SENSBURG: DER BUND ENTLASTET DEN HOCHSAUERLANDKREIS UND SEINE STÄDTE UND GEMEINDEN UM WEITERE 12,5 MILLIONEN EURO

WINTERBERG-TOTALLOKAL: DER BUNDESTAGSABGEORDNETE FÜR DEN HOCHSAUERLANDKREIS PATRICK SENSBURG ERKLÄRT…

win­ter­berg-total­lo­kal: „Auch der Hoch­sauer­land­kreis und sei­ne Städ­te und Gemein­den pro­fi­tie­ren immens von den durch den Bund bereit­ge­stell­ten Hilfs­mil­li­ar­den. Die erheb­li­che Ent­las­tung ist ein wei­te­rer von vie­len Bau­stei­nen der kom­mu­nal­freund­li­chen Poli­tik die­ser Bundesregierung.

Nach­dem der Bund zuletzt zwei Mil­li­ar­den Euro für die dies­jäh­ri­gen Flücht­lings­kos­ten bereit­ge­stellt und für das kom­men­de Jahr eine dau­er­haf­te, struk­tu­rel­le und dyna­mi­sche Flücht­lings­kos­ten­be­tei­li­gung beschlos­sen hat, ist nun das Land am Zug. Die Lan­des­re­gie­rung darf sich jetzt nicht aus der Ver­ant­wor­tung steh­len, son­dern muss den nord­rhein-west­fä­li­schen Kom­mu­nen end­lich alle kom­mu­na­len Flücht­lings­kos­ten erstat­ten. In die­sem Rah­men müs­sen die Mit­tel des Bun­des unbe­dingt 1:1 an die Kom­mu­nen wei­ter­ge­lei­tet werden.

Der Bund leis­tet den Kom­mu­nen nun auch abseits der kom­mu­na­len Flücht­lings­kos­ten immense Hil­fe. Er hält sei­ne Zusa­gen ein und ent­las­tet die Kom­mu­nen bereits in die­sem und im nächs­ten Jahr zusätz­lich um jeweils 1 Mil­li­ar­de Euro und ab dem Jahr 2017 um 2,5 Mil­li­ar­den Euro. Nun steht auch fest, was die Hil­fen des Bun­des für den Hoch­sauer­land­kreis bedeu­ten: 2,7 Mil­lio­nen Euro in die­sem Jahr, wei­te­re 2,7 Mil­lio­nen Euro im kom­men­den Jahr und sat­te 7,1 Mil­lio­nen Euro im Jahr 2017. Das alles macht zusam­men eine statt­li­che Ent­las­tung von mehr als 12,5 Mil­lio­nen Euro im Zeit­raum von 2015 bis 2017.

Wäh­rend die rot-grü­ne Lan­des­re­gie­rung die Kom­mu­nen bei wich­ti­gen Auf­ga­ben wie der Flücht­lings­un­ter­brin­gung oder der Inklu­si­on finan­zi­ell im Stich lässt, beweist die uni­ons­ge­führ­te Bun­des­re­gie­rung, dass sie die Nöte der Kom­mu­nen sehr wohl erkannt hat. Die Bun­des­re­gie­rung avan­ciert damit ein­mal mehr zum Ret­tungs­an­ker für die Kom­mu­nen in unse­rem Bun­des­land und macht die Haus­auf­ga­ben der rot-grü­nen Landesregierung.“

Hin­ter­grund zur Kom­mu­nal­ent­las­tung durch den Bund in den Jah­ren 2015 bis 2017

Über die vor­ran­gi­ge Ver­ant­wor­tung der Län­der hin­aus lässt der Bund die Kom­mu­nen nicht allein, son­dern setzt sich inten­siv für eine Ver­bes­se­rung der kom­mu­na­len Finanz­la­ge und eine Stär­kung der kom­mu­na­len Selbst­ver­wal­tung ein. Im Jahr 2014 über­nahm der Bund voll­stän­dig die kom­mu­na­len Kos­ten der Grund­si­che­rung im Alter und bei Erwerbs­lo­sig­keit. Um die Kom­mu­nen wei­ter zu ent­las­ten, stellt der Bund bereits ab 2015 eine Sum­me von einer Mil­li­ar­de Euro jähr­lich zur Ver­fü­gung, die 2017 auf 2,5 Mil­li­ar­den und ab 2018 auf 5 Mil­li­ar­den Euro ansteigt.

Die Ent­las­tung in den Jah­ren 2015 und 2016 erfolgt zu je 500 Mil­lio­nen Euro über eine gleich­mä­ßi­ge Erhö­hung der Betei­li­gungs­quo­te an den Leis­tun­gen für Unter­kunft und Hei­zung sowie eine ent­spre­chen­de Erhö­hung des Gemein­de­an­teils an der Umsatz­steu­er. Die Mit­tel aus der erhöh­ten Bun­des­be­tei­li­gung an den Kos­ten der Unter­kunft flie­ßen den Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten zu, die Erhö­hung des Gemein­de­an­teils an der Umsatz­steu­er kommt den Gemein­den zugu­te. Für die Kom­mu­nen in Nord­rhein-West­fa­len bedeu­tet dies eine Ent­las­tung von jeweils 262 Mil­lio­nen Euro. Im Jahr 2017 erfolgt die Ent­las­tung zu 1 Mil­li­ar­de Euro über eine Erhö­hung der Bun­des­be­tei­li­gung an den Leis­tun­gen für Unter­kunft und Hei­zung und zu 1,5 Mil­li­ar­den Euro über eine Erhö­hung des Gemein­de­an­teils an der Umsatz­steu­er. Für Nord­rhein-West­fa­len ergibt sich dar­aus eine Gesamt­ent­las­tung von 644 Mio. Euro im Jahr 2017.

Bericht von: win​ter​berg​-total​lo​kal​.de  – Ihr Nach­rich­ten­ma­ga­zin aus Winterberg 

 

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