Was die verbesserte Wohnungsbauprämie bringt und wer davon profitiert, hat die LBS zusammengestellt.
winterberg-totallokal : Was ist die Wohnungsbauprämie ?
Die Wohnungsbauprämie fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Innerhalb gewisser Einkommensgrenzen (s.u.) hat jeder ab 16 Jahren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Wie hoch ist die neue Wohnungsbauprämie ?
Wer pro Jahr bis zu 700 Euro (1.400 Euro bei Verheirateten) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen – also bis zu 70 Euro (Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr als bisher.
Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden ?
Die angesammelten Prämien gibt es, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für Bau, Kauf oder Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme : Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese Sonderregelung kann jeder Sparer genau einmal in Anspruch nehmen.
Welche Einkommensgrenzen gibt es ?
Die Grenzen des zu versteuernden Einkommens steigen ab 2021 auf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete). Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher liegen, denn von diesem können beispielsweise bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge abgezogen werden. Abzulesen ist das eigene zu versteuernde Einkommen im letzten Steuerbescheid.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt ?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparer automatisch einen WoP- Antrag für das Vorjahr, der lediglich ergänzt und unterschrieben zurückgesendet werden muss. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Das heißt : Bis 31. Dezember 2019 kann man sich die Wohnungsbauprämie für Sparleistungen aus 2017 sichern.
Quelle (Text / Bild): Dr. Christian Schröder / Jan Kolar/Unsplash