Wiese: Anträge zum Denkmalschutz-Sonderprogramm bis 30.11. möglich

Wiese: Anträge zum Denkmalschutz-Sonderprogramm bis 30.11. möglich

Berlin/​Hochsauerlandkreis: Der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te Dirk Wie­se begrüßt, dass der Deut­sche Bun­des­tag das neue Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm XII (DS XII) im Haus­halt 2025 mit zusätz­li­chen 35 Mil­lio­nen Euro ver­ab­schie­det hat. Jetzt gilt es für hei­mi­sche Pro­jek­te schnell zu sein: Die Bean­tra­gung muss bis zum 30. Novem­ber 2025 erfolgt sein!

„Damit kön­nen auch in Zukunft in unse­rer Regi­on Restau­rie­run­gen oder Maß­nah­men zur Sub­stanz­er­hal­tung an denk­mal­ge­schütz­ten Bau­ten durch­ge­führt wer­den, wenn die­se als natio­nal bedeut­sam oder das kul­tu­rel­le Erbe mit­prä­gen­de unbe­weg­li­che Kul­tur­denk­mä­ler ein­ge­stuft wer­den. Dar­über hin­aus wer­den die Mit­tel auch für Maß­nah­men an Orgeln zur Ver­fü­gung gestellt, die natio­nal bedeut­sam sind oder die natio­nal bedeut­sa­me deut­sche Orgel­land­schaft aus klang­li­cher, his­to­ri­scher oder tech­ni­scher Sicht mit­prä­gen“, freut sich Dirk Wiese.

Bei der Antragstellung müssen einige Punkte beachtet werden:

Zum einen kön­nen Antragssteller/​Projektträger die Län­der bzw. ande­re Gebiets­kör­per­schaf­ten, Kir­chen, Stif­tun­gen, Ver­ei­ne oder Pri­vat­per­so­nen sein. Der Antrag muss vom Pro­jekt­trä­ger aus­ge­füllt und an die zustän­di­ge Lan­des­denk­mal­schutz­be­hör­de gesen­det wer­den. Die Lan­des­denk­mal­schutz­be­hör­de muss sodann die natio­na­le Bedeut­sam­keit des Denk­mals fest­stel­len und sen­det im Anschluss den Antrag samt ihrer Stel­lung­nah­me an den Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für Kul­tur und Medi­en (BKM). Alle Unter­la­gen müs­sen bis spä­tes­tens zum 30.11.2025 bei BKM ein­ge­gan­gen sein. Dabei gilt es zu beach­ten, dass die Fris­ten der Lan­des­be­hör­de bereits schon deut­lich frü­her enden kön­nen. Inter­es­sier­te Antrag­stel­ler kön­nen über die Lan­des­be­hör­de auch die not­wen­di­gen Bera­tun­gen erhalten.

Zum anderen muss der Antrag den Fördergrundsätzen entsprechen. Diese beinhalten:

Der Bund über­nimmt maxi­mal 50 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Kos­ten der Maß­nah­me. Die Höhe der För­der­fä­hig­keit setzt die jewei­li­ge Lan­des­denk­mal­schutz­be­hör­de fest. Die ande­ren 50 Pro­zent (Ko-Finan­zie­rung) müs­sen ander­wei­tig orga­ni­siert wer­den (Land, Kom­mu­ne, Stif­tung, pri­va­te Drit­te oder ande­re Finan­zie­rung). Eine Ko-Finan­zie­rung über EU-Mit­tel oder aus ande­ren Töp­fen des Bun­des­haus­halts ist haus­halts­recht­lich nicht möglich.

Auch müs­sen die Maß­nah­men der Sub­stanz­er­hal­tung oder Restau­rie­rung im Sin­ne der Denk­mal­pfle­ge die­nen. Reno­vie­rungs­ar­bei­ten sowie Umbau- und nut­zungs­be­zo­ge­ne Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men sind nicht förderfähig.

Den Antrag und die För­der­grund­sät­ze für das dies­jäh­ri­ge Pro­gramm erhal­ten inter­es­sier­te Ein­rich­tun­gen über das Ber­li­ner Büro von Dirk Wie­se MdB unter dirk.​wiese@​bundestag.​de. Für tele­fo­ni­sche Rück­fra­gen steht das Büro unter 030÷227−74078 zur Verfügung.

Mit dem Denk­mal­schutz-Son­der­pro­gramm XII (DS XII) betei­ligt sich der Bund seit Jah­ren an der Sanie­rung von natio­nal bedeut­sa­men Denk­mä­lern in ganz Deutsch­land. Auf­grund zahl­rei­cher Bewer­bun­gen kön­nen nach einem auf­wän­di­gen Aus­wahl­ver­fah­ren jedoch nur aus­ge­wähl­te Pro­jek­te von der För­de­rung pro­fi­tie­ren. In den zurück­lie­gen­den Jah­ren konn­ten immer wie­der Pro­jek­te im Sau­er­land vom Bund geför­dert werden.

 

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Quel­le: Dirk Wie­se, MdB
Bild: Dirk Wie­se und Car­lo Cro­nen­berg vor dem denk­mal­ge­för­der­ten Schloss Herdringen
Foto­credits: Dirk Wiese