Wiese: Anträge zum Denkmalschutz-Sonderprogramm bis 30.11. möglich
Berlin/Hochsauerlandkreis: Der Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese begrüßt, dass der Deutsche Bundestag das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) im Haushalt 2025 mit zusätzlichen 35 Millionen Euro verabschiedet hat. Jetzt gilt es für heimische Projekte schnell zu sein: Die Beantragung muss bis zum 30. November 2025 erfolgt sein!
„Damit können auch in Zukunft in unserer Region Restaurierungen oder Maßnahmen zur Substanzerhaltung an denkmalgeschützten Bauten durchgeführt werden, wenn diese als national bedeutsam oder das kulturelle Erbe mitprägende unbewegliche Kulturdenkmäler eingestuft werden. Darüber hinaus werden die Mittel auch für Maßnahmen an Orgeln zur Verfügung gestellt, die national bedeutsam sind oder die national bedeutsame deutsche Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen“, freut sich Dirk Wiese.
Bei der Antragstellung müssen einige Punkte beachtet werden:
Zum einen können Antragssteller/Projektträger die Länder bzw. andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen sein. Der Antrag muss vom Projektträger ausgefüllt und an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde gesendet werden. Die Landesdenkmalschutzbehörde muss sodann die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals feststellen und sendet im Anschluss den Antrag samt ihrer Stellungnahme an den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Alle Unterlagen müssen bis spätestens zum 30.11.2025 bei BKM eingegangen sein. Dabei gilt es zu beachten, dass die Fristen der Landesbehörde bereits schon deutlich früher enden können. Interessierte Antragsteller können über die Landesbehörde auch die notwendigen Beratungen erhalten.
Zum anderen muss der Antrag den Fördergrundsätzen entsprechen. Diese beinhalten:
Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte oder andere Finanzierung). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Auch müssen die Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Den Antrag und die Fördergrundsätze für das diesjährige Programm erhalten interessierte Einrichtungen über das Berliner Büro von Dirk Wiese MdB unter dirk.wiese@bundestag.de. Für telefonische Rückfragen steht das Büro unter 030÷227−74078 zur Verfügung.
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm XII (DS XII) beteiligt sich der Bund seit Jahren an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Aufgrund zahlreicher Bewerbungen können nach einem aufwändigen Auswahlverfahren jedoch nur ausgewählte Projekte von der Förderung profitieren. In den zurückliegenden Jahren konnten immer wieder Projekte im Sauerland vom Bund gefördert werden.
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Quelle: Dirk Wiese, MdB
Bild: Dirk Wiese und Carlo Cronenberg vor dem denkmalgeförderten Schloss Herdringen
Fotocredits: Dirk Wiese








