Zukunft „Hof Giersen“: Konzept entscheidend für Grundstücksvergabe

Stadt Winterberg geht mit Konzeptvergabe neue Wege

win­ter­berg-total­lo­kal : Win­ter­berg : Mit dem Abriss der Hof­ge­bäu­de im Herbst 2020 wur­de zeit­gleich der Start­schuss für die Neu­ent­wick­lung von „Hof Gier­sen“ in der Nie­ders­fel­der Orts­mit­te im letz­ten Som­mer gege­ben. Das Are­al soll in zwei Abschnit­te unter­teilt wer­den – so ein Ergeb­nis der Bür­ger­be­tei­li­gung aus 2021 – ein­mal ein klei­ne­rer öffent­li­cher Teil, der als grü­ner Begeg­nungs­ort und Dorf­platz mit Ver­an­stal­tungs­mög­lich­kei­ten gestal­tet wer­den soll. Hier soll ein gene­ra­tio­nen­über­grei­fen­der Begeg­nungs­ort für Nie­ders­feld ent­ste­hen, der zum Ver­wei­len, Spie­len ein­lädt. Die­ser Teil wird mit­hil­fe von Städ­te­bau­för­der­mit­teln von Bund, Land und Stadt finan­ziert. Hier­zu wur­den im Ideen­pro­zess im letz­ten Som­mer zahl­rei­che Ideen von klei­nen und gro­ßen Nie­ders­fel­de­rin­nen und Nie­ders­fel­dern gesam­melt, die in die Gestal­tungs­pla­nung mit ein­flie­ßen wer­den. Die­se Flä­che soll sich sinn­voll mit der zwei­ten, grö­ße­ren Teil­flä­che ergän­zen, die von einem Inves­tor bebaut wer­den soll. Auch hier­zu sind eini­ge Vor­schlä­ge aus der Dorf­ge­mein­schaft gemacht wor­den : Hier wür­den die Nie­ders­fel­de­rin­nen und Nie­ders­fel­der ger­ne senio­ren­ge­rech­ten Wohn­raum oder auch Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­wohn­raum, bes­ten­falls ergänzt um Ser­vice­leis­tun­gen, die ein mög­lichst lan­ges Leben in den eige­nen vier Wän­den in Nie­ders­feld ermög­li­chen, sehen. Das Erd­ge­schoss des Gebäu­des soll öffent­lich zugäng­lich sein und z.B. ein gas­tro­no­mi­sches Ange­bot oder Praxis‑, Bera­tungs- und Dienst­leis­tungs­räu­me, die bar­rie­re­frei zugäng­lich sind, vorsehen.

Kon­zept­ver­ga­be : Qua­li­tät vor Preis

In den ver­gan­ge­nen Wochen hat die Stadt Win­ter­berg mit einem Büro die Vor­stel­lun­gen der Nie­ders­fel­de­rin­nen und Nie­ders­fel­dern in einer Pla­nungs­auf­ga­be für alle Inter­es­sier­ten zusam­men­ge­fasst, die in die­ser Woche ver­öf­fent­licht wur­de. „Mit einer Kon­zept­ver­ga­be gehen wir neue Wege. Die Kon­zept­ver­ga­be ermög­licht es, dass der Inves­tor mit dem bes­ten Kon­zept den Zuschlag bekommt und nicht der mit dem höchs­ten Preis“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beckmann.

Die Pla­nungs­auf­ga­be beinhal­tet sowohl kon­kre­te Nut­zungs- und auch all­ge­mei­ne Gestal­tungs­vor­ga­ben. So ste­hen die zu rea­li­sie­ren­den Wohn­for­men unter der Leit­ori­en­tie­rung „Neu­es Woh­nen : Mischung und Viel­falt“. Es sol­len ins­be­son­de­re sol­che Wohn­for­men rea­li­siert wer­den, die ein selbst­be­stimm­tes und alten­ge­rech­tes Woh­nen ermög­li­chen. Hier­bei kommt der Bar­rie­re­frei­heit, aber auch der Schaf­fung von Begeg­nungs- und Gemein­schafts­räu­men eine tra­gen­de Rol­le zu (z.B. Gemein­schafts­kü­che oder Auf­ent­halts­räu­me / ‑ter­ras­se / Mit­be­nut­zung des (öffent­li­chen) Gar­tens, Fit­ness­raum o.Ä

Das Ver­ständ­nis von alters­ge­rech­tem Woh­nen ist dabei jedoch ger­ne wei­ter zu fas­sen : So kön­nen auch alters­ge­rech­te Ser­vice- bzw. Hilfs­leis­tun­gen dazu gehö­ren. Eine Zusam­men­ar­beit des Ver­mie­ters mit ent­spre­chen­den Betreuungs‑, Ser­vice- oder Dienst­leis­tungs­an­bie­tern wäre eine denk­ba­re Mög­lich­keit, auch kön­nen Koope­ra­ti­on mit Anbie­tern vor Ort genutzt werden.

Gleich­zei­tig sol­len auch Wohn­for­men, die die zu erwar­ten­den zukünf­ti­gen Ver­än­de­run­gen in den Haus­halts­grö­ßen berück­sich­ti­gen, rea­li­siert wer­den. Dies bedeu­tet ins­be­son­de­re klei­ne­re Woh­nun­gen für Sin­gle- oder Zwei­per­so­nen-Haus­hal­te, aber auch Miet­woh­nun­gen für Fami­li­en. Eine gewis­se Varia­bi­li­tät bei den Wohn­flä­chen ist in Anbe­tracht der dif­fe­ren­zier­ten Wohn­an­sprü­che der Bevöl­ke­rung denkbar

Das Erd­ge­schoss der zukünf­ti­gen Bebau­ung soll grund­sätz­lich bar­rie­re­frei zugäng­lich sein. Hier sind Dienstleistungs‑, Einzelhandels‑, Gas­tro­no­mie­be­trie­be zuläs­sig. Idea­ler­wei­se bie­ten die­se Nut­zun­gen eine wir­kungs­vol­le Ergän­zung zum Wohn­kon­zept, bspw. Büro- und Pra­xis­räu­me für Bera­tungs­an­ge­bo­te oder tem­po­rä­re ärzt­li­che Sprech­stun­den. Gleich­wohl kön­nen auch ande­re Ein­zel­han­dels- oder Gas­tro­no­mie­be­trie­be rea­li­siert wer­den, sofern die­se dann eben­falls bar­rie­re­frei zugäng­lich sind und sich im bes­ten Fall städ­te­bau­lich anspre­chend an die öffent­li­che Frei­flä­che anschließen.

Aus­ge­schlos­sen sind Feri­en­woh­nun­gen, Beher­ber­gungs­be­trie­be sowie Ver­gnü­gungs­stät­ten jeg­li­cher Art bis hin zu Diskotheken.

Das neue Objekt muss sich gestal­te­risch grund­sätz­lich in den umge­ben­den Bestand ein­fü­gen und die­sen sinn­voll ergän­zen. Ins­be­son­de­re auf die unmit­tel­bar benach­bar­te Kir­che ist Rück­sicht zu nehmen.

Die Pla­nungs­auf­ga­be wird nun gezielt an die­je­ni­gen Inter­es­sier­ten ver­sen­det, die in den ver­gan­ge­nen Mona­ten bereits ihr Inter­es­se an der Flä­che bekun­det haben. Es han­delt sich jedoch um ein öffent­li­ches Ver­fah­ren, das kei­ne Inter­es­sier­ten aus­schließt“, so Julia Aschen­bren­ner vom Quar­tiers­ma­nage­ment. Die Pla­nungs­auf­ga­be und wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen beim Quar­tiers­ma­nage­ment 02981800334 – julia.​aschenbrenner@​winterberg.​de oder bei Ralf Lefarth unter 02981800322 – ralf.​lefarth@​winterberg.​de ange­fragt wer­den. Die wei­te­ren Infos rund um den aktu­el­len Sach­stand sind auch auf win​ter​berg​.de/​n​i​e​d​e​r​s​f​eld abrufbar.

Stadt Win­ter­berg möch­te auch nach Kon­zept­ver­ga­be Steue­rungs­mög­lich­kei­ten haben

Die Stadt Win­ter­berg hat das Ziel, die Flä­che nicht an einen Inves­tor zu ver­äu­ßern, son­dern mit­tels Erb­pacht über einen Zeit­raum von 60 Jah­ren an einen Inves­tor zu ver­ge­ben. Vor­teil hier­von ist, dass die kom­mu­na­len Steue­rungs­mög­lich­kei­ten auch für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen erhal­ten blei­ben, da das Grund­stück nach Ablauf die­ser Zeit wie­der an die Stadt Win­ter­berg zurück­fal­len kann.

Bewer­tung der Kon­zep­te im 3. Quar­tal 2022

Die ein­ge­reich­ten Kon­zep­te wer­den von einer Nie­ders­fel­der Aus­wahl­gre­mi­um bewer­tet. Das Gre­mi­um, das u.A. aus Nie­ders­fel­der Rats­mit­glie­dern, dem Orts­hei­mat­pfle­ger und dem Orts­vor­ste­her sowie ört­li­cher Ver­tre­ter aus Senio­ren­bei­rat und Jugend besteht sol­len Fach­ex­per­ti­se zum The­ma Woh­nen und Archi­tek­tur und die für Stadt­ent­wick­lung zustän­di­gen Kol­le­gen aus der Stadt­ver­wal­tung, bera­tend zur Sei­te ste­hen. Das Gre­mi­um erar­bei­tet einen Ent­schei­dungs­vor­schlag, der dann in einer Rats­sit­zung beschlos­sen wird. In die­sem Rah­men wird dann auch das Ver­fah­ren zur Auf­stel­lung eines vor­ha­ben­be­zo­ge­nen Bebau­ungs­plans ange­sto­ßen, sodass ein Bau­be­ginn für den Inves­tor spä­tes­tens in 2024 nach Abschluss des Ver­fah­rens mög­lich sein wird. Auch die Aus­schrei­bun­gen zur Gestal­tung der Dorf­mit­te kön­nen nach Ent­schei­dung für einen Ent­wurf ange­sto­ßen wer­den, damit eine Umset­zung der Maß­nah­me zeit­gleich mög­lich ist.

„Wir freu­en uns auf span­nen­de Kon­zep­te inter­es­sier­ter Inves­to­ren für die­ses wich­ti­ge Pro­jekt“, so Bür­ger­meis­ter Micha­el Beck­mann, der sich auch bei den Nie­ders­fel­de­rin­nen und Nie­ders­fel­dern für die guten Ideen bedankt.

Quel­le : Rabea Kap­pen, Stadt Winterberg

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