Gesundheitsexperten der NRW-Kreise warnen vor Unterversorgung im ländlichen Raum

Medizinische Versorgung: Gesundheitsexperten der NRW-Kreise warnen vor Unterversorgung im ländlichen Raum

Düs­sel­dorf: Der Gesund­heits­aus­schuss des Land­kreis­tags NRW for­dert umfas­sen­de Anstren­gun­gen, um eine gute und schnell erreich­ba­re medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung auch in länd­li­che­ren Gebie­ten in NRW sicherzustellen.

Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung im kreis­an­ge­hö­ri­gen Raum – sowohl im ambu­lan­ten, als auch im sta­tio­nä­ren Bereich – steht wei­ter­hin vor enor­men Her­aus­for­de­run­gen. Haupt­grund ist die beträcht­li­che Ruhe­stands­wel­le in den kom­men­den Jah­ren. Ver­tre­ter der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen, die im ambu­lan­ten Bereich den Sicher­stel­lungs­auf­trag haben, waren erneut Gäs­te im Gesund­heits­aus­schuss des Land­kreis­tags NRW (LKT NRW). Sie gaben einen Über­blick über den der­zei­ti­gen Stand, die pro­gnos­ti­zier­te Ent­wick­lung und die ergrif­fe­nen Maß­nah­men. Außer­dem wur­de über kom­mu­na­le Gegen­stra­te­gien, etwa die Errich­tung eige­ner Medi­zi­ni­scher Ver­sor­gungs­zen­tren, beraten.

„Die Sicher­stel­lung der ambu­lan­ten Ver­sor­gung ist die wich­tigs­te Auf­ga­be der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen. Die Kom­mu­nen unter­stüt­zen die­se im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten. Die all­ge­mei­nen Rah­men­be­din­gun­gen wer­den durch Bund und Land gesetzt. Alle Betei­lig­ten müs­sen gemein­sam die erfor­der­li­chen Anstren­gun­gen unter­neh­men, um für die Men­schen auch in dün­ner besie­del­ten Tei­len unse­res Lan­des eine schnell erreich­ba­re und zugleich hoch­wer­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung sicher­zu­stel­len“, fass­te der Aus­schuss­vor­sit­zen­de, Land­rat Jür­gen Mül­ler (Kreis Her­ford), die For­de­run­gen des LKT NRW zusammen.

Auch im sta­tio­nä­ren Bereich bedür­fe es wei­te­rer Schrit­te: „Die Bun­des­re­form, die Anfang des Jah­res in Kraft getre­ten ist, wird den Bedürf­nis­sen länd­li­cher Regio­nen nicht umfas­send gerecht. Eine wohn­ort­na­he Grund- und Not­fall­ver­sor­gung, aber auch die Fach- und Spe­zi­al­ver­sor­gung muss auch abseits der Bal­lungs­zen­tren gewähr­leis­tet blei­ben“, erklär­te Mül­ler. Die Reform müs­se noch­mals ange­passt wer­den, ent­spre­chen­de Signa­le im Koali­ti­ons­ver­trag auf Bun­des­ebe­ne sei­en posi­tiv zu bewerten.

Unge­löst sei auch wei­ter­hin das Finan­zie­rungs­pro­blem der Kli­ni­ken. „Weil Bund und Land die Kli­ni­ken nicht aus­rei­chend finan­zie­ren, müs­sen seit Jah­ren die Kom­mu­nen selbst die Exis­tenz vie­ler Kran­ken­häu­ser vor Ort mit eige­nen Mit­teln sichern, obwohl dies eigent­lich nicht ihre Auf­ga­be ist“, kri­ti­sier­te der Aus­schuss­vor­sit­zen­de. Allein die NRW-Krei­se hät­ten für die Jah­re 2021 bis 2025 mehr als 600 Mil­lio­nen Euro aus den eige­nen Haus­hal­ten dafür bereit­ge­stellt. „Hier muss drin­gend nach­ge­steu­ert wer­den“, so Müller.

 

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Quel­le: Land­kreis­tag Nordrhein-Westfalen
Foto­credits: Land­kreis­tag Nordrhein-Westfalen