Rückgabeprotokoll schafft Klarheit

Rückgabeprotokoll schafft Klarheit

Hoch­sauer­land­kreis: Beim Aus­zug von Mie­te­rin­nen und Mie­tern kann mit einem Rück­ga­be­pro­to­koll Streit ver­mie­den wer­den. Aus ihm ergibt sich, wel­che Män­gel vor­han­den und von den Mie­te­rin­nen und Mie­tern zu besei­ti­gen sind. Nicht auf­ge­führ­te Män­gel kön­nen spä­ter nicht mehr rekla­miert wer­den. Die Wüs­ten­rot Immo­bi­li­en GmbH, ein Unter­neh­men der W&W‑Gruppe, weist auf ein aktu­el­les Urteil des Land­ge­richts Essen (10 S 14723) hin.

Im ent­schie­de­nen Fall rekla­mier­te der Ver­mie­ter nach dem Aus­zug der Mie­ter vor­han­de­ne Män­gel und unter­blie­be­ne Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren. Er ver­klag­te die aus­ge­zo­ge­nen Mie­ter, den zur Behe­bung not­wen­di­gen Betrag zu bezah­len. Die angeb­li­chen Män­gel waren jedoch in dem von den Miet­par­tei­en unter­zeich­ne­ten Rück­ga­be­pro­to­koll nicht auf­ge­führt. Die Kla­ge wur­de daher abgewiesen.

Laut dem Urteil stellt ein Rück­ga­be­pro­to­koll eine rechts­ver­bind­li­che Eini­gung dar, mit der die Miet­par­tei­en auf alle Ansprü­che ver­zich­ten, die sich nicht aus dem Pro­to­koll erge­ben. Außer­dem stell­te das Gericht klar, dass die Mie­ter nicht für eine übli­che Abnut­zung haf­ten. Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren waren von ihnen nicht zu erbrin­gen, da sie eine nicht reno­vier­te Woh­nung über­nom­men hat­ten. Es kam damit im ent­schie­de­nen Fall nicht dar­auf an, ob der Miet­ver­trag eine Klau­sel vor­sah, beim Aus­zug Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren durchzuführen.

Über die W&W‑Gruppe

1999 aus dem Zusam­men­schluss der bei­den Tra­di­ti­ons­un­ter­neh­men Wüs­ten­rot und Würt­tem­ber­gi­sche ent­stan­den, ent­wi­ckelt und ver­mit­telt die W&W‑Gruppe heu­te die vier Bau­stei­ne moder­ner Vor­sor­ge: Absi­che­rung, Wohn­ei­gen­tum, Risi­ko­schutz und Ver­mö­gens­bil­dung. Sie ver­bin­det die Geschäfts­fel­der Woh­nen und Ver­si­chern mit den digi­ta­len Initia­ti­ven und Mar­ken des Kon­zerns wie Adam Rie­se und bie­tet auf die­se Wei­se Kun­din­nen und Kun­den die Vor­sor­ge­lö­sung, die zu ihnen passt. Dabei setzt die W&W‑Gruppe auf den Omni­ka­nal­ver­trieb, der von eige­nen Außen­diens­ten über Koope­ra­ti­ons- und Part­ner­ver­trie­be sowie Mak­ler­ak­ti­vi­tä­ten bis hin zu digi­ta­len Initia­ti­ven reicht. Für den bör­sen­no­tier­ten Kon­zern mit Sitz in Korn­west­heim arbei­ten der­zeit rund 13.000 Men­schen im Innen- und Außendienst.

 

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Quel­le: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG
Foto­credits: Wüs­ten­rot & Würt­tem­ber­gi­sche AG