Erwiederung zum offenen Brief der Bürgerinitiative

Winterberg-Totallokal : Erwiederung zum offenen Brief der Bürgerinitiative Siedlinghausen von Gestern

win­ter­berg-total­lo­kal : In einem wei­te­ren Offe­nen Brief der Bür­ger­initia­ti­ve Sied­ling­hau­sen wen­det sich die­se bereits im Vor­feld des bevor­ste­hen­den Gesprä­ches mit dem Ältes­ten­rat der Stadt Win­ter­berg am Diens­tag, 06.09.2016 an die Öffent­lich­keit und trägt wie­der­holt ihre Sicht­wei­sen vor. Dabei igno­riert sie ein­deu­ti­ge Fak­ten bzw. inter­pre­tiert sie unzutreffend :

  1. Selbst­ver­ständ­lich ist der Rat der Stadt Win­ter­berg für ein zukunfts­fä­hi­ges und gutes Schul­an­ge­bot in ihrer Stadt Win­ter­berg zustän­dig. Vor dem Hin­ter­grund aber, dass sich die Gebur­ten­zah­len in der Regi­on Mede­bach, Hal­len­berg, Win­ter­berg in den letz­ten 30 Jah­ren fast hal­biert haben, hat die Bezirks­re­gie­rung Vor­schlä­ge unter­brei­tet, wie die drei Städ­te gemein­sam für die Kin­der und Eltern in ihrer Regi­on zukunfts­fä­hi­ge, gute Schul­per­spek­ti­ven schaf­fen kön­nen.
    In dem regio­na­len Schul­kon­sens der drei Städ­te liegt eine gro­ße Chan­ce für Ver­läss­lich­keit, Sta­bi­li­tät und Schul­qua­li­tät im Süd­ost­drei­eck des Hoch­sauer­land­krei­ses. Mit ihrem Bür­ger­be­geh­ren und ihren Offe­nen Brie­fen ver­folgt die Bür­ger­initia­ti­ve Sied­ling­hau­sen offen­kun­dig das Ziel, den Stand­ort Sied­ling­hau­sen zu hal­ten. Man läuft dabei Gefahr, dass sich die bei­den Nach­bar­städ­te mög­li­cher­wei­se aus dem regio­na­len Kon­sens ver­ab­schie­den könn­ten, wenn sie z.B. eine eigen­stän­di­ge Sekun­dar­schu­le Mede­bach- Hal­len­berg grün­den und man sich als Koope­ra­ti­ons­part­ner ein Gym­na­si­um in Hes­sen oder außer­halb Win­ter­bergs aus­su­chen wür­de. All dies wie­der­um wür­de den regio­na­len Kon­sens, der ja auch die Zukunfts­fä­hig­keit des Gym­na­si­ums sichern soll, gefährden.
  2. Für die Zukunfts­fä­hig­keit ist auch nicht ent­schei­dend, dass die Ver­bund­schu­le Win­ter­berg-Sied­ling­hau­sen der­zeit fast 500 Schü­ler – zu gro­ßen Tei­len aus Nach­bar­städ­ten –,auf­weist. Fakt ist : Die Ver­bund­schu­le Win­ter­berg-Sied­ling­hau­sen hat zum zwei­ten Mal,die gesetz­li­che Min­dest­vor­ga­be von 36 Anmel­dun­gen für die zwei­zü­gi­ge Ein­gangs­klas­se 5 der Haupt­schu­le nicht erreicht. In ihrer Stel­lung­nah­me vom 22.08.2016 hat die Bezirks­re­gie­rung
    des­halb und weil sich neue Schul­struk­tu­ren in der Regi­on bil­den sol­len, bis­her dar­auf ver­zich­tet, die Stadt Win­ter­berg auf­zu­for­dern, schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men bei der Ver­bund­schu­le Win­ter­berg-Sied­ling­hau­sen zu ergrei­fen. Das heißt, ein län­ge­res Zuwar­ten wür­de die Gefahr her­auf­be­schwö­ren, ohne Bil­dung der Ein­gangs­klas­se 5 schul­or­ga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men tat­säch­lich in Angriff neh­men zu müs­sen, mit ande­ren Wor­ten, eine „ster­ben­de Ver­bund­schu­le auf Raten“ zu riskieren.
  3. Rich­tig ist zwar, dass sich die Bezirks­re­gie­rung in ihrer Stel­lung­nah­me vom 22.08.2016 sehr umfas­send mit einer mög­li­chen eigen­stän­di­gen, hori­zon­tal geglie­der­ten Sekun­dar­schu­le Win­ter­berg-Sied­ling­hau­sen zum Schul­jahr 2017/2018 beschäf­tigt. Aller­dings hat sie kei­nes­wegs hier eine mög­li­che Geneh­mi­gung in Aus­sicht gestellt. Im Gegen­teil : Sie kommt zum Ergeb­nis, dass wenn die Bür­ger­initia­ti­ve an die Über­füh­rung in eine eigen­stän­di­ge
    Sekun­dar­schu­le den­ken soll­te, die­se – wenn über­haupt – nur an einem Stand- ort und eben nicht an zwei, in Win­ter­berg und Sied­ling­hau­sen geführt wer­den soll­te. War­um ? Eine Sekun­dar­schu­le hat gene­rell einen höhe­ren Leh­rer­be­darf als eine Ver­bund­schu­le, da die Leh­rer in einer Sekun­dar­schu­le eine ande­re Pflicht­stun­de­zahl haben und sich das päd­ago­gi­sche Kon­zept von dem der Ver­bund­schu­le grund­le­gend unter­schei­det. Aus päd­ago­gi­scher Sicht müs­se bei einer Aus­rich­tung in hori­zon­ta­ler Form bedacht wer­den – so die Bezirks­re­gie­rung – dass bei einer rela­tiv gerin­gen Schü­ler­zahl der „auf Kan­te genäh­ten“ Sekun­dar­schu­le die Leh­rer­ver­sor­gung nicht üppig wer­de, das erst recht bei einer Sekun­dar­schu­le an zwei Stand­or­ten. Das wie­der­um wür­de z.B. die Abde­ckung des Fächer­ka­nons erschwe­ren, es gäbe Pro­ble­me bei Ver­tre­tungs­re­ge­lun­gen und Stun­den­aus­fäl­le sei­en vor­pro­gram­miert, so dass man sich nach der Sinn­haf­tig­keit fra­gen müs­se, was man den Kin­dern mit einem eigen­stän­di­gen Sekun­dar­schul­mo­dell in Win­ter­berg an zwei Stand­or­ten, mit der auf Dau­er nicht gesi­cher­ten Min­dest­schü­ler­zahl von 60 pro Jahr „antue“. Und wenn für eine Sekun­dar­schu­le mit zwei Stand­or­ten dann mehr Leh­rer not­wen­dig wür­den, wür­de die­se nicht genehmigt.
  4. Beden­ken, ein Mede­ba­cher Stand­ort einer gemein­sa­men Sekun­dar­schu­le kön­ne die Drei­zü­gig­keit nicht nach­wei­sen, sind lt. der Schul­ent­wick­lungs­pla­nung der Städ­te Mede­bach und Hal­len­berg in der Vor­la­ge aus Juni 2016 nicht begrün­det, da die­se bei­den Städ­te die Drei­zü­gig­keit von 60 Schü­lern pro Jahr nach­wei­sen kön­nen. Selbst wenn es in dem ein oder ande­ren Jahr ein­mal nur vier Klas­sen­zü­ge für eine gemein­sa­me Sekun­dar­schu­le Mede­bach Win­ter­berg, also nur 80 Kin­der, geben soll­te – sprich zwei am Haupt- und zwei am Neben­stand­ort – (was aller­dings ange­sichts der per­spek­ti­vi­schen Schul­ent­wick­lungs­pla­nung der poten­zi­el­len Sekun­dar­schu­le nicht zu erwar­ten ist) wäre dies nach dem Schul­ge­setz kein Pro­blem. Dies haben auch Ver­tre­ter der Bezirks­re­gie­rung u.a. bei der Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung am 12.04.2016 im Kump in Hal­len­berg zuge­si­chert, so dass der Bestand nicht nur des Haupt­stand­or­tes, son­dern auch des Teil­stand­or­tes gesi­chert wäre.
  5. Die Mei­nung der Bür­ger­initia­ti­ve, der Rats­be­schluss der Stadt Win­ter­berg vom 05.07.2016 sei rechts­wid­rig, ist schlicht­weg nicht halt­bar. Der Rats­be­schluss ist recht­mä­ßig getrof­fen und kann auch nicht im Voll­zug gehemmt wer­den, es sei denn, ein ein­ge­lei­te­tes Bür­ger­be­geh­ren wür­de zu einem spä­te­ren Zeit­punkt vom Rat als zuläs­sig ange­se­hen wer­den müs­sen. Im Ein­zel­nen dazu :

 

  • Den drei Räten stand für ihre Bera­tun­gen und Beschluss­fas­sun­gen am 5. Juli eine umfas­sen­de Ver­wal­tungs­vor­la­ge mit 125 Sei­ten zur Mei­nungs­bil­dung und als Ent­schei­dungs­hil­fe bereit. Es wur­den alle Ent­wick­lungs­al­ter­na­ti­ven für eine zukunfts­fä­hi­ge Schul­ent­wick­lung geprüft u.a. auch die Über­füh­rung der bei­den Ver­bund­schu­len in zwei eigen­stän­di­ge Sekun­dar­schu­len. Dabei ist die von den drei Städ­ten erar­bei­te­te Schul­ent­wick­lungs­pla­nung der nächs­ten fünf Jah­re in einer inhalt­li­chen Form auf­ge­stellt wor­den, wie es die Bezirks­re­gie­rung und die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten erfor­dern. Die Städ­te kön­nen nur mit den Gebur­ten­zah­len der in ihren Städ­ten wohn­haf­ten Schü­ler kal­ku­lie­ren. Die­se allein sind maß­geb­lich. Wie­der­holt wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man nicht von den der­zeit 500 Schü­lern aus­ge­hen dür­fe und kön­ne, weil vie­le aus­wär­ti­ge Schü­ler die Ver­bund­schu­le Win­ter­berg-Sied­ling­hau­sen ins­be­son­de­re wegen dem nur einen Ganz­tag pro Woche, der bei der Sekun­dar­schu­le durch 3 pflich­ti­ge Ganz­ta­ge ersetzt wird, besuchen.
  • „Völ­lig aus der Luft gegrif­fen“ ist die Kos­ten­schät­zung der Bür­ger­initia­ti­ve für die Ent­wick­lung des Stand­or­tes Kern­stadt Win­ter­berg zu einem Sekun­dar­schul­stand­ort von bis zu 5 Mio. Euro. Die­se wird nicht annä­hernd die­ses Kos­ten­vo­lu­men errei­chen, eher wür­de ein grö­ße­rer Mil­lio­nen­be­trag für Inves­ti­tio­nen an einem Stand­ort in Sied­ling­hau­sen not­wen­dig wer­den, da die­ses Gebäu­de nur ein- bis zwei­ge­schos­sig und damit viel klei­ner ist, als das drei- bis vier­ge­schos­si­ge in Win­ter­berg. Fakt ist auch : Wenn die Bür­ger­initia­ti­ve eine For­de­rung einer eigen­stän­di­gen Sekun­dar­schu­le mit zwei Stand­or­ten in Win­ter­berg und Sied­ling­hau­sen erhebt, muss sie auch den Bür­gern sagen, dass eine eigen­stän­di­ge 3zügige Sekun­dar­schu­le erheb­lich mehr Gebäu­de­inves­ti­tio­nen erfor­dert, als ein 2zügiger Stand­ort einer gemein­sa­men Schu­le mit Mede­bach. Zudem stellt sich die Fra­ge, ob viel höhe­re Inves­ti­tio­nen in eine eigen­stän­di­ge Sekun­dar­schu­le mit zwei Stand­or­ten, die in ihrem Bestand auch noch unsi­cher ist, zu recht­fer­ti­gen sind oder doch bes­ser eine nied­ri­ge­re Inves­ti­ti­ons­sum­me und vor allem nied­ri­ge­re lau­fen­de Kos­ten für einen Sekundarschulstandort.
  • Wie­der­holt wur­den Fra­gen von der Bür­ger­initia­ti­ve an die Stadt her­an­ge­tra­gen, die zum Ziel hat­ten, ent­we­der den Stand­ort in Win­ter­berg in Fra­ge zu stel­len oder die Vor­teil­haf­tig­keit des Sied­ling­hau­ser Stand­or­tes in den Vor­der­grund zu rücken. Fakt ist, dass es für den Stand­ort Sied­ling­hau­sen in den letz­ten 25 Jah­ren die ein oder ande­re För­der­maß­nah­me gege­ben hat. Alle Zuschüs­se wur­den ord­nungs­ge­mäß ein­ge­setzt und die Zweck­bin­dungs­fris­ten sind abge­lau­fen. Ledig­lich für eine klei­ne­re Maß­nah­me gab es vor 16 Jah­ren eine För­de­rung von rd. 52.000 Euro. Deren 20 jäh­ri­ge Zweck­bin­dung läuft im Jah­re 2020 ab, d.h., zwei Jah­re nach einer vor­aus­sicht­li­chen Schlie­ßung des Stand­or­tes Sied­ling­hau­sen in 2018. Eine Rück­zah­lung von zweck­ge­bun­de­nen Zuschüs­sen von dann rd. 5.000 € sind ange­sichts der Gering­fü­gig­keit und weil die Schul­schlie­ßung auf­grund zu gerin­ger Schü­ler­zah­len erfolgt, nicht zu erwar­ten. Im Übri­gen weiß das auch die Bürgerinitiative.
  • Und was die Stu­die der Rosa-Luxem­burg-Stif­tung in NRW betrifft, so wird dar­in aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass gera­de in länd­li­chen Räu­men Sekun­dar­schu­len eine gute Zukunft haben.

Text und Bild : Ger­da Schüt­te, Stadt Winterberg

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