Steuern sparen im Winter

Steuern sparen im Winter

BdSt NRW: Win­ter­li­ches Wet­ter führt regel­mä­ßig zu glat­ten Stra­ßen und Geh­we­gen. Was vie­le Steu­er­zah­ler gar nicht wis­sen: Sie kön­nen Kos­ten zum Bei­spiel fürs Schnee­räu­men von der Steu­er absetzen.

Kosten fürs Schneeräumen

Wer etwa einen exter­nen Räum- oder Streu­dienst beauf­tragt, kann die­se Aus­ga­ben als haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen steu­er­lich gel­tend machen. Und zwar unab­hän­gig davon, ob es sich um Eigen­tü­mer oder Mie­ter han­delt. Begüns­tigt sind Arbei­ten auf pri­va­ten Grund­stü­cken sowie auf öffent­li­chen Geh­we­gen vor dem Haus, wenn eine Räum­pflicht besteht.

Das Finanz­amt berück­sich­tigt 20 Pro­zent der Arbeits- und Anfahrts­kos­ten, maxi­mal 4.000 Euro pro Jahr.

Mate­ri­al­kos­ten wie Streu­salz sind dage­gen nicht absetz­bar. Vor­aus­set­zung für den Steu­er­bo­nus ist eine Rech­nung des Dienst­leis­ters sowie die unba­re Zah­lung per Überweisung.

Auch unagen­heme­re Fol­gen von Eis und Schnee kön­nen sich steu­er­lich durch­aus posi­tiv auswirken:

Unfall-Kosten absetzen

Kommt es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall, kön­nen die dadurch ent­stan­de­nen Kos­ten als Wer­bungs­kos­ten in der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung berück­sich­tigt wer­den, sofern sie nicht vom Arbeit­ge­ber, vom Unfall­geg­ner oder von einer Ver­si­che­rung ersetzt werden.

Vor­aus­set­zung ist, dass sich der Unfall auf einer beruf­lich ver­an­lass­ten Fahrt ereig­net hat, also auf dem direk­ten Weg zur ers­ten Tätig­keits­stät­te oder auf dem Rück­weg. Auch not­wen­di­ge Umwe­ge, etwa zum Tan­ken oder zum Abho­len von Mit­fah­rern, sind eingeschlossen.

Wich­tig ist zudem, dass der Unfall nicht unter Alko­hol­ein­fluss pas­siert ist. Der BdSt NRW emp­fiehlt, alle Bele­ge wie Repa­ra­tur­rech­nun­gen, Poli­zei­pro­to­kol­le oder Zeu­gen­aus­sa­gen auf­zu­be­wah­ren und dem Finanz­amt den beruf­li­chen Zusam­men­hang nach­voll­zieh­bar darzulegen.

 

Über den Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (BdSt NRW):

Der BdSt NRW ist seit 1949 die unab­hän­gi­ge und gemein­nüt­zi­ge Inter­es­sen­ver­tre­tung der Steu­er­zah­ler in Nord­rhein-West­fa­len. Der Lan­des­ver­band mit Sitz in Düs­sel­dorf setzt sich dafür ein, die Steu­er- und Abga­ben­last auf ein fai­res Maß zu sen­ken, Steu­er­geld­ver­schwen­dung zu stop­pen, Staats­ver­schul­dung abzu­bau­en und Büro­kra­tie zu redu­zie­ren. Finan­ziert durch Mit­glieds­bei­trä­ge und Spen­den, enga­giert sich der BdSt NRW aktiv für eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Finanz­po­li­tik im Sin­ne der Bür­ger und Unter­neh­men. Mehr Infor­ma­tio­nen: steu​er​zah​ler​.de/​nrw.

 

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Quel­le: Bund der Steu­er­zah­ler Nord­rhein-West­fa­len e.V.
Foto­credits: KI-gene­rier­tes Symbolbild