Stadt Winterberg geht mit Konzeptvergabe neue Wege
winterberg-totallokal: Winterberg: Mit dem Abriss der Hofgebäude im Herbst 2020 wurde zeitgleich der Startschuss für die Neuentwicklung von „Hof Giersen“ in der Niedersfelder Ortsmitte im letzten Sommer gegeben. Das Areal soll in zwei Abschnitte unterteilt werden – so ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung aus 2021 – einmal ein kleinerer öffentlicher Teil, der als grüner Begegnungsort und Dorfplatz mit Veranstaltungsmöglichkeiten gestaltet werden soll. Hier soll ein generationenübergreifender Begegnungsort für Niedersfeld entstehen, der zum Verweilen, Spielen einlädt. Dieser Teil wird mithilfe von Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt finanziert. Hierzu wurden im Ideenprozess im letzten Sommer zahlreiche Ideen von kleinen und großen Niedersfelderinnen und Niedersfeldern gesammelt, die in die Gestaltungsplanung mit einfließen werden. Diese Fläche soll sich sinnvoll mit der zweiten, größeren Teilfläche ergänzen, die von einem Investor bebaut werden soll. Auch hierzu sind einige Vorschläge aus der Dorfgemeinschaft gemacht worden: Hier würden die Niedersfelderinnen und Niedersfelder gerne seniorengerechten Wohnraum oder auch Mehrgenerationenwohnraum, bestenfalls ergänzt um Serviceleistungen, die ein möglichst langes Leben in den eigenen vier Wänden in Niedersfeld ermöglichen, sehen. Das Erdgeschoss des Gebäudes soll öffentlich zugänglich sein und z.B. ein gastronomisches Angebot oder Praxis‑, Beratungs- und Dienstleistungsräume, die barrierefrei zugänglich sind, vorsehen.
Konzeptvergabe: Qualität vor Preis
In den vergangenen Wochen hat die Stadt Winterberg mit einem Büro die Vorstellungen der Niedersfelderinnen und Niedersfeldern in einer Planungsaufgabe für alle Interessierten zusammengefasst, die in dieser Woche veröffentlicht wurde. „Mit einer Konzeptvergabe gehen wir neue Wege. Die Konzeptvergabe ermöglicht es, dass der Investor mit dem besten Konzept den Zuschlag bekommt und nicht der mit dem höchsten Preis“, so Bürgermeister Michael Beckmann.
Die Planungsaufgabe beinhaltet sowohl konkrete Nutzungs- und auch allgemeine Gestaltungsvorgaben. So stehen die zu realisierenden Wohnformen unter der Leitorientierung „Neues Wohnen: Mischung und Vielfalt“. Es sollen insbesondere solche Wohnformen realisiert werden, die ein selbstbestimmtes und altengerechtes Wohnen ermöglichen. Hierbei kommt der Barrierefreiheit, aber auch der Schaffung von Begegnungs- und Gemeinschaftsräumen eine tragende Rolle zu (z.B. Gemeinschaftsküche oder Aufenthaltsräume / ‑terrasse / Mitbenutzung des (öffentlichen) Gartens, Fitnessraum o.Ä
Das Verständnis von altersgerechtem Wohnen ist dabei jedoch gerne weiter zu fassen: So können auch altersgerechte Service- bzw. Hilfsleistungen dazu gehören. Eine Zusammenarbeit des Vermieters mit entsprechenden Betreuungs‑, Service- oder Dienstleistungsanbietern wäre eine denkbare Möglichkeit, auch können Kooperation mit Anbietern vor Ort genutzt werden.
Gleichzeitig sollen auch Wohnformen, die die zu erwartenden zukünftigen Veränderungen in den Haushaltsgrößen berücksichtigen, realisiert werden. Dies bedeutet insbesondere kleinere Wohnungen für Single- oder Zweipersonen-Haushalte, aber auch Mietwohnungen für Familien. Eine gewisse Variabilität bei den Wohnflächen ist in Anbetracht der differenzierten Wohnansprüche der Bevölkerung denkbar
Das Erdgeschoss der zukünftigen Bebauung soll grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein. Hier sind Dienstleistungs‑, Einzelhandels‑, Gastronomiebetriebe zulässig. Idealerweise bieten diese Nutzungen eine wirkungsvolle Ergänzung zum Wohnkonzept, bspw. Büro- und Praxisräume für Beratungsangebote oder temporäre ärztliche Sprechstunden. Gleichwohl können auch andere Einzelhandels- oder Gastronomiebetriebe realisiert werden, sofern diese dann ebenfalls barrierefrei zugänglich sind und sich im besten Fall städtebaulich ansprechend an die öffentliche Freifläche anschließen.
Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe sowie Vergnügungsstätten jeglicher Art bis hin zu Diskotheken.
Das neue Objekt muss sich gestalterisch grundsätzlich in den umgebenden Bestand einfügen und diesen sinnvoll ergänzen. Insbesondere auf die unmittelbar benachbarte Kirche ist Rücksicht zu nehmen.
Die Planungsaufgabe wird nun gezielt an diejenigen Interessierten versendet, die in den vergangenen Monaten bereits ihr Interesse an der Fläche bekundet haben. Es handelt sich jedoch um ein öffentliches Verfahren, das keine Interessierten ausschließt“, so Julia Aschenbrenner vom Quartiersmanagement. Die Planungsaufgabe und weitere Informationen können beim Quartiersmanagement 02981800334 – julia.aschenbrenner@winterberg.de oder bei Ralf Lefarth unter 02981800322 – ralf.lefarth@winterberg.de angefragt werden. Die weiteren Infos rund um den aktuellen Sachstand sind auch auf winterberg.de/niedersfeld abrufbar.
Stadt Winterberg möchte auch nach Konzeptvergabe Steuerungsmöglichkeiten haben
Die Stadt Winterberg hat das Ziel, die Fläche nicht an einen Investor zu veräußern, sondern mittels Erbpacht über einen Zeitraum von 60 Jahren an einen Investor zu vergeben. Vorteil hiervon ist, dass die kommunalen Steuerungsmöglichkeiten auch für künftige Generationen erhalten bleiben, da das Grundstück nach Ablauf dieser Zeit wieder an die Stadt Winterberg zurückfallen kann.
Bewertung der Konzepte im 3. Quartal 2022
Die eingereichten Konzepte werden von einer Niedersfelder Auswahlgremium bewertet. Das Gremium, das u.A. aus Niedersfelder Ratsmitgliedern, dem Ortsheimatpfleger und dem Ortsvorsteher sowie örtlicher Vertreter aus Seniorenbeirat und Jugend besteht sollen Fachexpertise zum Thema Wohnen und Architektur und die für Stadtentwicklung zuständigen Kollegen aus der Stadtverwaltung, beratend zur Seite stehen. Das Gremium erarbeitet einen Entscheidungsvorschlag, der dann in einer Ratssitzung beschlossen wird. In diesem Rahmen wird dann auch das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans angestoßen, sodass ein Baubeginn für den Investor spätestens in 2024 nach Abschluss des Verfahrens möglich sein wird. Auch die Ausschreibungen zur Gestaltung der Dorfmitte können nach Entscheidung für einen Entwurf angestoßen werden, damit eine Umsetzung der Maßnahme zeitgleich möglich ist.
„Wir freuen uns auf spannende Konzepte interessierter Investoren für dieses wichtige Projekt“, so Bürgermeister Michael Beckmann, der sich auch bei den Niedersfelderinnen und Niedersfeldern für die guten Ideen bedankt.
Quelle: Rabea Kappen, Stadt Winterberg