Quaggamuschel: Ruhrverband informiert und gibt Schutzmaßnahmen bekannt
Änderungen zur Talsperrennutzung in der Freizeitordnung 2026 festgelegt
Essen: In den vergangenen Wochen hatte der Ruhrverband zu vier Informationsterminen an seinen Talsperren mit Freizeitnutzung eingeladen, um über die Ausbreitung der Quaggamuschel (Dreissena rostriformis bugensis) und die daraus resultierenden Folgen zu informieren.
Die ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum stammende Quaggamuschel breitet sich zunehmend in europäischen Gewässern aus und hat inzwischen auch in den Talsperren des Ruhrverbands Einzug gehalten. Besonders an der Möhne- und Sorpetalsperre wurden bei Tauchuntersuchungen bereits Massenbesiedlungen festgestellt. Der Ruhrverband warnte im Rahmen der Termine eindringlich vor den ökologischen und ökonomischen Folgen einer weiteren Ausbreitung und rief insbesondere Bootsbesitzerinnen und ‑besitzer zur Mithilfe auf.
Untersuchungen und Gegenmaßnahmen
Um das Ausmaß der Ausbreitung zu erfassen, führt der Ruhrverband umfassende Untersuchungen mittels Umwelt-DNA durch. Parallel dazu werden Laborstudien durchgeführt, um Maßnahmen gegen eine weitere Verschleppung zu optimieren. Dabei konnten bisher insbesondere die erforderlichen Trocknungszeiten von Booten deutlich reduziert werden: Statt der bislang vorgeschriebenen drei Wochen genügt nach aktuellen Forschungsergebnissen eine Trocknungszeit von mindestens fünf Tagen, um Quaggamuschel-Larven zuverlässig abzutöten. Die Trocknung muss dabei vollständig und gleichmäßig erfolgen – auch in
Hohlräumen, Bilgen und schwer zugänglichen Bereichen. Feuchtigkeit in kleinen Ritzen oder geschlossenen Kammern kann dafür sorgen, dass die Larven deutlich länger überleben – nach aktuellen Erkenntnissen sogar bis zu 24 Tage.
Die Desinfektion wurde ebenfalls intensiv getestet: Eine Behandlung mit 3‑prozentigem Wasserstoffperoxid (H₂O₂) erwies sich dabei als hochwirksam, insbesondere für schwer zugängliche Bereiche von Booten und Trailern, in denen sich Wasser sammelt. Die empfohlene Einwirkzeit beträgt 60 Minuten; zuvor sollte allerdings stets die Materialverträglichkeit geprüft werden.
Die AHOI-Regel
Zur Verhinderung einer Verschleppung der Muschel stellte der Ruhrverband die sogenannte AHOI-Regel vor, die künftig verbindlich für alle Freizeitnutzerinnen und ‑nutzer gilt:
A – Ausleeren:
Boote aus dem Wasser ziehen, gegebenenfalls Schwert ausklappen (bei Segelbooten), Restwasser ablassen. Bilgewasser und andere Wasserreste vollständig aufsaugen.
H – Hochdruckreinigen:
Bootsrumpf, Trailer, bei Segelbooten auch Schwert und Schwertkasten (auch innen), gründlich mit Hochdruck, möglichst mit heißem Wasser, reinigen. Dabei nur Waschplätze nutzen, die an die Kanalisation angeschlossen sind.
O – Optional desinfizieren:
Schwer zugängliche Bereiche und Zwischenräume, in denen sich Wasser sammelt, mit 3 %igem H₂O₂ behandeln (Einwirkzeit: 60 Minuten).
I – Intensiv trocknen:
Boot und Trailer vollständig durchtrocknen lassen – mindestens fünf Tage. Nur vollständig trockene Boote dürfen erneut zu Wasser gelassen werden.
Diese Regelung gilt für Boote (Segel‑, Angel‑, Motorboote, Jollen oder Optimisten).
Für Wassersportgeräte wie SUPs, Kajaks, Kanus, Luftmatratzen, Schwimmflügel, Schlauch- und Bellyboote, aber auch für Angelausrüstung gilt: Abspülen, Schmutzreste entfernen, Hohlräume entleeren, abtrocknen und durchtrocknen lassen, bevor das Equipment in einem anderen Gewässer eingesetzt wird.
Bei Tauchausrüstung ist besonders darauf zu achten, dass zusätzlich zur Reinigung von außen auch Hohlräume, die mit Wasser in Kontakt kommen (z.B. Inflatorschlauch und ‑mechanismus am Jacket, Schnorchel) durchgespült werden. Anschließend muss das Equipment ebenfalls vollständig durchtrocknen, bevor es in einem anderen Gewässer zum Einsatz kommt.
Schwimmkleidung und Neoprenanzüge sollten möglichst mit heißem Wasser (abhängig vom Material) ausgewaschen und anschließend getrocknet werden.
Für Anglerinnen und Angler gilt weiterhin die Regel, dass der Transport und das Mitführen von lebenden Köderfischen zwischen Gewässern untersagt ist, um invasive Arten nicht in andere Gewässer einzuschleppen.
Konsequenzen für die Freizeitnutzung
An der Hennetalsperre, die aufgrund ihrer Wasserparameter – hoher Calciumgehalt für die Schalenbildung und ausreichendes Nährstoffangebot – als besonders gefährdet gilt, werden striktere Regelungen eingeführt. Dort ist künftig nur noch die Nutzung stationärer Boote mit festen Liegeplätzen erlaubt. Der Einsatz eigener Wassersportgeräte wie SUPs, Kanus oder Schlauchboote ist untersagt. Übungen von DLRG oder Feuerwehr dürfen ausschließlich mit ortsfesten Booten stattfinden. Ziel ist der Schutz der Trinkwassergewinnung und die Verhinderung einer Erstbesiedlung. Weiterhin erlaubt sind demnach: Die Nutzung von Booten mit festen Liegeplätzen. Auch Schwimmen, Tauchen, Angeln vom Ufer und Booten mit festen Liegeplätzen sind möglich, wenn eine entsprechende Reinigung und Trocknung des Equipments im Vorfeld durchgeführt wurde. Außerdem ist die Nutzung von
stationären Verpachtungen von Freizeitbedarf an der Hennetalsperre erlaubt.
Auch an der bereits von der Quaggamuschel besiedelten Sorpe- und Möhnetalsperre steht der Schutz vor weiterer Ausbreitung im Vordergrund. Auch sollen die Talsperren vor weiteren invasiven Arten geschützt werden. Die Bigge- und Listertalsperre sollen vor einer Erstbesiedlung mit der Quaggamuschel und weiteren invasiven Arten geschützt werden. Gerade hinsichtlich ihrer Rolle für die Trinkwasserversorgung ist dies essenziell. Ab 2026 werden die Reinigungsregeln auch offiziell in der Freizeitordnung des Ruhrverbands verankert. Die Kombi-Angellizenz für mehrere Gewässer wird nicht mehr angeboten, Boots- und E‑Motor-Plaketten gelten künftig wieder gewässerspezifisch.
Forschung und Aufklärung
Der Ruhrverband arbeitet eng mit Forschungseinrichtungen zusammen und betreut zudem Abschlussarbeiten zu spezifischen Fragestellungen, die dabei helfen, Prozesse zu optimieren und die Gewässer vor den Muscheln zu schützen. So zum Beispiel mit Hilfe von Filteranlagen für den´Fischereibetrieb, um Muschellarven effektiv zurückzuhalten.
Der Ruhrverband tut alles, um eine weitere Invasion der Quagga-Muschel zu verhindern, ohne dabei die Freizeitnutzung an den Talsperren zu sehr einzuschränken. Auf der Informationsseite des Ruhrverbands zu invasiven Arten und Schädlingen werden aktuelle Regelungen und Erkenntnisse laufend aktualisiert: https://ruhrverband.de/flussgebiet/invasive-arten-und-schaedlinge
Zum Hintergrund:
Die Quaggamuschel filtert große Mengen an Plankton aus dem Wasser und entzieht dadurch Fischen und anderen Lebewesen die Nahrungsgrundlage – mit gravierenden Folgen für das ökologische Gleichgewicht, einhergehend mit einem dramatischen Rückgang des Fischbestands. In stark befallenen Seen, wie etwa dem Lake Michigan in den USA, machen Quaggamuscheln mittlerweile über 90 Prozent der Biomasse aus.
Auch wirtschaftlich sind die Folgen erheblich: Die Muscheln besiedeln technische Anlagen und Bauwerke, verstopfen Wasserleitungen und verursachen so höhere Wartungs- und Reparaturkosten, geringere Energieerträge in Wasserkraftwerken und einen erhöhten Verschleiß. Der Bodensee ist bereits massiv von der Quaggamuschel besiedelt, die Bodensee-Wasserversorgung plant deshalb eine Investition von 4,6 Mrd. €, um ihre Infrastruktur gegen die Quaggamuschel und andere potenzielle Störfaktoren zu schützen.
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Quelle: Ruhrverband
Fotocredits: Ruhrverband








