Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers

IHK-Zertifikat für die GmbH-Geschäftsführung

win­ter­berg-total­lo­kal: IHK: Die GmbH ver­spricht Haf­tungs­be­gren­zung. Hier­in liegt ihre Attrak­ti­vi­tät als Rechts­form für mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men. In kras­sem Gegen­satz hier­zu ste­hen die per­sön­li­chen Haf­tungs­ri­si­ken der­je­ni­gen, die das Unter­neh­men leiten.

Geschäfts­füh­rer einer GmbH tra­gen nicht nur eine hohe Ver­ant­wor­tung. Sie lau­fen auch per­ma­nent Gefahr, selbst in die Schuss­li­nie zu gera­ten. Denn eine Ver­let­zung ihrer zahl­rei­chen Pflich­ten als Geschäfts­füh­rer begrün­det nicht sel­ten Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, für die sie im schlimms­ten Fall mit ihrem Pri­vat­ver­mö­gen haf­ten. Die­se Haf­tungs­ri­si­ken müs­sen sie erken­nen, um sie erfolg­reich zu vermeiden.

Das Trai­ning des IHK-Bil­dungs­in­sti­tuts in Soest am 18. März ver­mit­telt betriebs­wirt­schaft­li­ches und recht­li­ches Grund­wis­sen. Nach Bestehen des Abschluss­tests (fin­det eben­falls online statt) zum Abschluss des Lehr­gangs erwer­ben die Teil­neh­mer das IHK- Zer­ti­fi­kat „GmbH-Geschäfts­füh­rung (IHK)“.

Wei­te­re Infos und ent­spre­chen­de Anmel­de­un­ter­la­gen kön­nen erfragt wer­den beim IHK-Bil­dungs­in­sti­tut, Petra Hen­ke, Tele­fon 02931878 152 oder henke@​arnsberg.​ihk.​de.

Foto­credits: Pixabay

Quel­le: IHK-Bildungsinstitut