ALTERSVORSORGE WÄHREND DER ELTERNZEIT ANPASSEN

Brilon-Totallokal : SPARTIPP – ALTERSVORSORGE WÄHREND DER ELTERNZEIT ANPASSEN

bri­lon-total­lo­kal : In der Eltern­zeit müs­sen sich jun­ge Fami­li­en häu­fig finan­zi­ell ein­schrän­ken, denn das Eltern­geld deckt meist nur einen Teil ihres frü­he­ren Ein­kom­mens ab. Die DVAG gibt Tipps zur Anpas­sung der Alters­vor­sor­ge in die­ser Zeit.

„Hur­ra, wir haben ein Baby!“ Mit die­sen oder ähn­li­chen Wor­ten ver­brei­ten stol­ze Eltern die Nach­richt vom Nach­wuchs. Und Anlass dazu gibt es immer öfter, denn die Gebur­ten­zah­len in Deutsch­land stei­gen seit 2011 wie­der kon­ti­nu­ier­lich. 2015 wur­den nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts knapp 738.000 Men­schen gebo­ren, das sind 3,2 Pro­zent
mehr als das Jahr zuvor. Um die gemein­sa­me Zeit mit dem Nach­wuchs zu genie­ßen, neh­men vie­le Müt­ter oder auch Väter Elternzeit.

Finan­zi­el­le Ein­bu­ßen in der Elternzeit

Eltern haben gegen­über ihrem Arbeit­ge­ber einen Rechts­an­spruch auf unbe­zahl­te Frei­stel­lung von bis zu drei Jah­ren. Der Ver­dienst­aus­fall wird mit dem klas­si­schen Eltern­geld auf­ge­fan­gen – einer staat­li­chen Sozi­al­leis­tung, die grund­sätz­lich zwölf Mona­te lang wäh­rend der Eltern­zeit gezahlt wird. Wenn Väter sich zwei soge­nann­te Väter­mo­na­te neh­men, wird das Eltern­geld ins­ge­samt 14 Mona­te gezahlt. Eltern­geld beträgt 65 bis 100 Pro­zent des­sen, was der Eltern­teil vor der Geburt net­to ver­dient hat. Dabei gilt eine Unter­gren­ze von min­des­tens 300 Euro und eine Ober­gren­ze von höchs­tens 1.800 Euro pro Monat. Je nach bis­he­ri­gem Net­to­ein­kom­men, den lau­fen­den Kos­ten sowie ver­füg­ba­ren Reser­ven auf dem Kon­to, kann es für Eltern des­halb finan­zi­ell deut­lich enger werden.

Spar­po­ten­zi­al ausloten

Eine Mög­lich­keit, um auf der Aus­ga­ben­sei­te zu spa­ren, ist die Anpas­sung bestehen­der Spar­ver­trä­ge wie Lebens­ver­si­che­run­gen, Ries­ter-Ver­trä­ge oder Invest­ment­spar­plä­ne. „Alters­vor­sor­ge-Pro­duk­te müs­sen nicht gleich gekün­digt wer­den, wenn finan­zi­el­le Eng­päs­se ent­ste­hen“, wis­sen die Exper­ten der Deut­schen Ver­mö­gens­be­ra­tung (DVAG) und mah­nen, die eige­ne Alters­vor­sor­ge nicht vor­schnell zu ris­kie­ren. Viel­mehr kön­nen zum Bei­spiel die Bei­trags­zah­lun­gen für Lebens­ver­si­che­rungs­ver­trä­ge bei vie­len Gesell­schaf­ten zeit­wei­se unter­bro­chen wer­den. Nach dem Ende der Zah­lungs­pau­se kön­nen die Bei­trä­ge – häu­fig zuzüg­lich Zin­sen – nach­ge­zahlt wer­den oder die Ablauf­leis­tung wird um den ent­spre­chen­den Betrag gekürzt. Das ist aber nicht bei allen Ver­trä­gen mög­lich. Haben Müt­ter oder Väter eine Lebens­ver­si­che­rung mit Dyna­mik abge­schlos­sen, bie­tet es sich wäh­rend der Eltern­zeit unter Umstän­den an, kurz­fris­tig den dyna­mi­schen Erhö­hun­gen zu wider­spre­chen. Dadurch blei­ben Bei­trä­ge und Leis­tun­gen in die­sem Zeit­raum auf der bis dahin erreich­ten Höhe. Eine wei­te­re Mög­lich­keit : Wenn ein bestimm­ter Min­dest­be­trag nicht unter­schrit­ten wird, kann jeder ver­si­cher­te Eltern­teil, zum Bei­spiel bei Ren­ten­ver­si­che­run­gen ohne Todesfall‑,
Berufs­un­fä­hig­keits- oder sons­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz, die Ver­si­che­rungs­sum­me her­ab­set­zen, um die Bei­trä­ge zu ver­rin­gern. Eben­so denk­bar : pri­va­te Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­run­gen eine gewis­se Zeit bei­trags­frei zu stel­len. Das Spar­gut­ha­ben bleibt dabei erhal­ten und wird wei­ter ver­zinst. Das Bespa­ren kann wie­der auf­ge­nom­men wer­den, sobald der finan­zi­el­le Eng­pass über­wun­den ist.

Vor- und Nach­tei­le ken­nen und abwägen

Bei all den Optio­nen soll­te man jedoch auch eini­ge Kon­se­quen­zen beach­ten. Die DVAG erklärt : „Je nach Art der Anpas­sung und des Vor­sor­ge-Pro­dukts kann ein ent­hal­te­ner Ver­si­che­rungs­schutz zeit­wei­lig erlö­schen oder redu­ziert sein. Eben­so kann eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung nötig wer­den oder es fal­len auf­grund des höhe­ren Ein­tritts­al­ters
mehr Bei­trags­kos­ten an. Zudem müs­sen zeit­li­che Begren­zun­gen wie etwa beim Aus­set­zen der Bei­trags­dy­na­mik bedacht wer­den.“ Eltern soll­ten sich des­halb in jedem Fall den pro­fes­sio­nel­len Rat eines Bera­ters ein­ho­len. Die­ser berück­sich­tigt die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on der Ver­trags­neh­mer und kann mög­li­che Vor- und Nach­tei­le bes­ser einschätzen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
Mit rund 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die Deutsche Vermögensberatung ca. 6 Millionen Kunden rund um die Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte eigenständige
Finanzberatung. Sie bietet umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise,
getreu dem Unternehmensleitsatz „Vermögensaufbau für jeden!“ Die Deutsche Vermögensberatung wurde 1975 von
Dr. Reinfried Pohl (1928-2014) gegründet. Andreas Pohl ist seit 2014 Vorsitzender des Vorstands des
Familienunternehmens. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie unter www.dvag.de.


Text : Deut­sche Ver­mö­gens­be­ra­tung AG,

Bild : Copy­right „Mas­ter­file / RF / DVAG“

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