Hitzewelle im Betrieb – Beschäftigte haben Rechte!

Hitzewelle im Betrieb – Beschäftigte haben Rechte!

DGB: Die hei­ßen Som­mer­ta­ge sor­gen auch in Süd­west­fa­len für ange­spann­te Bedin­gun­gen an vie­len Arbeits­plät­zen. Der Deut­sche Gewerk­schafts­bund (DGB) Süd­west­fa­len weist dar­auf hin, dass Beschäf­tig­te unter Hit­zestress nicht schutz­los sind – sie haben kla­re Rechte.

„Wenn die Tem­pe­ra­tu­ren im Büro oder in der Werk­hal­le stei­gen, muss der Arbeits­schutz Prio­ri­tät haben“, betont Bulut Surat, Regi­ons­ge­schäfts­füh­rer des DGB Süd­west­fa­len. „Ab 26 Grad Raum­tem­pe­ra­tur müs­sen Arbeit­ge­ber ers­te Maß­nah­men zur Abküh­lung ergrei­fen. Spä­tes­tens ab 30 Grad sind sie ver­pflich­tet, die Belas­tung zu redu­zie­ren – etwa durch Lüf­tung oder Son­nen­schutz. Und bei über 35 Grad darf ohne zusätz­li­che Schutz­maß­nah­men wie Luft­du­schen oder Hit­ze­pau­sen nicht mehr gear­bei­tet werden.“

Ein gene­rel­ler Rechts­an­spruch auf kli­ma­ti­sier­te Räu­me oder „hit­ze­frei“ besteht aller­dings nicht. Umso wich­ti­ger sei es laut Surat, dass Betriebs­rä­te ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te beim Arbeits- und Gesund­heits­schutz nut­zen: „Ob durch Gleit­zeit­re­ge­lun­gen, fle­xi­ble Pau­sen oder Home­of­fice-Lösun­gen – es gibt Spiel­räu­me, die genutzt wer­den müssen.“
Der DGB Süd­west­fa­len appel­liert an die Unter­neh­men der Regi­on, ihrer Für­sor­ge­pflicht in die­sen hei­ßen Tagen beson­ders nach­zu­kom­men. „Gute Arbeit braucht gute Bedin­gun­gen – und das schließt einen wirk­sa­men Hit­ze­schutz mit ein“, so Surat.

 

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Quelle:Deutscher Gewerk­schafts­bund NRW – Regi­on Südwestfalen
Foto­credits: Iry­na Koz­hy­na via Uns­plash