Dirk-Wiese: Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Dirk-Wiese: Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt

Hoch­sauer­land­kreis: Ver­gan­ge­ne Woche hat die Bun­des­re­gie­rung einen Gesetz­ent­wurf zur Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Auf­ent­halts­über­wa­chung und der Täter­ar­beit im Gewalt­schutz­ge­setz beschlos­sen. Damit begin­nen nun die Bera­tun­gen im Parlament.

Dirk Wie­se freut sich sehr über die­sen Schritt: “Wir müs­sen Frau­en bes­ser gegen Gewalt schüt­zen. Gewalt­straf­ta­ten gegen Frau­en wer­den in Deutsch­land erschre­ckend oft ver­übt. Jede Tat ist eine zu viel. Auch wenn Orga­ni­sa­tio­nen, wie bei­spiels­wei­se die Frau­en­be­ra­tungs­stel­le im HSK, her­vor­ra­gen­de Arbeit leis­tet, ist es den­noch bedau­er­lich, dass die­ses Enga­ge­ment über­haupt nötig ist. Des­halb begrü­ßen wir, dass das Bun­des­ka­bi­nett heu­te einen Ent­wurf des Gewalt­schutz­ge­set­zes beschlos­sen hat. Das Recht muss Tätern kon­se­quent Gren­zen auf­zei­gen und Opfer effek­tiv schüt­zen. Des­we­gen wer­den wir dafür sor­gen, dass künf­tig Gerich­te in Gewalt­schutz­ver­fah­ren das Tra­gen einer Fuß­fes­sel gegen­über dem Täter anord­nen kön­nen. Zudem kön­nen die Betrof­fe­nen ein tech­ni­sches Gerät zur War­nung vor einer Annä­he­rung des Täters erhal­ten, um unmit­tel­bar effek­ti­ven Schutz zu erfah­ren. In Hoch­ri­si­ko­fäl­len kön­nen so Leben geret­tet und wei­te­re Kör­per­ver­let­zun­gen ver­hin­dert werden.

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Ste­fa­nie Hubig hat einen aus­ge­spro­chen wich­ti­gen und sehr guten Geset­zes­ent­wurf vor­ge­legt, den wir nun im Par­la­ment bera­ten werden.”

Wie­se ergänzt: “Gewalt gegen Frau­en ist ein struk­tu­rel­les Pro­blem. In Spa­ni­en hat die Fuß­fes­sel dazu geführt, dass kei­ne ein­zi­ge Frau, die durch sie geschützt wur­de, getö­tet wur­de. Des­we­gen ist es rich­tig, dass wir die­se Maß­nah­me auch in Deutsch­land ein­füh­ren wol­len. Für nach­hal­ti­ge Prä­ven­ti­on wol­len wir außer­dem ver­pflich­ten­de Anti-Gewalt-Trai­nings für Täter ein­füh­ren. Im nächs­ten Schritt müs­sen wir dafür sor­gen, dass Gewalt im Sor­ge- und Umgangs­recht end­lich auch ange­mes­sen berück­sich­tigt wird und dass die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den sowie Gerich­te noch bes­ser im Ein­satz gegen frau­en­feind­li­che Gewalt geschult werden.”

 

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Quel­le: Dirk Wie­se, MdB
Foto­credits: Dirk Wiese