Richtig krankenversichert zum Semesterstart !

Winterberg-Totallokal : Richtig krankenversichert zum Semesterstart !

win­ter­berg-total­lo­kal :  Für vie­le jun­ge Men­schen beginnt in den nächs­ten Tagen ein neu­es Aben­teu­er – das Studium.

Gleich­zei­tig kann das bedeu­ten, sich zum ers­ten Mal im Leben selbst kran­ken­ver­si­chern zu müs­sen. Die DVAG nennt die wich­tigs­ten Regeln.

Die Stu­di­en­zeit ist für die meis­ten jun­gen Men­schen der ers­te Schritt in die Unab­hän­gig­keit. Gleich­zei­tig bedeu­tet dies aber auch, vie­le Din­ge erst­mals selbst zu orga­ni­sie­ren – wie das Ein­schrei­ben an der Uni, einen Miet­ver­trag ein­zu­ge­hen oder sich um die eige­ne Kran­ken­ver­si­che­rung zu küm­mern. Die Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung AG (DVAG) erklärt die ver­schie­de­nen Mög­lich­kei­ten beim The­ma Kran­ken­ver­si­che­rung für Studenten.

Bei den Eltern mit­ver­si­chert
Wer zuletzt in einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se (GKV) kos­ten­los bei den Eltern fami­li­en­ver­si­chert war, kann das bis zum 25. Geburts­tag blei­ben – aller­dings nur, wenn neben dem Stu­di­um nicht zu viel gejobbt wird. Bis zu 415 Euro monat­lich darf ein fami­li­en­ver­si­cher­ter Stu­dent ver­die­nen, als Mini­job­ber maxi­mal 450 Euro (Stand 2016). Einen lukra­ti­ven Semes­ter­fe­ri­en­job muss trotz­dem kei­ner aus­schla­gen : Der Lohn dafür gilt nicht als regel­mä­ßi­ges Ein­kom­men. Um ganz sicher zu gehen, soll­te man sich vor Job­be­ginn bei der Kran­ken­kas­se sei­ner Eltern informieren.

Eigen­stän­dig gesetz­lich kran­ken- und pfle­ge­ver­si­chert
Wer neben­bei mehr arbei­ten will oder muss, bezie­hungs­wei­se aus Alters­grün­den nicht mehr bei den Eltern kos­ten­los fami­li­en­ver­si­chert sein kann, muss sich in der Regel über die soge­nann­te Kran­ken­ver­si­che­rung der Stu­den­ten (KVdS) der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen ver­si­chern. Der Grund­bei­trag dafür liegt ab dem Win­ter­se­mes­ter 2016/17 ein­heit­lich bei monat­lich 66,33 Euro. Ergänzt wird die­ser Kos­ten­punkt um einen Zusatz­bei­trag, den jede Kran­ken­kas­se selbst bestim­men darf. Ab dem 26. Lebens­jahr fal­len auch die bis­lang kos­ten­los fami­li­en­ver­si­cher­ten Stu­den­ten unter die­se stu­den­ti­sche Krankenversicherung.

Die DVAG-Exper­ten raten, bei der Ent­schei­dung für eine Kran­ken­kas­se nicht nur die Bei­trä­ge, son­dern auch die teils unter­schied­li­chen Leis­tun­gen zu ver­glei­chen. „Erhöht eine Kran­ken­kas­se den Zusatz­bei­trag spä­ter, tritt übri­gens ein Son­der­kün­di­gungs­recht in Kraft und man kann den Anbie­ter wech­seln“, erklä­ren die Ver­mö­gens­be­ra­ter. „Zudem kann man sich über­le­gen, ob Son­der­leis­tun­gen über eine pri­va­te Zusatz­ver­si­che­rung gewünscht sind.“

Zu alt, zu lan­ge stu­diert : „Frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chert“
Wer für das Stu­di­um län­ger braucht, fällt ab dem 30. Geburts­tag oder am Ende des 14. Fach­se­mes­ters aus dem Stu­den­ten­ta­rif KVdS her­aus und ist für den Rest des Stu­di­ums „frei­wil­lig gesetz­lich ver­si­chert“. Das bedeu­tet, er muss sich nun für einen neu­en Tarif der GKV ent­schei­den, kann aber auch zu einer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) wech­seln. Umso sinn­vol­ler ist es des­halb, auch noch ein­mal die Ange­bo­te der Pri­vat­ver­si­che­run­gen zu prüfen.

Wahl­frei­heit : Bes­ser gleich pri­vat ver­si­chern ?
Gene­rell gilt : Jeder Stu­di­en­an­fän­ger, also sowohl der über die Eltern bis­lang pri­vat ver­si­cher­te als auch der bis­her gesetz­lich ver­si­cher­te, kann wäh­rend der Ein­schrei­bung bezie­hungs­wei­se bin­nen drei Mona­ten danach ent­schei­den, ob er in der GKV oder der PKV ver­si­chert sein möch­te. Hier­zu ist eine „Befrei­ung von der Ver­si­che­rungs­pflicht“ nötig, durch die der Stu­die­ren­de nicht auto­ma­tisch der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung zuge­ord­net wird, son­dern frei zwi­schen gesetz­li­cher oder pri­va­ter Kran­ken­ver­si­che­rung wäh­len kann.

Die PKV bie­tet Stu­den­ten umfas­sen­de Leis­tun­gen und die Mög­lich­keit, die­se maß­ge­schnei­dert zu einem Stu­den­ten­ta­rif zusam­men­zu­stel­len. Anders als bei den gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen sind die­se Ver­güns­ti­gun­gen nicht so stark zeit­lich begrenzt. Sie sind meist von der Anzahl der Semes­ter unab­hän­gig und wer­den bis zu einem Alter von 34 Jah­ren gewährt. Dane­ben pro­fi­tie­ren pri­vat ver­si­cher­te Stu­den­ten zum Bei­spiel von der frei­en Arzt­wahl und tra­gen die Kos­ten für Medi­ka­men­te und Hilfs­mit­tel nicht selbst. Sogar Zahn­ersatz, Seh­hil­fen oder die Heil­prak­ti­ker­be­hand­lung wer­den meist von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft über­nom­men. Ins­be­son­de­re in Anbe­tracht der nur gerin­gen Leis­tun­gen, die Kas­sen­pa­ti­en­ten beim Zahn­arzt­be­such gebo­ten wer­den, sticht die PKV als Kran­ken­ver­si­che­rung für den Stu­dent hervor.

Bei der Ent­schei­dung über die eige­ne Kran­ken­ver­si­che­rung gilt es also, Kos­ten und Leis­tungs­wün­sche genau abzu­wä­gen. Eine pro­fes­sio­nel­le Bera­tung durch einen Ver­mö­gens­be­ra­ter, der sich mit bei­den Vari­an­ten bes­tens aus­kennt, ist des­halb unbe­dingt zu empfehlen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“ Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von Dr. Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014 Vorsitzender des Vorstands des Familienunternehmens. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de.

Text und Bild : Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung AG

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