Winterberg-Totallokal : Erwiederung zum offenen Brief der Bürgerinitiative Siedlinghausen von Gestern
winterberg-totallokal : In einem weiteren Offenen Brief der Bürgerinitiative Siedlinghausen wendet sich diese bereits im Vorfeld des bevorstehenden Gespräches mit dem Ältestenrat der Stadt Winterberg am Dienstag, 06.09.2016 an die Öffentlichkeit und trägt wiederholt ihre Sichtweisen vor. Dabei ignoriert sie eindeutige Fakten bzw. interpretiert sie unzutreffend :
- Selbstverständlich ist der Rat der Stadt Winterberg für ein zukunftsfähiges und gutes Schulangebot in ihrer Stadt Winterberg zuständig. Vor dem Hintergrund aber, dass sich die Geburtenzahlen in der Region Medebach, Hallenberg, Winterberg in den letzten 30 Jahren fast halbiert haben, hat die Bezirksregierung Vorschläge unterbreitet, wie die drei Städte gemeinsam für die Kinder und Eltern in ihrer Region zukunftsfähige, gute Schulperspektiven schaffen können.
In dem regionalen Schulkonsens der drei Städte liegt eine große Chance für Verlässlichkeit, Stabilität und Schulqualität im Südostdreieck des Hochsauerlandkreises. Mit ihrem Bürgerbegehren und ihren Offenen Briefen verfolgt die Bürgerinitiative Siedlinghausen offenkundig das Ziel, den Standort Siedlinghausen zu halten. Man läuft dabei Gefahr, dass sich die beiden Nachbarstädte möglicherweise aus dem regionalen Konsens verabschieden könnten, wenn sie z.B. eine eigenständige Sekundarschule Medebach- Hallenberg gründen und man sich als Kooperationspartner ein Gymnasium in Hessen oder außerhalb Winterbergs aussuchen würde. All dies wiederum würde den regionalen Konsens, der ja auch die Zukunftsfähigkeit des Gymnasiums sichern soll, gefährden. - Für die Zukunftsfähigkeit ist auch nicht entscheidend, dass die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen derzeit fast 500 Schüler – zu großen Teilen aus Nachbarstädten –,aufweist. Fakt ist : Die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen hat zum zweiten Mal,die gesetzliche Mindestvorgabe von 36 Anmeldungen für die zweizügige Eingangsklasse 5 der Hauptschule nicht erreicht. In ihrer Stellungnahme vom 22.08.2016 hat die Bezirksregierung
deshalb und weil sich neue Schulstrukturen in der Region bilden sollen, bisher darauf verzichtet, die Stadt Winterberg aufzufordern, schulorganisatorische Maßnahmen bei der Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen zu ergreifen. Das heißt, ein längeres Zuwarten würde die Gefahr heraufbeschwören, ohne Bildung der Eingangsklasse 5 schulorganisatorische Maßnahmen tatsächlich in Angriff nehmen zu müssen, mit anderen Worten, eine „sterbende Verbundschule auf Raten“ zu riskieren. - Richtig ist zwar, dass sich die Bezirksregierung in ihrer Stellungnahme vom 22.08.2016 sehr umfassend mit einer möglichen eigenständigen, horizontal gegliederten Sekundarschule Winterberg-Siedlinghausen zum Schuljahr 2017/2018 beschäftigt. Allerdings hat sie keineswegs hier eine mögliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Im Gegenteil : Sie kommt zum Ergebnis, dass wenn die Bürgerinitiative an die Überführung in eine eigenständige
Sekundarschule denken sollte, diese – wenn überhaupt – nur an einem Stand- ort und eben nicht an zwei, in Winterberg und Siedlinghausen geführt werden sollte. Warum ? Eine Sekundarschule hat generell einen höheren Lehrerbedarf als eine Verbundschule, da die Lehrer in einer Sekundarschule eine andere Pflichtstundezahl haben und sich das pädagogische Konzept von dem der Verbundschule grundlegend unterscheidet. Aus pädagogischer Sicht müsse bei einer Ausrichtung in horizontaler Form bedacht werden – so die Bezirksregierung – dass bei einer relativ geringen Schülerzahl der „auf Kante genähten“ Sekundarschule die Lehrerversorgung nicht üppig werde, das erst recht bei einer Sekundarschule an zwei Standorten. Das wiederum würde z.B. die Abdeckung des Fächerkanons erschweren, es gäbe Probleme bei Vertretungsregelungen und Stundenausfälle seien vorprogrammiert, so dass man sich nach der Sinnhaftigkeit fragen müsse, was man den Kindern mit einem eigenständigen Sekundarschulmodell in Winterberg an zwei Standorten, mit der auf Dauer nicht gesicherten Mindestschülerzahl von 60 pro Jahr „antue“. Und wenn für eine Sekundarschule mit zwei Standorten dann mehr Lehrer notwendig würden, würde diese nicht genehmigt. - Bedenken, ein Medebacher Standort einer gemeinsamen Sekundarschule könne die Dreizügigkeit nicht nachweisen, sind lt. der Schulentwicklungsplanung der Städte Medebach und Hallenberg in der Vorlage aus Juni 2016 nicht begründet, da diese beiden Städte die Dreizügigkeit von 60 Schülern pro Jahr nachweisen können. Selbst wenn es in dem ein oder anderen Jahr einmal nur vier Klassenzüge für eine gemeinsame Sekundarschule Medebach Winterberg, also nur 80 Kinder, geben sollte – sprich zwei am Haupt- und zwei am Nebenstandort – (was allerdings angesichts der perspektivischen Schulentwicklungsplanung der potenziellen Sekundarschule nicht zu erwarten ist) wäre dies nach dem Schulgesetz kein Problem. Dies haben auch Vertreter der Bezirksregierung u.a. bei der Informationsveranstaltung am 12.04.2016 im Kump in Hallenberg zugesichert, so dass der Bestand nicht nur des Hauptstandortes, sondern auch des Teilstandortes gesichert wäre.
- Die Meinung der Bürgerinitiative, der Ratsbeschluss der Stadt Winterberg vom 05.07.2016 sei rechtswidrig, ist schlichtweg nicht haltbar. Der Ratsbeschluss ist rechtmäßig getroffen und kann auch nicht im Vollzug gehemmt werden, es sei denn, ein eingeleitetes Bürgerbegehren würde zu einem späteren Zeitpunkt vom Rat als zulässig angesehen werden müssen. Im Einzelnen dazu :
- Den drei Räten stand für ihre Beratungen und Beschlussfassungen am 5. Juli eine umfassende Verwaltungsvorlage mit 125 Seiten zur Meinungsbildung und als Entscheidungshilfe bereit. Es wurden alle Entwicklungsalternativen für eine zukunftsfähige Schulentwicklung geprüft u.a. auch die Überführung der beiden Verbundschulen in zwei eigenständige Sekundarschulen. Dabei ist die von den drei Städten erarbeitete Schulentwicklungsplanung der nächsten fünf Jahre in einer inhaltlichen Form aufgestellt worden, wie es die Bezirksregierung und die gesetzlichen Vorschriften erfordern. Die Städte können nur mit den Geburtenzahlen der in ihren Städten wohnhaften Schüler kalkulieren. Diese allein sind maßgeblich. Wiederholt wurde darauf hingewiesen, dass man nicht von den derzeit 500 Schülern ausgehen dürfe und könne, weil viele auswärtige Schüler die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen insbesondere wegen dem nur einen Ganztag pro Woche, der bei der Sekundarschule durch 3 pflichtige Ganztage ersetzt wird, besuchen.
- „Völlig aus der Luft gegriffen“ ist die Kostenschätzung der Bürgerinitiative für die Entwicklung des Standortes Kernstadt Winterberg zu einem Sekundarschulstandort von bis zu 5 Mio. Euro. Diese wird nicht annähernd dieses Kostenvolumen erreichen, eher würde ein größerer Millionenbetrag für Investitionen an einem Standort in Siedlinghausen notwendig werden, da dieses Gebäude nur ein- bis zweigeschossig und damit viel kleiner ist, als das drei- bis viergeschossige in Winterberg. Fakt ist auch : Wenn die Bürgerinitiative eine Forderung einer eigenständigen Sekundarschule mit zwei Standorten in Winterberg und Siedlinghausen erhebt, muss sie auch den Bürgern sagen, dass eine eigenständige 3zügige Sekundarschule erheblich mehr Gebäudeinvestitionen erfordert, als ein 2zügiger Standort einer gemeinsamen Schule mit Medebach. Zudem stellt sich die Frage, ob viel höhere Investitionen in eine eigenständige Sekundarschule mit zwei Standorten, die in ihrem Bestand auch noch unsicher ist, zu rechtfertigen sind oder doch besser eine niedrigere Investitionssumme und vor allem niedrigere laufende Kosten für einen Sekundarschulstandort.
- Wiederholt wurden Fragen von der Bürgerinitiative an die Stadt herangetragen, die zum Ziel hatten, entweder den Standort in Winterberg in Frage zu stellen oder die Vorteilhaftigkeit des Siedlinghauser Standortes in den Vordergrund zu rücken. Fakt ist, dass es für den Standort Siedlinghausen in den letzten 25 Jahren die ein oder andere Fördermaßnahme gegeben hat. Alle Zuschüsse wurden ordnungsgemäß eingesetzt und die Zweckbindungsfristen sind abgelaufen. Lediglich für eine kleinere Maßnahme gab es vor 16 Jahren eine Förderung von rd. 52.000 Euro. Deren 20 jährige Zweckbindung läuft im Jahre 2020 ab, d.h., zwei Jahre nach einer voraussichtlichen Schließung des Standortes Siedlinghausen in 2018. Eine Rückzahlung von zweckgebundenen Zuschüssen von dann rd. 5.000 € sind angesichts der Geringfügigkeit und weil die Schulschließung aufgrund zu geringer Schülerzahlen erfolgt, nicht zu erwarten. Im Übrigen weiß das auch die Bürgerinitiative.
- Und was die Studie der Rosa-Luxemburg-Stiftung in NRW betrifft, so wird darin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gerade in ländlichen Räumen Sekundarschulen eine gute Zukunft haben.
Text und Bild : Gerda Schütte, Stadt Winterberg