Zu wenig Rauchmelder in deutschen Eigenheimen

Hauseigentümer haben Nachholbedarf beim Brandschutz

win­ter­berg-total­lo­kal : Trotz gesetz­li­cher Vor­schrift hat die Hälf­te der deut­schen Eigen­heim­be­sit­zer ihren Wohn­raum nicht aus­rei­chend mit Rauch­mel­dern aus­ge­stat­tet. Dies ergab eine reprä­sen­ta­ti­ve Stu­die eines Rauch­mel­der-Her­stel­lers. Für die Aus­wer­tung wur­den alle Bun­des­län­der her­an­ge­zo­gen, in denen die gesetz­li­che Min­dest­an­for­de­rung von je einem Gerät pro Schlaf­raum, Kin­der­zim­mer und als Ret­tungs­weg die­nen­dem Flur gilt. Aus­ge­nom­men waren Sach­sen, Ber­lin und Bran­den­burg. Dort ist die Aus­stat­tung von Bestand­bau­ten nicht vor­ge­se­hen oder erst Ende 2020 verpflichtend.

Die deut­schen Feu­er­weh­ren beto­nen seit Jah­ren die lebens­ret­ten­de Funk­ti­on der Geräte :

„Rauch­mel­der hel­fen, Feu­er recht­zei­tig zu ent­de­cken, sich in Sicher­heit zu brin­gen und die Feu­er­wehr zu rufen. So kön­nen Brand­op­fer ver­hin­dert wer­den“, erklärt Her­mann Schreck, stän­di­ger Ver­tre­ter des Prä­si­den­ten des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­ban­des (DFV). Stellt sich die Fra­ge, war­um so vie­le ihr Haus trotz­dem nicht rich­tig aus­stat­ten. Man­geln­des Wis­sen über die genau­en Inhal­te der gesetz­li­chen Vor­schrift könn­te ein Grund sein, denn die Rauch­mel­der-Pflicht wur­de nicht bun­des­weit ein­heit­lich, son­dern län­der­spe­zi­fisch zu ver­schie­de­nen Zeit­punk­ten ein­ge­führt. Was den Gel­tungs­be­reich betrifft, lässt sich jedoch zusam­men­fas­sen : egal, ob neu oder alt – die Pflicht gilt für Miet­woh­nun­gen und selbst genutz­te Eigen­hei­me glei­cher­ma­ßen. Ein­zi­ge Aus­nah­me ist Sach­sen : Da gilt sie nur für Neu­bau­ten und umfang­rei­che Umbauten.

Die Stu­die des Rauch­mel­der-Her­stel­lers Ei Elec­tro­nics macht deut­lich, dass noch Auf­klä­rungs­be­darf besteht. Zwar haben 84 Pro­zent der Befrag­ten min­des­tens einen Rauch­mel­der ange­bracht, aber nur in 50 Pro­zent der Haus­hal­te sind die Gerä­te in allen vor­ge­schrie­be­nen Räu­men instal­liert. Dabei haben zu wenig Rauch­mel­der den glei­chen Effekt wie ein Sicher­heits­gurt, den man falsch anlegt : Sie gau­keln trü­ge­ri­sche Sicher­heit vor und kön­nen im Gefah­ren­fall doch kein Leben ret­ten. Bleibt die Fra­ge, in wel­chen Räu­men ein Rauch­mel­der instal­liert sein muss ? Als gesetz­li­che Min­dest­an­for­de­rung gilt : je ein Gerät pro Schlaf­raum, Kin­der­zim­mer und als Ret­tungs­weg die­nen­dem Flur.

Infor­ma­tio­nen, was die Rauch­mel­der-Pflicht in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern genau vor­schreibt, fin­den sich auf www​.rauch​mel​der​-sind​-pflicht​.de.

Quel­le : Ei Electronics

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