Quaggamuschel: Ruhrverband informiert und gibt Schutzmaßnahmen bekannt

Quaggamuschel: Ruhrverband informiert und gibt Schutzmaßnahmen bekannt

Änderungen zur Talsperrennutzung in der Freizeitordnung 2026 festgelegt

Essen:  In den ver­gan­ge­nen Wochen hat­te der Ruhr­ver­band zu vier Infor­ma­ti­ons­ter­mi­nen an sei­nen Tal­sper­ren mit Frei­zeit­nut­zung ein­ge­la­den, um über die Aus­brei­tung der Quag­gamu­schel (Dreis­se­na rostri­f­or­mis bug­en­sis) und die dar­aus resul­tie­ren­den Fol­gen zu informieren.

Die ursprüng­lich aus dem Schwarz­meer­raum stam­men­de Quag­gamu­schel brei­tet sich zuneh­mend in euro­päi­schen Gewäs­sern aus und hat inzwi­schen auch in den Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands Ein­zug gehal­ten. Beson­ders an der Möh­ne- und Sor­pe­tal­sper­re wur­den bei Tauch­un­ter­su­chun­gen bereits Mas­sen­be­sied­lun­gen fest­ge­stellt. Der Ruhr­ver­band warn­te im Rah­men der Ter­mi­ne ein­dring­lich vor den öko­lo­gi­schen und öko­no­mi­schen Fol­gen einer wei­te­ren Aus­brei­tung und rief ins­be­son­de­re Boots­be­sit­ze­rin­nen und ‑besit­zer zur Mit­hil­fe auf.

Untersuchungen und Gegenmaßnahmen

Um das Aus­maß der Aus­brei­tung zu erfas­sen, führt der Ruhr­ver­band umfas­sen­de Unter­su­chun­gen mit­tels Umwelt-DNA durch. Par­al­lel dazu wer­den Labor­stu­di­en durch­ge­führt, um Maß­nah­men gegen eine wei­te­re Ver­schlep­pung zu opti­mie­ren. Dabei konn­ten bis­her ins­be­son­de­re die erfor­der­li­chen Trock­nungs­zei­ten von Boo­ten deut­lich redu­ziert wer­den: Statt der bis­lang vor­ge­schrie­be­nen drei Wochen genügt nach aktu­el­len For­schungs­er­geb­nis­sen eine Trock­nungs­zeit von min­des­tens fünf Tagen, um Quag­gamu­schel-Lar­ven zuver­läs­sig abzu­tö­ten. Die Trock­nung muss dabei voll­stän­dig und gleich­mä­ßig erfol­gen – auch in
Hohl­räu­men, Bil­gen und schwer zugäng­li­chen Berei­chen. Feuch­tig­keit in klei­nen Rit­zen oder geschlos­se­nen Kam­mern kann dafür sor­gen, dass die Lar­ven deut­lich län­ger über­le­ben – nach aktu­el­len Erkennt­nis­sen sogar bis zu 24 Tage.

Die Des­in­fek­ti­on wur­de eben­falls inten­siv getes­tet: Eine Behand­lung mit 3‑prozentigem Was­ser­stoff­per­oxid (H₂O₂) erwies sich dabei als hoch­wirk­sam, ins­be­son­de­re für schwer zugäng­li­che Berei­che von Boo­ten und Trai­lern, in denen sich Was­ser sam­melt. Die emp­foh­le­ne Ein­wirk­zeit beträgt 60 Minu­ten; zuvor soll­te aller­dings stets die Mate­ri­al­ver­träg­lich­keit geprüft werden.

 

Die AHOI-Regel

Zur Ver­hin­de­rung einer Ver­schlep­pung der Muschel stell­te der Ruhr­ver­band die soge­nann­te AHOI-Regel vor, die künf­tig ver­bind­lich für alle Frei­zeit­nut­ze­rin­nen und ‑nut­zer gilt:

A – Ausleeren:

Boo­te aus dem Was­ser zie­hen, gege­be­nen­falls Schwert aus­klap­pen (bei Segel­boo­ten), Rest­was­ser ablas­sen. Bil­ge­was­ser und ande­re Was­ser­res­te voll­stän­dig aufsaugen.

H – Hochdruckreinigen:

Boots­rumpf, Trai­ler, bei Segel­boo­ten auch Schwert und Schwert­kas­ten (auch innen), gründ­lich mit Hoch­druck, mög­lichst mit hei­ßem Was­ser, rei­ni­gen. Dabei nur Wasch­plät­ze nut­zen, die an die Kana­li­sa­ti­on ange­schlos­sen sind.

O – Optional desinfizieren:

Schwer zugäng­li­che Berei­che und Zwi­schen­räu­me, in denen sich Was­ser sam­melt, mit 3 %igem H₂O₂ behan­deln (Ein­wirk­zeit: 60 Minuten).

I – Intensiv trocknen:

Boot und Trai­ler voll­stän­dig durch­trock­nen las­sen – min­des­tens fünf Tage. Nur voll­stän­dig tro­cke­ne Boo­te dür­fen erneut zu Was­ser gelas­sen werden.

Die­se Rege­lung gilt für Boo­te (Segel‑, Angel‑, Motor­boo­te, Jol­len oder Optimisten).

Für Was­ser­sport­ge­rä­te wie SUPs, Kajaks, Kanus, Luft­ma­trat­zen, Schwimm­flü­gel, Schlauch- und Bel­ly­boo­te, aber auch für Angel­aus­rüs­tung gilt: Abspü­len, Schmutz­res­te ent­fer­nen, Hohl­räu­me ent­lee­ren, abtrock­nen und durch­trock­nen las­sen, bevor das Equip­ment in einem ande­ren Gewäs­ser ein­ge­setzt wird.

Bei Tauch­aus­rüs­tung ist beson­ders dar­auf zu ach­ten, dass zusätz­lich zur Rei­ni­gung von außen auch Hohl­räu­me, die mit Was­ser in Kon­takt kom­men (z.B. Infla­tor­schlauch und ‑mecha­nis­mus am Jacket, Schnor­chel) durch­ge­spült wer­den. Anschlie­ßend muss das Equip­ment eben­falls voll­stän­dig durch­trock­nen, bevor es in einem ande­ren Gewäs­ser zum Ein­satz kommt.

Schwimm­klei­dung und Neo­pren­an­zü­ge soll­ten mög­lichst mit hei­ßem Was­ser (abhän­gig vom Mate­ri­al) aus­ge­wa­schen und anschlie­ßend getrock­net werden.

Für Ang­le­rin­nen und Ang­ler gilt wei­ter­hin die Regel, dass der Trans­port und das Mit­füh­ren von leben­den Köder­fi­schen zwi­schen Gewäs­sern unter­sagt ist, um inva­si­ve Arten nicht in ande­re Gewäs­ser einzuschleppen.

Konsequenzen für die Freizeitnutzung

An der Hen­ne­tal­sper­re, die auf­grund ihrer Was­ser­pa­ra­me­ter – hoher Cal­ci­um­ge­halt für die Scha­len­bil­dung und aus­rei­chen­des Nähr­stoff­an­ge­bot – als beson­ders gefähr­det gilt, wer­den strik­te­re Rege­lun­gen ein­ge­führt. Dort ist künf­tig nur noch die Nut­zung sta­tio­nä­rer Boo­te mit fes­ten Lie­ge­plät­zen erlaubt. Der Ein­satz eige­ner Was­ser­sport­ge­rä­te wie SUPs, Kanus oder Schlauch­boo­te ist unter­sagt. Übun­gen von DLRG oder Feu­er­wehr dür­fen aus­schließ­lich mit orts­fes­ten Boo­ten statt­fin­den. Ziel ist der Schutz der Trink­was­ser­ge­win­nung und die Ver­hin­de­rung einer Erst­be­sied­lung. Wei­ter­hin erlaubt sind dem­nach: Die Nut­zung von Boo­ten mit fes­ten Lie­ge­plät­zen. Auch Schwim­men, Tau­chen, Angeln vom Ufer und Boo­ten mit fes­ten Lie­ge­plät­zen sind mög­lich, wenn eine ent­spre­chen­de Rei­ni­gung und Trock­nung des Equip­ments im Vor­feld durch­ge­führt wur­de. Außer­dem ist die Nut­zung von
sta­tio­nä­ren Ver­pach­tun­gen von Frei­zeit­be­darf an der Hen­ne­tal­sper­re erlaubt.

Auch an der bereits von der Quag­gamu­schel besie­del­ten Sor­pe- und Möh­n­etal­sper­re steht der Schutz vor wei­te­rer Aus­brei­tung im Vor­der­grund. Auch sol­len die Tal­sper­ren vor wei­te­ren inva­si­ven Arten geschützt wer­den. Die Big­ge- und Lis­ter­tal­sper­re sol­len vor einer Erst­be­sied­lung mit der Quag­gamu­schel und wei­te­ren inva­si­ven Arten geschützt wer­den. Gera­de hin­sicht­lich ihrer Rol­le für die Trink­was­ser­ver­sor­gung ist dies essen­zi­ell. Ab 2026 wer­den die Rei­ni­gungs­re­geln auch offi­zi­ell in der Frei­zeit­ord­nung des Ruhr­ver­bands ver­an­kert. Die Kom­bi-Angel­li­zenz für meh­re­re Gewäs­ser wird nicht mehr ange­bo­ten, Boots- und E‑Mo­tor-Pla­ket­ten gel­ten künf­tig wie­der gewässerspezifisch.

Forschung und Aufklärung

Der Ruhr­ver­band arbei­tet eng mit For­schungs­ein­rich­tun­gen zusam­men und betreut zudem Abschluss­ar­bei­ten zu spe­zi­fi­schen Fra­ge­stel­lun­gen, die dabei hel­fen, Pro­zes­se zu opti­mie­ren und die Gewäs­ser vor den Muscheln zu schüt­zen. So zum Bei­spiel mit Hil­fe von Fil­ter­an­la­gen für den´Fischereibetrieb, um Muschel­lar­ven effek­tiv zurückzuhalten.

Der Ruhr­ver­band tut alles, um eine wei­te­re Inva­si­on der Quag­ga-Muschel zu ver­hin­dern, ohne dabei die Frei­zeit­nut­zung an den Tal­sper­ren zu sehr ein­zu­schrän­ken. Auf der Infor­ma­ti­ons­sei­te des Ruhr­ver­bands zu inva­si­ven Arten und Schäd­lin­gen wer­den aktu­el­le Rege­lun­gen und Erkennt­nis­se lau­fend aktua­li­siert: https://​ruhr​ver​band​.de/​f​l​u​s​s​g​e​b​i​e​t​/​i​n​v​a​s​i​v​e​-​a​r​t​e​n​-​u​n​d​-​s​c​h​a​e​d​l​i​nge

 

Zum Hintergrund:

Die Quag­gamu­schel fil­tert gro­ße Men­gen an Plank­ton aus dem Was­ser und ent­zieht dadurch Fischen und ande­ren Lebe­we­sen die Nah­rungs­grund­la­ge – mit gra­vie­ren­den Fol­gen für das öko­lo­gi­sche Gleich­ge­wicht, ein­her­ge­hend mit einem dra­ma­ti­schen Rück­gang des Fisch­be­stands. In stark befal­le­nen Seen, wie etwa dem Lake Michi­gan in den USA, machen Quag­gamu­scheln mitt­ler­wei­le über 90 Pro­zent der Bio­mas­se aus.

Auch wirt­schaft­lich sind die Fol­gen erheb­lich: Die Muscheln besie­deln tech­ni­sche Anla­gen und Bau­wer­ke, ver­stop­fen Was­ser­lei­tun­gen und ver­ur­sa­chen so höhe­re War­tungs- und Repa­ra­tur­kos­ten, gerin­ge­re Ener­gie­er­trä­ge in Was­ser­kraft­wer­ken und einen erhöh­ten Ver­schleiß. Der Boden­see ist bereits mas­siv von der Quag­gamu­schel besie­delt, die Boden­see-Was­ser­ver­sor­gung plant des­halb eine Inves­ti­ti­on von 4,6 Mrd. €, um ihre Infra­struk­tur gegen die Quag­gamu­schel und ande­re poten­zi­el­le Stör­fak­to­ren zu schützen.

 

___________________________

Quel­le: Ruhrverband
Foto­credits: Ruhrverband