nom­men hatte.
    • Wer sei­ne Steu­er­klas­sen bis zum 30. Novem­ber änder­te, für den galt die neue Kom­bi­na­ti­on rück­wir­kend fürs gan­ze Jahr.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

 

Quel­le : Ver­ei­nig­te Lohn­steu­er­hil­fe e.V. – VLH, über­mit­telt durch news aktuell

 

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